Attacke mit Fleischergabel in Regensburg: Opfer räumt Falschaussage ein

Im Prozess wegen versuchten Mordes drohen einem 29-jährigem Regensburger zehn Jahre Haft. Auch gegen die Geschädigte wird nun ermittelt – die zur Tatzeit schwangere Frau hatte zur vermeintlichen Geburt ihres Babys gelogen.
Versuchter Mord oder „nur“ Totschlag? Darüber entscheidet das Schwurgericht nach den Plädoyers im Fall um die Fleischgabel-Attacke eines 29-Jährigen auf seine schwangere Ex-Freundin. Sie überlebte nur durch pures Glück – wird sich nun aber auch einem Strafverfahren stellen müssen. Im Prozess gegen ihren Peiniger, der seine Tat eingeräumt hatte, hat sie vor Gericht gelogen. Das ist nicht der einzige Vorwurf, wegen dem auch gegen die junge Frau ermittelt wird.
Was dem angeklagten Türken zur Last liegt und wofür die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft forderte, klingt wie ein Spiegelbild dessen, was im Vorstrafenregister des 29-Jährigen steht. Schon im Dezember 2019 hatte er einer früheren Lebensgefährtin mit einem Messer bedroht und verletzt. Nur acht Monate später kam es auf der Jahninsel in Regensburg zum Angriff auf dieselbe Frau. Diesmal stach er zu, streifte dabei aber nur ihren Unterarm.
Auflagen nach Verurteilung nicht erfüllt
Das Amtsgericht verhängte dafür sechs Monate Haft auf Bewährung gegen ihn. Eine Strafe, die er am Ende aber doch vollständig absitzen musste. Ihm auferlegte Weisungen ignorierte er konsequent, wie nun bekannt wurde. Weder wies er eine geregelte Arbeit nach, noch bezahlte er Unterhalt für die zwei Kinder. Sechs Termine bei der Bewährungshilfe ließ er unentschuldigt sausen und erfüllte außerdem eine Arbeitsauflage nicht.
Im aktuellen Prozess geht es um einen Vorfall in der Nacht zum 12. Februar. Tatort wurde eine Tankstelle im Stadtosten Regensburgs, in der nahezu jedes Detail der Auseinandersetzung zwischen dem frisch getrennten Pärchen auf Video dokumentiert wurde. Zunächst wurde geredet, dann heftig gestritten, es gab Ohrfeigen und schlimme Beleidigungen. Auch von der Geschädigten, was sie erstmals vor Gericht einräumte. Im Kassenbereich eskalierte es dann, der 29-Jährige holte die Fleischergabel und stach zu, als die junge Frau sich zu zwei Kunden in einen Bereich mit Spielautomaten geflüchtet hatte.
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Ein Experte ordnete das klar ein: Hätte sich die 27-Jährige nicht im letzten Moment weggedreht, hätte der Stich tödliche Folgen gehabt. So aber trafen die Spitzen ihre Wirbelsäule. Es bestand zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr – potenziell lebensgefährlich aber war das. Als unkontrollierbar und „purer Zufall“, dass sie nicht getötet wurde, bezeichnete der Rechtsmediziner das vor Gericht. Der Angeklagte hatte dazu erklärt, dass er seiner Ex nur habe „Angst machen wollen in dem Moment“. An den Stich selber vermochte er sich laut Strafverteidiger Shervin Ameri nicht zu erinnern. Sein Mandant habe ob der Beleidigungen rotgesehen, wäre aber „wie fremdgesteuert“ gewesen.
Das wollte Staatsanwalt Dr. Moritz Büchele dem Angeklagten allerdings nicht glauben. In seinem Plädoyer, an dessen Ende er zehn Jahre Gefängnis für versuchten Mord beantragte, wandte er sich immer wieder direkt an den 29-Jährigen und sprach ihn an: „Sie gehen einfach davon aus, in einer Beziehung stehen einer Frau gewisse Sachen einfach nicht zu. Und wenn sie es doch macht, kann ich sie dafür zur Rechenschaft ziehen.“ Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sei aus Bücheles Sicht erfüllt. Der Angeklagte habe die Frau „mitsamt dem ungeborenen Kind“ umbringen wollen. Von Reue sei zudem nichts zu sehen.
Dagegen argumentiert Verteidiger Ameri. Sein Mandant habe die Verantwortung übernommen und „wird es auch jetzt tun“. Die Geschädigte habe ihn aber zum Zorn gereizt, bis es „bei ihm ausgesetzt hat“. Einen affektiven Ausbruch habe der psychiatrische Gutachter für plausibel erachtet. Obgleich es schwer zu glauben sei angesichts seiner Vita, habe er sich nicht über die Frau stellen wollen. Auf vier Jahre Haft plädierte Ameri wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruch.
Kind, dass sie erwartete, wurde nie geboren
Letzteres in vollendeter Form könnte für die junge Frau Konsequenzen haben. Sie hatte vor Gericht behauptet, am 20. August einen gesunden Sohn bekommen zu haben. Eine Lüge. Wie sie in der erneuten Vernehmung zugab, hatte sie das Kind illegal abtreiben lassen – im Wissen, „dass es zu spät war nach deutschem Recht“. Auch wenn das im Ausland geschehen sein dürfte, wird das in Deutschland verfolgt, so Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher. Es werde daher gegen die 27-Jährige wegen des Anfangsverdachts der falschen uneidlichen Aussage und auch eines Schwangerschaftsabbruchs ermittelt.
Für eine Falschaussage drohen der Frau laut Strafgesetzbuch zwischen drei Monaten und bis zu fünf Jahren Gefängnis. Nachdem sie das in ihrer zweiten Vernehmung am Dienstag eingeräumt hatte, könnte das gemildert oder unter bestimmten Umständen von einer Strafe abgesehen werden. Für den illegalen Abbruch einer Schwangerschaft drohen ihr bis zu ein Jahre Haft oder Geldstrafe.
