Das Busunglück von Regensburg: Gutachten soll Gewissheit über früh gehegten Verdacht bringen

Von Jonas Raab · 12. Januar 2025 um 15:00

Genau 97 Tage liegt das Busunglück von Regensburg nun zurück. Wie es zu dem Unfall am Fuße der Nibelungenbrücke kommen konnte, beschäftigt die Justiz nach wie vor. Ob sich jemand vor Gericht verantworten muss: weiterhin unklar.

„Auffahrunfall“ ist so ziemlich das einzige, das die Polizei bislang zum Hergang des Unfalls öffentlich gemacht hat. Ein voll besetzter Linienbus war am 7. Oktober ins Heck eines Busses gekracht, der an der DEZ-Haltestelle gestanden war. 59 Menschen wurden verletzt: sechs von ihnen schwer, fünf schwebten zeitweise in Lebensgefahr. Gegen den Fahrer des auffahrenden Busses leitete die Polizei vier Tage nach dem Unfall ein Ermittlungsverfahren ein. Der Verdacht: fahrlässige Körperverletzung in mehreren Fällen.

Schwerer Busunfall in Regensburg: 43 Zeugen haben ausgesagt

Wie Polizeisprecherin Melanie Bäumler auf Nachfrage ausführt, sind bislang 43 Zeugen vernommen worden – beziehungsweise haben sie einen sogenannten Äußerungsbogen abgegeben. Alle Schwerverletzten waren bis Mitte November schon persönlich gehört worden. „Bei der Mehrzahl der Zeugen handelt es sich um Businsassen sowie sonstige Geschädigte, die an der Bushaltestelle auf einen Bus gewartet haben. Es wurden jedoch auch unbeteiligte Passanten befragt, die den Unfall beobachtet und sich als Zeugen der Polizei zur Verfügung gestellt haben“, erläutert Bäumler. 13 Befragte hätten den Äußerungsbogen nicht zurückgeschickt.

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Zur Unfallursache kann Bäumler noch „keine abschließende Aussage“ treffen. „Die Ermittlungen hierzu laufen noch.“ Das liegt insbesondere daran, dass ein in Auftrag gegebenes Unfallgutachten laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher nach wie vor aussteht.

Wie der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft bereits vor Wochen ausgeführt hat, seien solche Gutachten nicht selten über 100 Seiten lang. Die Sachverständigen vermäßen meist die Unfallstelle und besichtigten die Fahrzeuge. Anschließend würden komplexe physikalische Berechnungen angestellt. So sollen Rückschlüsse auf das Fahr- und Bremsverhalten oder die Aufprallgeschwindigkeit gezogen werden. „Teilweise werden auch tatsächliche oder computergestützte Rekonstruktionen durchgeführt“, erklärt Rauscher. Auch die Aussagen von Zeugen und Beschuldigten könnten einfließen.

Busunfall am DEZ: Medizinischer Notfall steht im Raum

Nach dem Unfall machten schnell Gerüchte die Runde, wonach der Fahrer des hinteren Busses kurz vor dem Aufprall ohnmächtig geworden sein soll. So äußerte sich auch eine Frau aus dem näheren Umfeld des Mannes gegenüber der MZ. Bestätigen wollte das die Polizei bislang nicht – um dem Gutachter nicht vorzugreifen. Laut Rauscher stehe ein medizinischer Notfall im Raum. „Sollte dies der Fall sein, läge keine Straftat vor, da der Beschuldigte dann nicht zumindest fahrlässig gehandelt hätte“, erklärte er im November.

Bis wann die Ermittlungen abgeschlossen sind, kann Rauscher auch heute „nicht zuverlässig prognostizieren“.