Heuer schon fast 400 Hygiene-Kontrollen: Was Behörden in Gaststätten im Kreis Schwandorf feststellten

Nach dem Tortellini-Fall im Landkreis Schwandorf stellen sich viele die Frage, wie sauber und hygienisch es in den Gaststätten in der Region zugeht. Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolleure am Landratsamt sprechen eine klare Sprache.
Wie die Behörde in Schwandorf auf Nachfrage der MZ mitteilt, fanden in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 insgesamt 386 Kontrollen in Gaststätten und Imbissbetrieben statt. Das bedeutet, dass an den 274 Tagen bis Ende September im Schnitt 1,4 Kontrollen täglich durchgeführt wurden.
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Das klingt nicht viel, bedenkt man, dass es allein in der Stadt Schwandorf mehr als 70 Gaststätten und Cafés gibt. Im gesamten Landkreis Schwandorf sind es 675 Betriebe, darunter 332 reine Speisegaststätten, 198 Schankwirtschaften und 145 Imbissbetriebe.
Landratsamt Schwandorf leitete vier Bußgeldverfahren ein
Eine andere Zahl sorgt dagegen durchaus für Erstaunen: Bei 111 der 386 Kontrollen wurden laut Landratsamt geringfügige Verstöße festgestellt. Bei 30 Verstößen seien gar Maßnahmen erforderlich gewesen. So wurde beispielsweise in vier Fällen ein Bußgeldverfahren von der Kontrollbehörde eingeleitet, teilt Landkreissprecher Manuel Lischka mit. Davon sei ein Fall bereits abgeschlossen, die anderen drei Verfahren würden noch laufen.
Ein Bußgeldverfahren werde eingeleitet, so Lischka, wenn zum Beispiel wiederholte Hygienemängel beziehungsweise wiederholte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt werden, wenn es einen massiven Schädlingsbefall, verdorbene Lebensmittel oder Hygienemängel mit direktem Lebensmittelkontakt gebe oder wenn Proben aus den Betrieben beanstandet werden.
Beispiele für geringfügige Verstöße seien laut Lischka unter anderem Kennzeichnungsmängel in der Speise- oder Getränkekarte, bauliche Mängel wie beschädigte Fliesen, offene Dübellöcher oder Farbablösungen an Wänden und Decken, Mängel bei der Dokumentation (Schulungen und Belehrungen sind nicht aktuell) und Hygienemängel, die nicht direkt etwas mit Lebensmitteln zu tun haben.
Letzteres können beispielsweise Spinnweben an der Wand sein. Die Dokumentationsverstöße und Kennzeichnungsmängel machen etwa 15 bis 20 Prozent der geringfügigen Verstöße aus, schreibt das Landratsamt auf Nachfrage.
Neunburger Gastronom: Manch Beanstandung ist überflüssig
Dass auch derartige Verstöße registriert werden und in die Statistik eingehen, finden in der Gastronomie nicht alle gut. Auch Markus Greiner, Inhaber des Panorama-Hotels am Eixendorfer See und stellvertretender Kreisvorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), hält manch dokumentierten „Verstoß“ für überflüssig – so wenn es in einer Speisekarte keine Hinweise auf Allergene gebe.
Solche „Verstöße“ hätten „null Auswirkungen auf die Hygiene“ und würden nur die Zahlen verfälschen, findet Greiner. Ein derartiger „Verstoß“ bedeute nicht, dass die Qualität des betreffenden Hauses schlecht sei, betont der Neunburger Hotelier und Gastronom.
Greiner spricht sich damit keineswegs gegen Kontrollen aus. „Was Reinheit betrifft, da muss genau drauf geschaut werden“, meint er. Und dass sich bei Hygieneverstößen auch etwas ändern müsse, halte er für wichtig.
In manchen Fällen bedeutet Änderung nur eine zeitweise Schließung der Gaststätte. So war das heuer beispielsweise bei einem Betrieb im Schwandorfer Stadtgebiet. Dort hatten im Sommer Kontrolleure „erhebliche Hygienemängel“ festgestellt. So sei man in dem Lokal unter anderem auf einen Mäusebefall im Trockenlager gestoßen, hieß es damals.
Während hier die Behörden die vorübergehende Schließung angeordnet hatten, entschieden sich die Betreiber des italienischen Lokals, in dem Gäste nach dem Genuss von Tortellini über Übelkeit und Erbrechen klagten, dazu, ihre Gaststätte freiwillig dicht zu machen. Laut Landratsamt gab es bis Ende September drei freiwillige Betriebsschließungen.
Greiner hält Hygieneverstöße, die zu vorübergehenden Betriebsschließungen führen, für Ausnahmen. Sie würden keinesfalls für die gesamte Branche sprechen. Der Neunburger ist sich sicher, dass die meisten Gastronomen im Landkreis Schwandorf ihren Beruf leidenschaftlich und ordentlich ausübten.
Landgasthof Koller in Bubach wird regelmäßig kontrolliert
Zu diesen Gastronomen gehört Wolfgang Pirzer vom Landgasthof Koller im Schwandorfer Ortsteil Bubach. Kontrollen seien „wichtig und richtig“, steht für Pirzer fest. Er habe nicht das Gefühl, dass die Kontrolleure zu penibel hinschauen würden. Bei ihm habe es in den zurückliegenden 15 bis 20 Jahren so gut wie keine Beanstandungen gegeben, berichtet Pirzer. Er ist ebenfalls Vize-Kreisvorsitzender der Dehoga.
Wenn es tatsächlich einen Kritikpunkt gegeben habe, sei dieser noch während der Kontrolle beseitigt oder abgestellt worden, betont der Bubacher Gastronom. Mindestens einmal im Jahr werde bei ihm die Hygiene überprüft, sagt Pirzer. Im Panorama-Hotel am Eixendorfer See seien es zwei Kontrollen pro Jahr. Das ist „definitiv nicht zu viel“, meint Markus Greiner.
Wie oft eine Gaststätte kontrolliert werde, ergebe sich laut Lischka aus einer Risikobewertung der jeweiligen Betriebe und möglicher festgestellter Mängel. Zwischen den einzelnen Kontrollen könnten demnach drei Monate bis zu zwei Jahren liegen.