Disziplinarverfahren gegen Schwandorfs OB eingeleitet – Irlaching Siedlung wird zum Stolperstein

Paukenschlag im Schwandorfer Rathaus: Die Landesanwaltschaft Bayern (LAB) hat gegen Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Auslöser dafür waren rechtswidrige Baugenehmigungen für Irlaching Siedlung. Man habe Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten, hieß es am Dienstag vonseiten der Landesanwaltschaft.
Wie berichtet, hatte Feller für das Gelände der ehemaligen Minigolfanlage in Irlaching Siedlung zwei Baugenehmigungen für private Wohnhäuser einer Influencerin aus der Oberpfalz und ihrer Familie unterschrieben. Ferner beschied er vier Bauvoranfragen für die Ortschaft positiv. All diese Genehmigungen beruhen aber auf rechtswidriger Grundlage. Zu dieser Einschätzung kommt auch die Regierung der Oberpfalz als zuständige Fachaufsichtsbehörde. Das hat sie der Stadt inzwischen in einem Schreiben mitgeteilt.
Ferner nahm die Regierung der Oberpfalz eine dienstaufsichtliche Überprüfung vor, die das Handeln des Schwandorfer OB in Sachen Irlaching Siedlung beleuchten sollte. Die Regierung entschied sich dazu, den Fall an die Landesanwaltschaft zu übertragen.
Diese hat inzwischen mit der Überprüfung begonnen und dazu umfangreiche Unterlagen gesichtet. Dabei hätten sich „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens des kommunalen Wahlbeamten rechtfertigen, ergeben“, teilte Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier auf Anfrage der MZ mit. Man habe daher ein Disziplinarverfahren von Gesetzes wegen einleiten müssen. „Eine entsprechende Benachrichtigung des kommunalen Wahlbeamten befindet sich derzeit auf dem Postweg. Das Verfahren steht am Anfang“, so Kirchmaier am Dienstag.
Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung
Wie lange die Ermittlungen der Landesanwaltschaft dauern, ist momentan unklar. Für den OB gilt bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens die Unschuldsvermutung. Feller erhält zunächst die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, erklärte der LAB-Pressesprecher das weitere Vorgehen.
Sollte sich der Verdacht eines Dienstvergehens im Laufe des Verfahrens bestätigen, läge die Entscheidung darüber, ob und welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist, beim zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg.
Das Bayerische Disziplinargesetz sieht laut Kirchmaier bei hauptamtlich tätigen kommunalen Wahlbeamten wie OB Andreas Feller als zulässige Disziplinarmaßnahmen neben Verweis und Geldbuße die Kürzung der monatlichen Dienstbezüge oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vor.
Irlaching Siedlung war erneut Thema im Schwandorfer Stadtrat
OB Feller konnte sich zu den neuesten Entwicklungen nicht äußern. Er befand sich am Dienstag noch im Krankenstand. Aus diesem Grund leitete Zweiter Bürgermeister Andreas Wopperer (CSU) auch die Stadtratssitzung am Montag, bei der ebenfalls über das Thema Irlaching Siedlung diskutiert wurde.
Die Mandatsträger wurden von Rechtsrat Bastian Donko über die Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz informiert, die bekanntlich zu dem Schluss kam, dass die Baugenehmigungen und die positiv beschiedenen Voranfragen im Bereich Irlaching Siedlung rechtswidrig seien.
Ferner wurde von Donko erklärt, dass die Genehmigungen und Bescheide von der Verwaltung noch nicht zurückgenommen wurden. Das hatte der Hauptausschuss aber bereits im September gefordert. FW-Stadtrat Dieter Jäger wollte daher wissen, wie lange das Verfahren noch dauern werde. Donko versicherte, dass zeitnah eine Entscheidung getroffen werden müsse. Mit allen betroffenen Bauwilligen habe die Stadt bereits gesprochen.
SPD-Fraktionschef Franz Schindler betonte, dass es aus seiner Sicht nur eine Entscheidung geben könne: Die Bescheide und Genehmigungen müssen zurückgenommen werden. Es gebe einen eindeutigen Beschluss des Hauptausschusses und eine klare Stellungnahme der Regierung. Schindler richtete an die Verwaltung die Bitte, „keinen weiteren Schaden anzurichten“.
Jeder Bescheid muss einzeln betrachtet werden
Doch so leicht ist die Sache offenbar nicht. Die Regierung wies laut dem städtischen Rechtsrat nämlich darauf hin, dass jeder der sechs Bescheide für sich betrachtet werde müsse. Es könnte dabei die paradoxe Situation geben, so Donko, dass ein Bescheid nicht zurückgenommen werden könne, während dies bei den anderen der Fall sei. „Wir dürfen etwas Rechtswidriges nicht mit etwas Rechtswidrigem geradebiegen wollen“, erläuterte Donko.
Bei einer Rücknahme der Genehmigungen könnten auf die Stadt Schadensersatzforderungen zukommen. Ob es bereits solche Forderungen gebe, wollte Paul Groß, Sprecher der gemeinsamen Fraktion von Grünen und ÖDP, wissen. Donkos Antwort: Bei den Gesprächen mit den potenziellen Bauherren sei angedeutet worden, dass die Betroffenen über Schadensersatzforderungen durchaus nachdenken würden.
Wer für einen möglichen Schadensersatz aufkommt, muss noch geklärt werden. Theoretisch könnte die Stadt die Summe von OB Feller zurückfordern, wenn er vorsätzlich gegen seine Pflichten verstoßen haben sollte.
Eine andere Idee des Hauptausschusses lässt sich indes wohl nicht umsetzen. Im September hatten die Stadträte nämlich auch beschlossen, planungsrechtliche Grundlagen zu schaffen, um künftig vielleicht eine Bebauung in Irlaching Siedlung zu ermöglichen. Nach Ansicht der Regierung der Oberpfalz sei grundsätzlich für Flächen in Irlaching Siedlung der Erlass einer Außenbereichssatzung möglich. Jedoch könne damit für keines der betreffenden Projekte Baurecht geschaffen werden.
Alle vom OB genehmigten Vorhaben würden nach Einschätzung der Regierung ganz oder überwiegend außerhalb des räumlichen Gestaltungsbereichs einer solchen Satzung liegen. Das Problem werde mit einer Außenbereichssatzung also nicht gelöst. Die Regierung sieht in den Bauvorhaben keinen Lückenschluss und auch keine Abrundung der Siedlung, sondern eine Vergrößerung.
