Überraschung am Amtsgericht Schwandorf: Prozess gegen zwei Pferdehalter abgebrochen

Von Thomas Rieke · 12. Juli 2025 um 15:00

Im Prozess gegen ein Geschwisterpaar, dem quälerische Tiermisshandlung in 29 Fällen vorgeworfen wird, hat sich die Lage am zweiten Tag vor dem Amtsgericht Schwandorf zugespitzt. Letztlich sah sich Direktorin Michaela Frauendorfer gezwungen, die Verhandlung nach nur zwei Stunden auszusetzen. Aus einem bestimmten Grund ist ein Neustart erforderlich. Ein Termin dafür ist nicht absehbar.

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Wie berichtet, hatte eine heute 23-jährige Pferdewirtin und ihr zwei Jahre jüngerer Bruder seit April 2023 auf einem Hof im Stadtgebiet von Burglengenfeld 29 Pferde gehalten. Nach Auffassung des Veterinäramts Schwandorf und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gab es dabei diverse Verstöße gegen die Pflichten, so dass die Tiere stark zu leiden hatten.

Weil wiederholte Aufforderungen, die Missstände zu beseitigen, nicht fruchteten, entschlossen sich die Behörden im Mai 2023 zu einer konzertierten Aktion: Die Tiere wurden beschlagnahmt, anderweitig untergebracht – und verkauft. Ferner wurde gegen die Heranwachsenden auf unbestimmte Zeit ein generelles Tierhalteverbot verhängt. Die Maßnahmen hielten mehreren Überprüfungen durch verschiedene Gerichte stand.

Erste Pause schon nach fünf Minuten

Wegen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hatten sich die Heranwachsenden seit 2. Juli vor dem Jugendgericht zu verantworten. Schon zum Prozessauftakt war aufgefallen, dass sich der jüngere Beschuldigte ohne Rechtsbeistand auf die Anklagebank gesetzt hatte. Diesen Fehler wollte er nun korrigieren.

Fünf Minuten nachdem die Vorsitzende Richterin am Freitag die Fortsetzung der Verhandlung eingeläutet hatte, verlas der junge Mann stolpernd einen Antrag, in dem er darum bat, einen Pflichtverteidiger anheuern zu dürfen. Er war nämlich zu der Einsicht gekommen, wie viel für ihn auf dem Spiel stand: Würde erneut ein Tierhalteverbot verhängt werden, käme dies einem Berufsverbot gleich, sagte der 21-Jährige. Damit würde sein Traum, den er schon immer gehabt habe, einen Pferdehof zu betreiben, endgültig platzen.

21-Jährigem drohen relativ milde Maßnahmen

Direktorin Frauendorfer zeigte Verständnis. Sie hatte von Anfang an Zweifel, ob der junge Mann in der Lage sein würde, sich zu behaupten. Im Falle eines Geständnisses, dass auf dem Pferdehof in Burglengenfeld „etwas falsch gelaufen ist“, stellte sie ihm Milde in Aussicht. Das drohende Tierhalteverbot würde zeitlich begrenzt. Außerdem müsste der 21-Jährige mit einer Arbeitsauflage rechnen.

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Daraufhin bat der Beschuldigte um ein Sechs-Augen-Gespräch mit der Richterin und der Staatsanwältin, in dem der Rahmen für die Einstellung des Verfahrens gegen ihn gesteckt werden konnte. Der junge Mann erklärte sich mit der angekündigten Strafe einverstanden und gab zu Protokoll er werde sich Bemühen, eine Lehrstelle zu suchen, die nichts mehr mit Tieren zu tun habe.

Gelingt geforderte Neuorientierung?

Frauendorfer betonte den Wert dieser Zusage. Es sei enorm wichtig, dass der 21-Jährige sein Leben komplett neu orientiere. Unter dieser Voraussetzung sei die Einstellung des Verfahrens gegen ihn tatsächlich möglich, denn er sei auch nur Mitläufer. Das Gericht werde aber ein wachsames Auge auf seinen weiteren Werdegang werfen. Sollte er sich nicht an die Abmachungen halten, müsse er damit rechnen, dass das Verfahren gegen ihn neu aufgerollt werde.

Es ist wichtig, dass der Beschuldigte sein Leben neu orientiert.

Michaela Frauendorfer, Direktorin am Amtsgericht Schwandorf

Es folgte eine weitere Unterbrechung. Der Angeklagte wollte mit jemandem telefonieren. Letztlich bat er darum, sich mit einem Anwalt besprechen zu dürfen. Richterin Frauendorfer gab dem Antrag statt, dass ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Dies mache es allerdings erforderlich, mit der Verhandlung von vorne zu beginnen, weil der Anwalt den bisherigen Verlauf ja nicht mitverfolgen konnte.

Tränen der Verzweiflung und Kopfschmerzen

Unterdessen war deutlich zu erkennen, dass die Hauptbeschuldigte mit den Nerven am Ende war. Immer wieder brach sie in Tränen aus und vergrub ihr Gesicht in den Händen. Zur Verzweiflung darüber, dass sie sich in dem ganzen Verfahren offensichtlich mehrfach vergaloppiert hatte, kamen nun auch gesundheitliche Probleme in Form eines Migräneanfalls.

Trotz Bemühungen ihres Anwalts Corey Weber und trotz guten Zuredens der Vorsitzenden Richterin konnte sich die Beschuldigte nicht durchringen, Verfehlungen bei der Tierhaltung einzugestehen. Aber selbst wenn sie dies noch tun sollte, dürfte sie mit schärferen sogenannten Zuchtmitteln zu rechnen haben als ihr Bruder, ließ Frauendorfer anklingen. Eine Einstellung des Verfahren scheint ausgeschlossen.

Letztlich attestierte die Direktorin der 23-Jährigen am Freitag Verhandlungsunfähigkeit. Auch deshalb wurde die Verhandlung ausgesetzt. Mehrere Mitarbeiter des Landratsamtes, die als Zeugen geladen worden waren, durften wieder gehen, ohne dass sie befragt worden waren.

Nicht das erste Mal im Konflikt mit den Behörden

Bevor sich die Pferdehalter im Städtedreieck niedergelassen hatten, waren sie schon im Landkreis Straubing-Bogen wegen ähnlicher Vorfälle ins Visier der Behörden geraden. Nun versuchen sie angeblich im Landkreis Deggendorf ihr Glück, deutete ein Vertreter des Landratsamts an. Welche Rolle der aktuell als Mitläufer eingestufte junge Mann dabei spielt, ist unklar.