Irlaching Siedlung: Droht Schwandorf Schadenersatz in Millionenhöhe?

Von Hubert Heinzl · 19. Dezember 2024 um 15:00

Der Schwandorfer Bauausschuss hat einen vorläufigen Schlussstrich unter die Causa Irlaching Siedlung gezogen. Zwei von OB Andreas Feller (CSU) erteilte Baugenehmigungen wurden ebenso gekippt wie vier Bauvoranfragen, die Feller positiv beschieden hatte. Doch ausgestanden ist die Sache nicht.

Bei der Sitzung wurde bekannt, dass auf Stadt und Stadtspitze möglicherweise Schadenersatzforderungen in siebenstelliger Höhe zukommen könnten. Allein die beiden Bauherren, deren Bauanträge OB Feller laut Sitzungsvorlage am 4. Juni dieses Jahres genehmigt hatte, beziffern den entstandenen Schaden auf rund 980.000 bzw. 450.000 Euro – unter anderem für bereits begonnene Arbeiten, aber auch den Auftragsausfall der beauftragten Unternehmen.

Und wenn die Stadt nach dem Mehrheitsbeschluss des Bauausschusses ihre ablehnenden Bescheide verschickt, können die ausgebremsten Bauherren dagegen natürlich Widerspruch einlegen. Dann könnte Irlaching Siedlung tatsächlich zur Causa werden – zu einem Fall für das Verwaltungsgericht. Für den OB ist sie es schon, denn die Landesanwaltschaft hat ein Disziplinarverfahren gegen ihn in Gang gesetzt.

Oberbürgermeister Feller war nicht im Saal

Der Schwandorfer Stadtrat erfuhr erst durch einen MZ-Bericht am 28. August von der ganzen Tragweite des Sachverhalts. In der Sitzung des Ferienausschusses am gleichen Tag wurde dies laut Sitzungsvorlage des Bauausschusses bestätigt. Eine gute Woche zuvor hatten die ersten Bauarbeiten in Irlaching Siedlung begonnen. Am 18. September schließlich beauftragte der Hauptausschuss mit überwältigender Mehrheit die Verwaltung, die Baugenehmigungen zurückzunehmen und einen Baustopp zu verfügen. Nur OB Andreas Feller stimmte seinerzeit dagegen.

Am Mittwoch im Bauausschuss fehlte der Oberbürgermeister, nahm also weder an der Beratung noch Beschlussfassung teil, wie 2. Bürgermeister Andreas Wopperer (CSU), der die Sitzung leitete, fürs Protokoll vermerkte.

Jetzt anders abgestimmt

Auch beim Abstimmungsverhalten gab es einen gravierenden Unterschied zur Septembersitzung. Denn die Stadträte von Freien und Unabhängigen Wählern sowie der AfD, die noch im Hauptausschuss für eine Rücknahme der Genehmigungen und Bescheide plädiert hatten, schwenkten nun um und machten sich in allen sechs Fällen die Sache der Bauherren zu eigen. Bei den beiden Bauanträgen stimmte auch noch CSU-Stadtrat Peter Wilhelm mit ihnen. Die Mehrheit entschied anders.

Dass die Genehmigungen und Bescheide vom OB rechtswidrig erteilt wurden, wurde im Bauausschuss nicht mehr angezweifelt. Sitzungsleiter Wopperer erläuterte bei der Behandlung des ersten Bauantrags noch einmal, warum.

Bei Irlaching Siedlung handle es sich um eine Splittersiedlung im Außenbereich. Schon im Jahr 2016 habe dies die Regierung der Oberpfalz in einem Schreiben bestätigt. Eine Privilegierung etwa als landwirtschaftliches Vorhaben liege nicht vor, und die Bestimmungen des Flächennutzungsplans legten auf dem Grundstück eine landwirtschaftliche Fläche oder allgemeine Grünfläche fest. Selbst der am 29. Juni 2023 erteilte positive Vorbescheid für das erste Bauvorhaben sei rechtswidrig, da in der Voranfrage der Stadt zwei Varianten präsentiert wurden.

Stadträte mussten abwägen

Dann wurde der 2. Bürgermeister und Sitzungsleiter grundsätzlich. Bei ihrer Entscheidung hätten die Ausschussmitglieder abzuwägen zwischen öffentlichem Interesse der Stadt und dem privaten Interesse der Bauherren. Wopperer wörtlich: „Es gibt Argumente für und gegen eine Rücknahme der Genehmigungen und Bescheide. Der Ausschuss hat zu bestimmen, was höher zu stellen ist.“

Laut Wopperer besteht ein öffentliches Interesse an einer „fachlich korrekten Prüfung und Verbescheidung von Bauvoranfragen und Baugenehmigungen“. Ebenso gelte es eine „negative Vorbildwirkung für andere Bauwillige“ zu vermeiden, wenn Baugenehmigungen im Außenbereich trotz Rechtswidrigkeit nicht zurückgenommen würden. Und schließlich bestehe ein öffentliches Interesse an einer geordneten Stadtentwicklung.

Auf der anderen Seite, so Wopperer weiter, müssten die Antragsteller „auf die Verwaltungsakte und die Rechtmäßigkeit der vom Oberbürgermeister erteilten Vorbescheide und Genehmigungen vertrauen“ können. Die Baugenehmigung sei zudem für ein Grundstück erteilt worden, das bereits zuvor baulich genutzt worden sei – als Minigolfanlage. Der Rückbau der Bahnen sei bereits erfolgt.

In der Diskussion ging es vor allem um die Frage, was höher zu bewerten sei – der Gleichheitsgrundsatz oder doch der Vertrauensschutz für die Bauherren in Irlaching Siedlung. Für die Mehrheit der CSU war das keine Frage. „Es handelt sich um einen rechtswidrigen Beschluss, den wir nicht herbeigeführt haben“, so Stadtrat Hans Sieß. Für die Zurücknahme der Genehmigungen und Bescheide spreche auch der Gleichheitsgrundsatz. Vorhaben im Außenbereich zu genehmigen, die bisher als unzulässig verworfen wurden, „hätte eine verheerende Außenwirkung“, so Sieß. Stadtrat Alfred Damm (ÖDP) sah aus denselben Gründen „keine andere Möglichkeit“.

SPD kritisiert „Gutsherrenmanier“ des OB

SPD-Sprecher Alfred Braun kritisierte das Vorgehen von OB Andreas Feller als „Gutsherrenmanier“. Es sei schon immer klar und gängige Praxis in Verwaltung und Stadtrat gewesen, „dass Bauvorhaben im Außenbereich abgelehnt werden müssen“. Das gelte auch für Irlaching Siedlung, wo zuletzt 2015 eine Bauvoranfrage eingereicht worden sei und keine Zustimmung gefunden habe. Auch mit seiner Enttäuschung als Kommunalpolitiker hielt Braun in diesem Zusammenhang nicht zurück: „Wir Stadträte sind auf Informationen durch die Verwaltung angewiesen. Die Rechtmäßigkeit der Verwaltung ist entscheidend für unsere Arbeit.“

Auch UW-Stadtrat Jochen Glamsch bewertete das Vorgehen des OB im Zusammenhang mit Irlaching Siedlung eindeutig. „Die Entscheidungen waren falsch und rechtswidrig, das darf nicht wieder vorkommen“, sagte er. Doch Glamsch zog andere Schlüsse daraus: Die Bürger hätten sich auf den Oberbürgermeister verlassen. Die Genehmigung der Bauanträge und Bauvoranfragen sei die „einzige Alternative“, um „die Geschichte vom Eis zu kriegen“. Auch Reinhard Mixl (AfD) argumentierte mit dem Vertrauensschutz: „Die Bürger sind mir näher als die Stadtverwaltung“, sagte er.

Eine Bindungswirkung für die Zukunft sah UW-Stadtrat Glamsch durch eine Entscheidung über die Bauvorhaben in Irlaching Siedlung nicht gegeben. Doch Rechtsrat Bastian Donko widersprach dieser Einschätzung. Bei Rücknahme der Genehmigungen und Bescheide „wird eine Verwaltungspraxis etabliert, die wir dann fortführen müssen.“

Die Sitzung des Bauausschusses gab übrigens auch Aufschluss darüber, wie die Causa Irlaching Siedlung im Rathaus intern beurteilt wurde. Auf Anfrage von ÖDP-Stadtrat Damm, ob die Verwaltung die Anfragen und Anträge geprüft und abgelehnt und OB Feller sie trotzdem genehmigt habe, hieß es aus ihren Reihen knapp: „Letzteres ist der Fall.“