Nach Hygienemängeln: Gasthaus im Schwandorfer Stadtgebiet hat wieder offen

Eine Gaststätte im Schwandorfer Stadtgebiet sorgte zuletzt für Schlagzeilen. Aufgrund „unhygienischer Zustände“ hatten die Behörden die Küche bis zur Beseitigung der Mängel geschlossen. Nach einer erneuten Kontrolle ist das Wirtshaus nun wieder vollständig in Betrieb.
Die Betreiber hatten am 20.Juni Besuch von Polizei, Lebensmittelkontrolleuren und Ordnungsamt bekommen. Bei der Kontrolle seien laut Bericht der Polizeiinspektion Schwandorf vom 21. Juni „erhebliche Hygienemängel sowie Verstöße nach dem Gaststätten- und Jugendschutzrecht“ festgestellt worden, die man ahnde.
Zudem seien „in der Küche unter anderem lebendige Mäuse, Mäusekot und Schädlingsbefall“ aufgefallen, hieß es weiter in dem Bericht der Polizei. Die Folge sei „eine sofortige Betriebsuntersagung“ gewesen.
Landratsamt: Mäuse waren im Trockenlager
Das Landratsamt Schwandorf berichtigte nun in einer Anfrage der MZ diese Darstellung. Die Polizei sei auf Mängel in dem Betrieb aufmerksam geworden, was zur gemeinsamen Kontrolle durch die Behörden führte. In den betroffenen Räumlichkeiten des Gasthauses sei man auf Mäusebefall und unhygienische Zustände gestoßen, so die Behörde weiter. Die Mäuse befanden sich nach Angaben des Landratsamts jedoch im Trockenlager.
Komplett geschlossen wurde das Wirtshaus nicht. Laut Landratsamt war es der Betreiberfamilie vonseiten der Behörden auch nach der Kontrolle gestattet, Getränke im Außenbereich zu verkaufen, sofern diese nicht in den betroffenen Räumen gelagert wurden. Die Getränke mussten zudem in geschlossenen Flaschen serviert werden. Der Ausschank in Gläsern war laut Landratsamt nur gestattet, wenn diese nicht „im gesperrten Bereich“ gelagert oder gespült wurden.
Erneute Kontrolle verlief „ohne Beanstandungen“
Am vergangenen Freitag habe man die Gaststätte erneut besucht und einer Kontrolle unterzogen. Diese sei „ohne Beanstandungen“ verlaufen, teilte Landkreissprecher Manuel Lischka auf Nachfrage der MZ mit. „Folglich darf das Wirtshaus wieder ganz normal betrieben werden“, informierte er. Jedoch werde gegen den Verantwortlichen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Eine öffentliche Bekanntmachung des Vorgangs in einem Amtsblatt sei nicht geplant. Eine Veröffentlichung des Sachverhalts in der Rubrik Lebensmittelüberwachung auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werde dagegen geprüft.
Die betroffene Wirtsfamilie aus dem Schwandorfer Stadtgebiet hat sich in der Sache unterdessen einen Anwalt genommen. Rechtsanwalt Christof Hubmann aus Regensburg hat sich auf Anfrage der MZ mit Schreiben vom 28. Juni zu den Vorgängen im Betrieb seines Mandaten geäußert.
Anwalt kündigt rechtliche Schritte an
Hubmann legt Wert auf die Feststellung, dass bei „der lebensmittelrechtlichen Kontrolle der Gaststätte unserer Mandantschaft am 20. Juni 2024 weder lebende noch tote Mäuse noch sonstige Schädlinge in der Küche vorgefunden“ wurden. Anderslautende Darstellungen seien falsch. Man werde daher rechtliche Schritte gegen die Kontrollbehörden einleiten.
Ferner könne man ausschließen, so schreibt es Rechtsanwalt Hubmann in seinen Ausführungen, „dass Mäusekot oder andere Schädlinge in das Essen der bewirteten Gäste gelangten“.