Keine Rettung für Baby-Katze: Tierquäler (40) aus Regensburg muss ins Gefängnis

Drogensucht als Auslöser? Zwei Jungtiere retten Ehrenamtliche vor zwei Jahren aus Wohnung eines 40-Jährigen in Regensburg. Dazu, was den beiden Katzen dort widerfahren war, kommentierte eine Veterinärin klar: „Das war eindeutig, was es ist.“
Auf Fotos legt der Mann, den zwei Polizisten mit Fußfesseln in den Sitzungssaal führen, keinen Wert. Tierschützerinnen, die den Fall einst aufgedeckt hatten, verfolgen den Prozess gegen den 40-Jährigen, später fließen bei ihnen sogar die Tränen. Das, was dem Mann laut Anklage zur Last liegt, ist schwer zu ertragen: Zwei junge Katzen soll er misshandelt haben – von Verbrühungen und Verbrennungen ist die Rede. Eines der Tiere musste sofort eingeschläfert werden. Vor Gericht gab es nun ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung.
Was die Tierschützerinnen an jenem Montag im Januar 2023 in einer Wohnung im Regensburger Ostpark vorfinden, verschlägt einem die Sprache. Davon gibt es Bilder in den Akten, „die sehr schwer zu ertragen sind“, wie Richter Kreuzer gestern sagte. Den Fotos könne man auf den ersten Blick ansehen, dass die Tiere „extremes Leid erfahren mussten“. Auf die beiden gerade drei bis vier Monate jungen Tiere hatte der Mann aufpassen sollen, weil seine Freundin zu dieser Zeit gerade eine Haftstrafe zu verbüßen hatte.
Verletzungen von Tierärzten dokumentiert
Der Verdacht, dass der 40-Jährige auf der Anklagebank für die Verletzungen der Jungkatzen verantwortlich war, lag nahe, wie auch die Amtstierärztin erklärte. Laut eines pathologischen Berichts erlitt das weibliche Tier schwere Verbrühungen, „die mindestens drei Tage her waren“. Klar sagte die Veterinärin: „Das war eindeutig, was es ist.“ Wenngleich das nur ein Rückschluss war, denn bei den Taten beobachtet worden war der Mann nicht. Fakt ist auch: Dem männlichen Tier fehlten Schnurrhaare und es wies Verbrennungen auf.
Vor Gericht hatte der 40-Jährige zunächst alles bestritten. „Es stimmt einfach nicht“, sagte er. Die Vorwürfe seien „Schikane gegen mich“, er vermute, seine Ex habe jemanden Dritten beauftragt, dass ihm „etwas angehängt werden soll“. Dann ergriff der Anwalt Michael Winbeck das Wort. Sein Mandant sei schwer suchtkrank und habe ihm erzählt, er könne sich größtenteils an gar nichts erinnern. „Er versucht sich da etwas zusammenzureimen.“ Als der Angeklagte ihm ins Wort fällt, dass das alles einfach nicht stimme, regt Amtsrichter Kreuzer ein Rechtsgespräch an.
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Am Ende der gut einstündigen Unterbrechung, in der sich die Juristen über die Rechtslage austauschten und der Anwalt dem schwerhörigen Mann die Lage zu erklären versucht hat, stand ein Verständigungsangebot für den 40-Jährigen. Sollte er die Vorwürfe mit den Katzen und zudem angeklagte Ohrfeigen für seine Ex-Freundin gestehen, würde die Gesamtstrafe nicht über 13 Monaten Gefängnis liegen. Bewährung gebe es aber keine, so der Richter deutlich. Auch, weil solche Strafen mehrfach widerrufen wurden − zuletzt in dem Jahr, weshalb der Mann aktuell in der JVA eine frühere Strafe wegen Diebstahls und Drogenbesitzes absitzen muss.
Richter: Auch Unterlassen erfüllt Tatbestand
Eine wichtige Abstufung hob der Richter außerdem hervor: Rechtlich gesehen spiele es für ihn keine Rolle, ob der Mann den Katzen das Leid selbst aktiv angetan habe, oder nicht. Dass er es unterlassen habe, den Tieren zu helfen oder sie versorgen zu lassen, wiege in diesem Fall ebenso schwer. Sie hätten unter seiner Obhut gestanden, so Kreuzer, daher sei er auch verantwortlich gewesen. Das und mehrere Schläge ins Gesicht seiner ehemaligen Partnerin räumte Anwalt Winbeck für den 40-Jährigen ein. Eine dritte Anklage wegen Hausfriedensbruch wurde eingestellt.
Das Amtsgericht beschränkte sich darauf, das Geständnis mit der Amtstierärztin und einem Polizeibeamten zu verifizieren. Im Bericht des Bewährungshelfers wurde offenkundig, wo das Hauptproblem des Angeklagten liegt – er lebte zeitweise auf der Straße und lebt mehr oder weniger nur für die Drogen. „Das geht jetzt seit Jahren so“, so der Bewährungshelfer. Zudem verwies er auf den „desolaten Zustand“ des Mannes, für den es nach Einschätzung von Kollegen, die mit dem 40-Jährigen zu tun hatten, besser wäre, er bliebe inhaftiert.
Tierhalteverbot schon vor Anklage erlassen
Richter Kreuzer blieb am Ende nahe der obersten Grenze. Zu einem Jahr Gefängnis verurteilte er den Angeklagten und wurde deutlich: Er habe Beweise zu würdigen und davon gebe es zu wenige, obgleich es „hochgradig wahrscheinlich ist, dass Sie es waren“, der die Katzen gequält habe, sagte er. Nicht völlig ausgeschlossen sei, dass er das „im Wahn gemacht“ habe.
„Bilder wie diese anzusehen, liegt im Bereich des schwer Erträglichen.“
Richter Kreuzer fand im Urteil deutliche Worte
Doch der 40-Jährige sei ein kranker Mensch, der ob seiner Sucht ein „gewisses Mitgefühl“ verdiene, „aber kein Verständnis und kein Verstehen“. Ein Jahr Haft ohne Bewährung seien „kein Pappenstiel“, bei Berücksichtigung der eingeschränkten Schuldfähigkeit „fair, aber eine empfindliche Strafe“. Dass der Mann keine Tiere mehr halten darf, habe das Gericht zuvor bereits festgelegt.
