Hoffnungen geweckt: Regensburg prüft Fürther Weg, um Automatenläden zu verhindern

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof beschloss: Die Zurückstellung eines Baugesuchs für ein 24-Stunden-Geschäft in Fürth ist rechtmäßig. Das weckt in Regensburg Hoffnungen.
Vor dem Automatenladen gegenüber der Grünen Oase, der öffentlichen Terrasse in der Obermünsterstraße, sind etliche Kronkorken und Kippen ins Pflaster getreten. Sie zeugen davon, was hier nachts passiert, wo rund um die Uhr Alkohol und Snacks zu haben sind.
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Lärm, Schmutz und mangelnder Jugendschutz stören Anwohner, Geschäftsleute und auch Stadträte, die das immer wieder zum Thema machen, allerdings bisher ohne Erfolg. Der Stadt seien die Hände gebunden, hieß es stets von der Verwaltung. Jetzt zeigt ein Fall aus Fürth einen möglichen Weg, wie die Stadt Regensburg gegen Automatenläden vorgehen könnte.
Das fränkische Fürth hat eine große Niederlage erlitten beim Versuch, solche Eröffnungen zu untersagen – aber auch einen Erfolg. Einen Automatenladen in einem denkmalgeschützten Gebäude konnte die Kommune nicht verhindern, der Betreiber zog bis vor das Bundesverfassungsgericht, das ihm Recht gab.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof allerdings entschied einen weiteren strittigen Fall im Sinne der Stadt. Er bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, wonach Fürth ein Baugesuch für einen Automatenladen in der Innenstadt zurückstellen darf und damit zumindest vorerst eine Genehmigung versagen.
Fürth ändert Bebauungsplan
Der Antragsteller verwandelte im Frühjahr 2023 sein Reisebüro in einen Warenautomatenladen und beantragte dann Ende Juli bei der Stadt die Nutzungsänderung, so schildert es das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Beschluss. Im Dezember beschloss der Fürther Stadtrat, den für das Gebiet geltenden Bebauungsplan zu ändern, woraufhin die Stadt den Antrag zurückstellte. Die Stadt argumentierte vor Gericht, Warenautomatenläden könnten durch ihre Anzahl oder Lage Belästigungen oder Störungen hervorrufen, die von städtebaulichem Belang seien. Sie wolle daher den Bebauungsplan ändern, „um die Nutzungsmischung und Versorgungsfunktion zu sichern“. Das Verwaltungsgericht Ansbach urteilte, dieses Vorgehen sei rechtmäßig.
In der Regensburger Altstadt gibt es inzwischen sechs Automatenläden. Ob die Stadt mit der Fürther Methode weitere verhindern könnte oder auch dieser Weg ausscheidet, will sie jetzt in Erfahrung bringen. Sprecherin Katrin Butz sagt: „Da aus dem Urteil auf die Schnelle nicht hervorgeht, was genau der Bebauungsplan in Fürth regelt, und ob das in Regensburg auch so umsetzbar wäre, können wir diese Fragen in der Kürze der Zeit leider nicht beantworten.“ Sie versichert aber: „Das zuständige Fachamt wird sich den Fall genau anschauen und prüfen, ob sich daraus Möglichkeiten für Regensburg ableiten lassen.“
Alkohol rund um die Uhr
Maria Müller, Geschäftsführerin der Kaufleute-Vereinigung Faszination Altstadt, sagt: „Der Fall Fürth weckt natürlich Hoffnung.“ Müller sagt, es brauche auf keinen Fall noch mehr Automatenläden in der Altstadt. Nötig seien sie in einer Innenstadt mit mehreren Supermärkten und weiteren Lebensmittelgeschäften ohnehin nicht, anders als mancherorts auf dem Land. Müller erklärt, in der Altstadt seien immer noch sehr viele persönlich geführte Läden zu finden. „Das ist das, was uns ausmacht.“ Die Automadenläden stünden im Widerspruch zu diesen Werten, mit ihren Selbstbedienungsautomaten und dem Verkauf von Alkohol rund um die Uhr. „Jugendliche, die in die Gasse kotzen: Das entspricht nicht dem Bild, für das wir alle so hart arbeiten.“
Brücke-Stadtrat Florian Rottke erkundigt sich regelmäßig im Planungsausschuss des Stadtrats nach Möglichkeiten, Automatenläden zu verhindern. Dass die Stadt da machtlos sei, wollte er auch bisher nicht glauben. Dass Regensburg jetzt nach Franken blickt, finde er „super“, sagt er. „Das Beispiel aus Fürth zeigt, dass es sinnvoll sein kann, den Nutzungsmix in der Regensburger Altstadt mehr zu steuern.“
Automadenläden und der Ladenschluss
Aktuelle Regelung: Warenautomaten gelten aufgrund einer Änderung Ladenschlussgesetzes des Bundes im Jahr 2003 nicht mehr als Verkaufsstellen, weshalb für sie die Ladenschlusszeiten nicht gelten. Diese Regelung wendet Regensburg auch auf Automatenläden an. Andere Kommunen verfahren offenbar anders: Papenburg in Niedersachsen begrenzte die Öffnungszeiten eines Shops an Sonn- und Feiertagen erfolgreich auf drei Stunden.
Reform: Ein bayerisches Ladenschlussgesetz ist in der parlamentarischen Beratung. Es soll allerdings Automatenläden nicht regulieren.