Selbstjustiz geübt: Senior gesteht Schüsse in Regensburg – Er war von Lärm genervt

Von André Baumgarten · 26. März 2025 um 19:00

Im Juni 2024 brennen einem 76-Jährigen in Regensburg „die Sicherungen durch“. Er greift zur Waffe, schießt auf eine Gruppe Menschen. Vor Gericht zahlt seine Anwältin den Opfern Schmerzensgeld. Im zweiten Fall, der dem Rentner vorgeworfen wurde, gab es Freispruch.

Weil einem Senior „die Sicherungen durchgebrannt sind“, hat er vor gut neun Monaten zur Waffe gegriffen und mitten in Regensburg auf eine Menschengruppe geschossen. Das hat der mittlerweile 76-Jährige im Prozess um Schüsse am Ufer des Regens gestanden. Laute Musik bis nach 2 Uhr nachts hätte ihn um den Schlaf gebracht, aber er wolle geradestehen für die Tat. Und bei einer blieb es entgegen der Anklage, die einen zweiten Vorfall von 2022 enthielt: Es gab einen Teilfreispruch und ein harte Bewährungsstrafe.

Dass sich der Mann schämt und bereut, „an diesem Abend die Nerven verloren zu haben“, betonte Verteidigerin Dagmar Ciccotti. In einer gewissen Hilflosigkeit, weil Behörden nicht oder kaum wegen der Lärmbelästigungen reagierten, habe ihr Mandant an jenem 18. Juni „nicht zielgerichtet“ in Richtung Ufer die Schüsse abgefeuert. Dafür wolle der 76-Jährige Verantwortung übernehmen.

Zeugen bestätigen Lärm und laute Feiern

Getroffen hat der seit mehr als zehn Jahren pensionierte Ingenieur gleich zweimal: Einen 27-Jährigen verletzte er am Kopf. Er habe „ein Zischen gehört und dann schon ein Diabolo rausgezogen“, erklärte der junge Mann vor Gericht. Er und seine damalige Freundin (heute 20), die am Knöchel einen Streifschuss erlitt, hätten nichts getrunken gehabt, was die Alkotests der Polizei bestätigten. Seine Wunde an der Schläfe sei gut verheilt, „ein ungutes Gefühl“ aber bleibe bis heute. Beide räumten ein, dass es durchaus auch mal lauter zugegangen sei und auf der Uferpromenade viel gefeiert werde.

Wie ernst es der Angeklagte mit dem Verantwortung übernehmen meint, unterstrich Anwältin Ciccotti – sie zahlt den beiden Geschädigten noch im Gerichtssaal 800 Euro Schmerzensgeld aus. Das und die Entschuldigungen nahmen beide Zeugen an. Ein Aspekt, dem in der späteren Strafzumessung des Gerichts noch eine Bedeutung zukommen sollte. Wenngleich der junge Mann dazu betonte: „Hätte ich mich ein bisschen gedreht, hätte ich die Kugel ins Auge bekommen.“

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So klar der Fall vom Sommer 2024 auch Dank des Geständnisses war, so vehement bestritt der 76-Jährige, auch zwei Jahre zuvor schon zur Waffe gegriffen zu haben. Diesem Verdacht war ein Ermittler der Polizeiinspektion Regensburg-Nord bereits früh nachgegangen. Weil sich ein Zeuge gemeldet hatte, der davon berichtet hatte. Im Prozess wurde klar, dass es sogar Fotos von der damals verursachten Verletzung gab, datiert auf 26. Juni 2022, 12.02 Uhr – genau einen Tag nachdem zwei Männer erst ein Zischen wahrgenommen hatten und dann bei einem Blut geflossen war. Genauer zuordnen konnten sie das aber nicht, sie gingen nie zum Arzt und riefen auch nicht die Polizei. Weil man keinen Ärger hätte haben wollen, hieß es dazu.

„Man nimmt ein Gewehr und schießt zweimal in eine Menschenmenge hinein – da führt kein Weg an einer Freiheitsstrafe vorbei.“

Richter Killinger begründete das Urteil mit klaren Worten

Woher vermeintliche Prahlereien des Angeklagten kamen, er habe genau auf die Augen gezielt oder seine Tat in einem Wirtshaus angekündigt, zeigte sich bei der Vernehmung eines weiteren Zeugen. Für den könnte die Aussage allerdings ein Nachspiel haben – denn es wurde offenkundig, dass vieles von dem Gerede, das nach dem Vorfall kursierte, womöglich auf den 57-Jährigen zurückzuführen sein könnte. Er gab sogar an, „mit Sicherheit behaupten“ zu können, dass der Mann auf der Anklagebank „betrunken mit seinem Auto fährt“.

Sein Auftritt vor dem Schöffengericht startete mit einem Glas voll Projektilen, das er vor dem 76-Jährigen auf den Tisch knallte, als Beweis dafür, „was am Freitag wieder passiert ist“. Dass er auf den „Heckenschützen“ (gemeint war der Senior) „schon einen Hass habe“, gab er auf Ciccottis Nachfrage zu. Am Ende blieb von vielen Gerüchten aber nicht viel übrig, was belastbar gewesen wäre. Im Gegenteil – an vielen Stellen erkannte auch Richter Killinger „eklatante Widersprüche“, wie er klar sagte. „Ganz sauber ist die Geschichte hier nicht.“

Fälle von „Selbstjustiz“ wie dieser extrem selten

Was den Angeklagten betraf, fiel das Urteil des Schöffengerichts klar aus. Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sprach es den 76-Jährigen schuldig – 13 Monate Haft auf Bewährung gab es dafür, dass der Senior „zur Selbstjustiz“ gegriffen habe, was „Gott sei Dank extrem selten“ passiere. Dass es eine Kurzschlussreaktion war, glaube man ihm aber. Womit das aber keinesfalls relativiert werden dürfe.

Zu Lasten des Senior wertete Killinger, dass der viele Momente gehabt hätte, beispielsweise beim neu Laden des Luftgewehrs, sich „noch zu bremsen“. Keine Zweifel habe man zudem, dass die Schüsse zumindest abstrakt potenziell lebensgefährlich hätten sein können. Was der Angeklagte tat, „geht schlichtweg einfach überhaupt nicht“. Im Fall von 2022 sprach er den Mann frei.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der im zweiten Fall auch auf Freispruch plädiert hatte, brachte zum Prozess die einst bei dem Senor sichergestellte Munition mit. Foto: Baumgarten