Versuchter Mord? Gerichtsverfahren gegen Further Pflegeheim-Mitarbeiter beginnt

Von Johannes Schiedermeier · 30. April 2025 um 16:06

Am Montag, 5. Mai, beginnt am Landgericht Regensburg der Prozess gegen drei tatverdächtige Mitarbeiter und die Leitung eines Pflegedienstes aus dem Bereich Furth im Waldim Landkreis Cham. Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft den Angeklagten vor, ihnen anvertrauten Patienten Fentanyl-Pflaster aufgeklebt zu haben, ohne dass diese verordnet oder medizinisch notwendig gewesen wären. Die Vorwürfe reichen bis hin zum Mordversuch.

Die Fälle hatten Schlagzeilen gemacht, weil die Leitung des Pflegedienstes und drei Mitarbeiter Ende 2023 und Anfang 2024 in Untersuchungs-Haft genommen worden waren. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft die Exhumierung von drei Toten angeordnet. Nach umfangreichen Ermittlungen der Kripo wurde nun Anklage vor dem Landgericht erhoben. Drei bereits gesundheitlich stark geschwächte Bewohner einer vom Pflegedienst betreuten Wohngemeinschaft sollen nach Aufkleben von Fentanyl-Pflastern verstorben sein.

Schutzlos ausgeliefert

Die Staatsanwaltschaft betont dabei, dass alle drei betroffenen Bewohner im Alter zwischen 80 und 100 Jahren in einem schlechten gesundheitlichen Allgemeinzustand gewesen seien. Das Aufkleben der Pflaster sei weder medizinisch begründet gewesen, noch habe eine Verordnung durch einen Arzt stattgefunden. Das sei den Pflegekräften und ihrer Leitung bewusst gewesen. Die Pflegefälle seien durch ihre Schwächung den Betreuern hilf- und schutzlos ausgeliefert gewesen.

Lesen Sie außerdem: Klospülung mit Blick auf den Hohenbogen – Der Wohnmobil-Trend kommt in Arnschwang an

Die Wirkung der Pflaster habe bei den Todesfällen die Wirkung der verordneten Morphintabletten um ein Vielfaches überstiegen, so die Staatsanwaltschaft. Die Überdosierung sei also geeignet gewesen, die alten Menschen zu töten.

Die mitangeklagten Betreuer hätten von dieser Behandlung gewusst, so die Staatsanwaltschaft, weil die Information weitergegeben worden sei. Sie wirft den Beteiligten sogar vor, sie hätten in der Absicht gehandelt, das Leben der Mitbewohner aus eigener Selbstherrlichkeit zu verkürzen.

Unterlassen als Tatbeitrag

Den Angeklagten, die die Pflaster nicht selbst aufgeklebt haben, wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass sie unterlassen haben, sie abzunehmen. Obwohl jeder sich der Wirkung bewusst gewesen sei, habe man die Patienten ihrem Schicksal überlassen. Dabei sei allen Beteiligten auch die Arg- und Wehrlosigkeit der Betroffenen bewusst gewesen.

Auch lesenswert: Behindertenwerkstätten werden jetzt zum Campus – Ein Ort mit vielen Möglichkeiten

Das Unterlassen entspricht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft deshalb auch einer Tat. Aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Pflegepatienten sei jedoch nicht nachweisbar, ob die Fentanyl-Pflaster letztlich die konkrete Todesursache darstellen. Jedoch seien sie in ihrer Dosierung dafür geeignet gewesen.

Daher reichen die Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft gegenüber den vier Angeklagten von versuchtem Mord über versuchten gemeinschaftlichen Mord bis hin zu gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Außerdem wird die Verabreichung von Betäubungsmitteln ohne Verordnung vorgeworfen. Der Prozess ist auf 16 Verhandlungstage angesetzt.