Labradoodle-Welpe „Simba“ braucht Not-OP: Tierquäler mit eisigem Grinsen bekommt Quittung

Fünf Monate ist Labradoodle „Simba“ Ende Mai 2023 alt, als er in die Tierklinik kommt. Die Verletzungen, die Ärzte da feststellen, lassen nur einen Schluss zu: Der Welpe wurde von einem Mann aus Regensburg misshandelt.
Der Mann, der für innere Blutungen, gerissene Organe und Rippenbrüche verantwortlich war, landete nun vor Gericht. Am Ende bekam der 35-Jährige auch für sein eisiges Dauergrinsen, mit dem er fast durchgehend im Prozess saß, eine Quittung.
„Der hätte das nicht überlebt ohne die OP und Intensivversorgung“, sagte die Tierärztin einer Notfallambulanz in Oberbayern aus. Das Tier habe Qualen eines massiven Traumas erleiden müssen. Vermutlich, weil der angeklagte ehemalige Handwerker auf das Jungtier eingetreten hatte. Danach bezichtigte er einen Landwirt der Tat, den es aber gar nicht gab.
Alle Vorwürfe über den Anwalt gestanden
Alles, was der 35-Jährige dazu der Polizei sagte, war gelogen, wie sich im Prozess vor dem Amtsgericht in Regensburg zeigte. Er ließ Strafverteidiger David Hölldobler erklären, dass er alle Vorwürfe einräume. Die Reue, von der dieser sprach, sah man dem Angeklagten aber nicht an: Im schwarzen Anzug, mit Lackschuhen, Krawatte sowie Einstecktuch – beides signalrot und mit Pfotenmuster – folgte er grinsend der Verhandlung.
Keine Miene verzog er, als eine Mail ans Veterinäramt der Stadt zum Thema wurde. Dort nämlich hatte er seine Ex angeschwärzt, sie würde Simba gefährden, ihm sogar Beruhigungsmittel geben, weil sie mit der Haltung des Labradoodle überfordert sei. Zwei Monate später widerrief er das alles. Er habe Rache an seiner Freundin üben wollen, so eine Zeugin, die sich wegen des aktuell angeklagten und einem womöglich weiteren, früheren Übergriff auf das Tier von ihm getrennt hatte.
Weil Simbas Halterin selbst gestern nicht vor Gericht aussagen konnte, wurde ihre einstige Aussage bei der Polizei verlesen. Da hatte sie einen zweiten Vorfall thematisiert, bei dem der Hund beim Angeklagten gewesen war. Als der 35-Jährige ihr damals das Tier zurückbrachte, habe es Schutz gesucht und gezittert. Eine Einblutung am Auge des drei Monate alten Labradoodle sei laut Tierarzt auch Fremdeinwirkung gewesen.
So wenig der Angeklagte dazu erzählen wollte, so umfassend berichtete er von weitreichenden Folgen eines Vorfalls, der als zweite Anklage gestern verhandelt wurde. Den Kopfstoß gegen einen Security-Mitarbeiter auf der Regensburger Herbstdult 2023 und massiven Widerstand gegen Polizeibeamte ließ der 35-Jährige seinen Anwalt einräumen. Als er daraufhin in Gewahrsam landete, war ein Notfalleinsatz nötig, weil er einen epileptischen Anfall erlitt – nach seiner Überzeugung wegen des Vorfalls.
„Was mit dem Hund geschehen ist, ist von einer besonderen Schwere. Das ist ihre letzte Chance.“ Richter Kohlmüller fand klare Worte
Schläge der Sicherheitsleute oder unverhältnismäßige Härte der Polizisten vermochte keiner der Augenzeugen zu erkennen. An der Argumentation des Angeklagten, dass er deshalb seine Firma verlor, berufsunfähig ist und von Bürgergeld leben muss, ändert das nichts. Weil er nicht mehr angestellt arbeiten will, plane er nun eine Selbstständigkeit als Coach, erklärte er auf Nachfragen.
Tat laut Richter „besonders verachtenswert“
Im Vergleich zu besagtem Vorfall auf der Dult nannte Amtsrichter Kohlmüller die Sache mit dem Hund als viel schwerwiegender. Der Übergriff auf Labradoodle Simba sei „von einer besonderen Schwere“, so der Jurist. Der 35-Jährige habe in einer Art und Weise gehandelt, „die ich für besonders verachtenswert halte“. Die Tat sei „ganz am oberen Ende“ einzuordnen.
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Zulasten des Mannes werte er laut der Urteilsbegründung das Prozessverhalten, das ein hohes Maß an Ignoranz widerspiegele. Was genau es mit einem Brief des Angeklagten an die Staatsanwaltschaft auf sich hatte, auf den Kohlmüller sich bezog, blieb offen. Ein Jahr auf Bewährung lautete am Ende das Urteil, als Auflage legte der Richter zudem 180 Stunden gemeinnützige Arbeit fest. Und er hatte noch eine klare Ansage für den Mann: „Wenn ich Sie hier noch mal sehe, sperr‘ ich Sie ein.“
