Überprüfung eingeleitet: Wird Irlaching Siedlung zum Problem für Schwandorfer Stadt-Mitarbeiter?

Von Johannes Hartl · 3. Juli 2025 um 12:00

Gegen Schwandorfs Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) ist bereits ein Disziplinarverfahren der Landesanwaltschaft eingeleitet worden. Nun soll die Münchner Behörde auch prüfen, ob bei städtischen Mitarbeitern ein mögliches Fehlverhalten vorliegen könnte. Es geht um Irlaching Siedlung – aber auch um die ausgefallene Veranstaltung „Karriere Kick“, bei der die Stadt mehr als 100.000 Euro in den Sand gesetzt hatte.

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Der Stadtrat befasste sich am Montag mit diesem Thema – allerdings in nicht-öffentlicher Sitzung. Im Ergebnis soll nun geprüft werden, ob städtische Mitarbeiter ein Dienstvergehen begangen haben könnten. So hat es der Stadtrat einstimmig beschlossen.

Konkret geht es um die rechtswidrigen Baugenehmigungen und Bauvorbescheide für Irlaching Siedlung sowie um die ausgefallene Veranstaltung Karriere Kick. Nach MZ-Informationen gerät dabei mindestens auch eine Person in den Blick, die innerhalb der Stadtverwaltung eine ranghohe Stelle bekleidet.

Einstimmiges Votum im Schwandorfer Stadtrat

Die Prüfung soll direkt an die Landesanwaltschaft übertragen werden. Auch ein Disziplinarverfahren sollte gegebenenfalls direkt in München geführt werden, falls ein solches nötig werden sollte. Zuvor hatte sich die Landesanwaltschaft nach MZ-Informationen bereit erklärt, die Angelegenheit zu übernehmen, wenn es einen entsprechenden Beschluss des Stadtrats gibt. Der Grund: Aus Sicht der Behörde erscheine es in dem konkreten Fall sinnvoll, weil sich die Landesanwälte ohnehin mit der Causa Irlaching Siedlung befassen.

Die Behörde führt nämlich auch das Disziplinarverfahren, das gegen OB Feller eingeleitet wurde. Dieses ist aber vorerst ausgesetzt, bis die zuständigen Verwaltungsrichter abschließend über die Genehmigungspraxis entschieden haben.

Dass nun die Rolle von städtischen Mitarbeitern beleuchtet wird, dürfte an fünf Eilanträgen liegen, die das Verwaltungsgericht Regensburg zuletzt abgewiesen hatte. Sie alle betrafen das Gelände der ehemalige Minigolf-Anlage in Irlaching Siedlung. Das Pikante daran: Die Bauwerber argumentieren in ihrer Klage, dass ihnen das Grundstück von städtischer Seite angeboten worden sei. Mehr noch, sogar die Bauvoranfrage sei von dieser Seite mit vorbereitet worden. So jedenfalls fassten die Verwaltungsrichter die Klagebegründung zusammen. Die Stadt hatte damals gegenüber der MZ erklärt, dass „keine Aussagen zur baurechtlichen Situation des betreffenden Grundstücks gemacht“ worden seien.

Auch die rechtswidrigen Baugenehmigungen für Irlaching Siedlung sollen beleuchtet werden. - Foto: Johannes Hartl

Wie berichtet, hatte der OB für die ehemalige Minigolf-Anlage in Irlaching Siedlung zwei Baugenehmigungen mit seiner Unterschrift erteilt – obwohl das betroffene Grundstück im Außenbereich liegt. Zudem hatte er vier Bauvoranfragen für andere Grundstücke in der Splittersiedlung positiv beschieden. Später musste das Rathaus einräumen, dass alle Bescheide nach dem Baugesetzbuch rechtswidrig sind. Auch die Regierung der Oberpfalz, die zuständige Aufsichtsbehörde, gelangte zu dieser Einschätzung.

In der Folge ließ der Bauausschuss sämtliche Bescheide kassieren und einen Baustopp für die ehemalige Minigolf-Anlage verhängen. Gegen diese Entscheidung haben mehrere Betroffene geklagt. Eine Entscheidung in der Hauptsache ist bisher noch nicht gefallen, nur das Eilverfahren ist abgeschlossen.

Beim Karriere Kick geht es hingegen um eine Veranstaltung, die im September 2023 hätte stattfinden sollen. Das Ziel war, Firmen und Schüler zusammenbringen – in einer lockeren Atmosphäre an insgesamt 25 Kickertischen. Das entsprechende Paket hatte die Stadt bei einem kommerziellen Anbieter gebucht. Doch am Ende musste die Veranstaltung abgesagt werden, weil zwar 38 Unternehmen ihr Interesse bekundet hatten, aber nur drei Schüler und ein Lehrer.

Stückelung beim Karriere Kick“ wirft Fragen auf

Dieser Vorgang war bereits öffentlich im Stadtrat thematisiert worden. Die Kritik damals: Die Absage sei erst zwei Wochen vor dem Termin erfolgt – obwohl die Stornokosten je nach Zeitpunkt der Absage gestaffelt waren. In der Folge habe die Stadt die vollen Aufwendungen zahlen müssen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, so die Stadträte. Insgesamt ging es um knapp 105.000 Euro.

Zudem gab es Irritationen, weil die Kosten für das Konzept gesplittet worden sein sollen. Diese beliefen sich auf eine Summe von rund 90 000 Euro. Doch statt einer Gesamtrechnung soll es zwei verschiedene gegeben haben – eine belief sich demnach auf rund 72.000, die andere auf rund 18.000 Euro, so die Kritik. Die beiden Summen lagen unterhalb von den 75.000 Euro, ab denen normal der Hauptausschuss entscheiden muss.

Noch ist offen, wie es in beiden Fällen weitergeht. Mit seinem nicht-öffentlichen Beschluss hat der Stadtrat nur die Prüfung an die Landesanwaltschaft übertragen. Es steht noch nicht fest, ob überhaupt ein Dienstvergehen von Mitarbeitern vorliegt. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung. Die Stadt selbst wollte sich auf Anfrage der MZ zu dem nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkt nicht äußern.