Vier Mitarbeiter zweier Altenheime in Furth im Wald und Eschlkam wegen versuchten Mordes angeklagt

Im Dezember 2023 kam es zu ersten Verhaftungen. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt mitteilt, hat sie am 19. Dezember 2024 Anklage gegen vier Mitarbeiter zweier Altenpflegeeinrichtungen in Furth im Wald und Eschlkam wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes in drei Fällen erhoben.
„Den Angeschuldigten liegt, in unterschiedlicher Zusammensetzung, zur Last, in den Jahren 2018 bis 2023, drei Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen in Furth im Wald und Eschlkam, ohne medizinische Veranlassung Fentanyl-Pflaster beziehungsweise Morphium verabreicht zu haben beziehungsweise hiervon gewusst zu haben“, schreibt Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher in einer gerade veröffentlichten Pressemitteilung (wir berichteten zu dem Thema mehrfach).
Ermittlungen seit 2023
Sämtliche Heimbewohner verstarben demnach jeweils im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Verabreichung der Betäubungsmittel. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Verabreichung der Betäubungsmittel und Todeseintritt lasse sich allerdings nicht sicher nachweisen.
Hintergrund: Pflegeheim-Ermittlungen in Furth im Wald: Ermittler öffnen ein weiteres Grab
„Wie berichtet, ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Regensburg bereits seit Dezember 2023 wegen mehrerer vorsätzlicher Tötungsdelikte in zwei sogenannten Seniorenwohngemeinschaften in Furth im Wald und Eschlkam“, so Rauscher weiter.
Derzeit befinden sich in dieser Sache drei Angeschuldigte in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen einen weiteren Angeschuldigten sei gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Laut Oberstaatsanwaltschaft gehen die Ermittlungen auf die Aussage einer Zeugin zurück, wonach eine in der Einrichtung in Furth im Wald angestellte Pflegerin am Morgen des 6. Dezember 2023 einer damals 93-jährigen Geschädigten ohne ärztliche Anweisung beziehungsweise medizinische Notwendigkeit Morphium verabreicht haben soll, woraufhin diese verstorben sei. „Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich weitere Verdachtsfälle vorsätzlicher Tötungsdelikte“ so Rauscher.
Mehr als ein Jahr haben Staatsanwaltschaft und Polizei jetzt in der Sache ermittelt. Zwischenzeitlich war im Zuge der Ermittlungen Mitte Mai auf dem Friedhof in Ränkam ein Grab geöffnet und die Leiche eines im Jahr 2018 verstorbenen 92-Jährigen exhumiert worden. Offensichtlich haben die Behörden inzwischen ausreichende Erkenntnisse gesammelt. In der Pressemitteilung heißt es dazu wörtlich: „Gegen vier Angeschuldigte wurde nunmehr die Anklage zum Landgericht Regensburg – große Strafkammer als Schwurgericht – erhoben. Bei den Angeschuldigten handelt es sich um den 39-jährigen Betreiber und Pflegedienstleiter der beiden Einrichtungen sowie drei weitere Pflegekräfte im Alter zwischen 30 und 55 Jahren.“
Gegenstand der Anklage sind demnach die Tode des erwähnten 92-jährigen Heimbewohners im Juni 2018, eines 84-jährigen Heimbewohners im September 2023 sowie einer 93-jährigen Heimbewohnerin am 6. Dezember 2023.
„Die Staatsanwaltschaft legt einzelnen Angeschuldigten, teilweise gemeinschaftlich handelnd, in sämtlichen Fällen zu Last, den jeweiligen Geschädigten ohne medizinische Veranlassung und ohne deren Wissen und Wollen Fentanyl beziehungsweise Morphium verabreicht zu haben, um diese zu töten“, so Oberstaatsanwalt Rauscher.
Teilweise sollen die Angeschuldigten laut Anklage an der Betäubungsmittelverabreichung nicht selbst beteiligt gewesen sein, hiervon jedoch zeitnah Kenntnis erlangt und es dennoch unterlassen haben zu versuchen, den Todeseintritt zu verhindern. Die Anklage geht hierbei davon aus, dass keiner der Geschädigten zum Zeitpunkt der Betäubungsmittelverabreichung einen Sterbewunsch hatte.
Die Leichname sämtlicher Verstorbener wurden exhumiert und obduziert. Zudem wurden chemisch-toxikologische Untersuchungen durchgeführt. „Von der Staatsanwaltschaft Regensburg hinzugezogene rechtsmedizinische Sachverständige kamen zu dem Ergebnis, dass sich ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verabreichung der Betäubungsmittel und den späteren Todeseintritten bei den Verstorbenen, insbesondere aufgrund derer angegriffener Gesundheitszustände, aus sachverständiger Sicht nicht sicher nachweisen lasse“, so Rauscher.
Unschuldsvermutung gilt
Rauscher erklärt, dass die Anklage den Angeschuldigten daher insbesondere versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last lege, wobei die Taten teilweise durch Unterlassen begangen worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft geht insoweit vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Wären die Sachverständigen zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen, was aufgrund des körperlichen Zustands der Opfer fast immer schwierig sei, wäre es in der Anklage nicht bei versuchtem Mord geblieben, erklärt Rauscher auf Nachfrage unserer Zeitung und ergänzt abschließend: „Drei der Angeschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Ein Angeschuldigter ließ die Vorwürfe über seinen Verteidiger dahingehend zurückweisen, dass er darauf vertraut habe, dass das Betäubungsmittel verordnet sei.“
Die Oberstaatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für die Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Die Regensburger Strafverteidiger Michael Haizmann, Jörg Meyer und Philipp Pruy teilen auf Anfrage in einer gemeinsamen Erklärung mit, die Anklage werde derzeit durch die Verteidigung geprüft.
