Nach Vorwürfen um Irlaching Siedlung: SPD-Stadtrat kritisiert auch Bauentscheid für Bubach

Von Jan Lange · 13. Dezember 2024 um 19:00

Sind die rechtswidrigen Baugenehmigungen und Bauvorbescheide für Irlaching Siedlung kein Einzelfall? Auch im Schwandorfer Ortsteil Bubach könnte die Genehmigungspraxis zuletzt nicht korrekt gewesen sein, meint SPD-Stadtrat Alfred Braun. Diese Vermutung äußerte er bei einer Bauausschusssitzung.

Wie üblich informierte die Verwaltung über die aktuellen Bauanträge. Unter Ziffer 23 war dabei die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen in Bubach aufgelistet. Die Verwaltung hatte die betreffende Bauvoranfrage bereits genehmigt, das heißt: positiv beschieden.

Während der Großteil der Anträge von den Ausschussmitgliedern nur zur Kenntnis genommen wurde, hatte SPD-Stadtrat Alfred Braun zu besagter Nummer 23 Nachfragen. Er wollte von der Verwaltung wissen, ob eine Genehmigung des Vorhabens überhaupt möglich sei, da sich die besagte Fläche doch im Außenbereich befinde.

Handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben?

In Außenbereichen sind Vorhaben laut Baugesetzbuch nur zulässig, wenn es sich um land- und forstwirtschaftliche Projekte handelt, wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser oder der Abwasserwirtschaft dient und die Nutzung von Windenergie oder Biomasse fördert. All diese Gründe liegen bei der Errichtung des geplanten Einfamilienhauses nicht vor, so Braun.

Die erneute Diskussion um einen Baubescheid im Schwandorfer Ortsteil Bubach zeigt, dass Oberbürgermeister Andreas Feller nicht aus seinen Fehlern gelernt hat. So kommentiert es MZ-Redakteur Jan Lange

Ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, darüber müsste der Bauausschuss oder der Stadtrat entscheiden. Der Bauausschuss sei aber nur über den positiven Bescheid informiert worden, nicht aber in den Entscheidungsprozess eingebunden gewesen, bemängelte der SPD-Stadtrat.

Regierung bestätigte Rechtswidrigkeit

Kritiker sehen Parallelen zu Irlaching Siedlung: Die dortigen Bauvorhaben liegen ebenfalls im Außenbereich und wurden ohne Einbindung des Bauausschusses genehmigt. Die Regierung der Oberpfalz hat mittlerweile die Rechtswidrigkeit der Genehmigungen und positiven Bauvorbescheide bestätigt. Wegen der Vorgänge um Irlaching Siedlung hat die Landesanwaltschaft Bayern inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) eingeleitet. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt freilich die Unschuldsvermutung.

Wird auch der nun von SPD-Stadtrat Braun aufgeworfene Fall in Bubach zu einem Thema für die Regierung? Das ist offen. Die Verwaltung begründete unterdessen die neueste Genehmigung mit der bisherigen Praxis in dem Bereich von Bubach. In der Vergangenheit seien hier bereits Wohnhäuser in zweiter Reihe zugelassen worden. Aus diesem Grund sei auch das aktuell geplante Einfamilienhaus in zweiter Reihe auf der gegenüberliegenden Straßenseite genehmigt worden. „Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses wurde zur Ermöglichung einer siedlungsverträglichen Nachverdichtung genehmigt“, teilte Schwandorfs Pressesprecher Andreas Hofmeister auf MZ-Nachfrage mit.

SPD sieht keinen Freifahrtsschein für weitere Einfamilienhäuser

Bei einem Vor-Ort-Termin mit der MZ erklärte der örtliche SPD-Sprecher Josef Damm die Bebauung. Der Sozialdemokrat wohnt schon immer in Bubach und kennt sich mit der Entwicklung des Ortes sehr gut aus. Seinen Kenntnissen nach wurde im betroffenen Bereich das erste Haus in zweiter Reihe in den 90er Jahren errichtet. Zuletzt sei vor etwa zehn Jahren ein Gebäude in zweiter Reihe entstanden. Alfred Braun ist sich mit seinem SPD-Kollegen einig, dass diese Bebauung kein Freifahrtsschein für weitere Einfamilienhäuser sein darf. Franz Schindler, Chef der SPD-Fraktion im Schwandorfer Stadtrat, brachte es bei der Diskussion um Irlaching Siedlung auf den Punkt: „Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.“

Doch genau darauf beruft sich die Antragstellerin des Bubacher Falls in einem Schreiben an die MZ. „Wieso durften andere Mitbewohner in unserer Straße bauen und unser Grundstück sollte ausgenommen werden. Etwa, weil wir keinerlei Kontakte/Beziehungen ins Rathaus Schwandorf haben?“, fragte sie. Nach ihrer Darstellung habe das Schwandorfer Bauamt zunächst auch eine Bebauung abgelehnt. Sie habe sich dann direkt an den Oberbürgermeister gewandt, der ihr „umgehend einen persönlichen Termin gegeben“ habe und ein offenes Ohr für ihre Sorgen gehabt haben soll.

Im August gab es grünes Licht für Bauvoranfrage

Bei einem Ortstermin, welcher laut der Antragstellerin vor ihrem Gang zum Rathauschef vom Bauamt noch abgelehnt worden sei, habe sich der OB ein Bild gemacht und erklärt, „dass er sich über Möglichkeiten erkundigen und bei uns melden“ werde.

Im August hätte sie grünes Licht für ihre Bauvoranfrage bekommen. Wie Schwandorfs Pressesprecher bestätigt, wurde das Dokument vom OB unterzeichnet. Der Bauvorbescheid wurde zu einer Zeit positiv beschieden, wo bereits öffentlich über die rechtswidrigen Baugenehmigungen für Irlaching Siedlung diskutiert wurde. Der OB erklärte auf Anfrage, dass die Entscheidung in Bubach im Rahmen seines „Ermessensspielraums“ getroffen worden sei. Weiter äußerte er sich nicht zu dem Sachverhalt. Die Antragstellerin der Bauvoranfrage für das Einfamilienhaus in Bubach verweist in ihrem Schreiben ferner auf das Baugesetzbuch (BauGB). Als Argument für ihr Vorhaben führt sie den Paragrafen 35, Absatz 2, an. „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden“, steht darin.

Doch entscheidend bei der Bewertung des einzelnen Vorhabens dürfte auch der zweite Teil des Satzes sein: „... wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.“ Eine Beeinträchtigung liegt laut BauGB vor, wenn das Vorhaben beispielsweise „den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht“.

Und im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke im betroffenen Bereich von Bubach als Außenbereich gekennzeichnet, stellte SPD-Stadtrat Alfred Braun fest. Er konstatierte: „Im Außenbereich geht es nicht!“ Er wolle weiter an der Sache dranbleiben – und gegebenenfalls bei einer Erteilung einer Baugenehmigung kritisch nachfragen, kündigte der SPD-Politiker aus Fronberg an.