Mordanklage: Pflegeheim-Mitarbeiter aus Furth im Wald kommen vor Gericht

Von Christian Eckl · 2. März 2025 um 16:31

In zwei Pflegeeinrichtungen im Landkreis Cham kam es zu mehreren Todesfällen hochbetagter Bewohner, die Fragen aufwerfen. Dabei waren womöglich Medikamente wie Fentanylpflaster und Morphium im Spiel, die ärztlich nicht verordnet waren. Der Prozess wird vor dem Landgericht Regensburg stattfinden.

Das Landgericht Regensburg hat die Anklage gegen drei Pflegeheimmitarbeiter und den Leiter einer Einrichtung in Furth im Wald und Eschlkam (Landkreis Cham) zugelassen. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte am 19. Dezember Anklage gegen zwei Frauen und zwei Männer erhoben. Mit Beschluss vom 24. Februar ist nun klar: Das Landgericht wird über die Frage zu befinden haben, ob es drei Mordversuche in den Pflegeeinrichtungen gab.

Ermittler sprechen von Selbstherrlichkeit

Laut Anklage soll der Pflegedienstbetreiber einem damals 92-jährigen Mann ein Fentanylpflaster verabreicht haben, obwohl, so sehen es die Ermittler, keine medizinische Notwendigkeit dafür vorlag. Die Ermittler verwenden den Begriff Selbstherrlichkeit. Wenige Stunden später soll der 92-Jährige verstorben sein – wegen des Fentanyl-Pflasters. Fentanyl ist ein Schmerzmittel, das stark schmerzlindern wirkt. Zwar hatte ein Arzt dem Bewohner der Pflege-Wohngemeinschaft Morphium-Tabletten verschrieben. Die verabreichte Dosis Fentanyl habe aber diese verordnete Menge an Schmerzmittel um ein Vielfaches überstiegen.

Angeklagt ist auch ein Pfleger, der in den Jahren 2017 und 2018 – dem Jahr, in dem der 92-Jährige starb – die Leitung der Pflege-WG inne hatte. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass dieser davon gewusst habe, dass die Pflaster nicht ärztlich verordnet wurden. Auch er ist angeklagt.

Angeklagt ist auch die Leiterin einer Pflege-WG in Eschlkam. Auch sie soll einem damals 84-jährigen WG-Bewohner mehrere solcher Pflaster verabreicht haben. Sie soll den Betreiber der Einrichtungen sogar per Chat über die Pflaster informiert haben. In einem dritten Fall soll sie einer 93-jährigen Heimbewohnerin Morphium verabreicht haben, das ebenfalls nicht von einem Arzt verschrieben gewesen sein soll.

Mitarbeiterin brachte Ermittlungen ins Rollen

Die Ermittlungen ins Rollen brachte wohl eine Pflegemitarbeiterin aus einer der Einrichtungen. Sie telefonierte mit ihrem Lebensgefährten, der zum Zeitpunkt des Telefonats in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt einsaß. Bei dem Gespräch soll die Frau den Tod des 92-jährigen Heimbewohners erwähnt und dabei auch behauptet haben, man habe den Senior mit dem Fentanylpflaster getötet. Ein JVA-Beamter, der das Gespräch mitbekommen haben soll, wandte sich an seine Vorgesetzten. Der wiederum meldete den Fall. Die Staatsanwaltschaft hatte mehrere Exhumierungen in Auftrag gegeben. Dazu wurden die sterblichen Überreste der früheren Pflegeheim-Bewohner ausgegraben und rechtsmedizinisch untersucht. Da die Leichname offenbar bereits zu stark verwest waren, konnte nicht mehr nachgewiesen werden, woran die Senioren starben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft versuchten Mord in drei Fällen angeklagt.

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Die Angeklagten werden unter anderem von den drei Regensburger Strafverteidigern Michael Haizmann, Jörg Meyer und Philip Pruy vertreten.