Wiedersehen mit Helfer des Drogen-Paten: BGH hebt Urteil aus Regensburg zum Teil auf

Von André Baumgarten · 21. Oktober 2024 um 12:00

Richter am Bundesgerichtshof haben das Urteil gegen den letzten Mann der Westhafen-Connection in Regensburg moniert. Eine neue Strafkammer am Landgericht muss zu Teilaspekten der Strafe neu entscheiden.

Im April 2023 hat das Landgericht einen heute 35-Jährigen wegen bandenmäßigem Drogenhandel schuldig gesprochen – nach Jahren auf der Flucht. Der Mann führte die Bücher für Pate Fiqret D. und seine Westhafen-Connection, die kiloweise mit Kokain, Heroin und im ganz großen Stil mit Marihuana handelte. Das Urteil hob der Bundesgerichtshof aber in Teilen auf, weshalb der 35-Jährige nun erneut in Regensburg vor Gericht muss.

Drogen in Autoschwellern

Der organisierte Rauschgifthandel in der Domstadt war über viele Jahre in festen Händen: Bandenboss Fiqret D. ließ die Drogen, versteckt in Seitenschwellern speziell präparierter Schmuggelautos, nach Regensburg liefern. Am Westhaften wurde der Stoff wieder ausgebaut, genau portioniert und auch gelagert, ehe er dann verkauft wurde. Mehrere hunderte Kilo Gras, Koks und Heroin kamen so auf die Straßen, bis Drogenfahnder der Kriminalpolizei bei einer Groß-Razzia 2017 dem ein Ende setzten.

Schaltzentrale der Bande war einst die Kneipe „Sun Inn“. Dort führten Fiqret D. und seine rechte Hand Gridi B. im Wesentlichen die Geschäfte. Dafür verhängte das Landgericht im Februar 2019 hohe Strafen: Der Boss bekam zwölfeinhalb Jahre Gefängnis, B., sein wichtigster Helfer, neuneinhalb Jahre. Ein Verdächtiger, den die Ermittler da längst auf dem Schirm hatten, war jedoch auf der Flucht. Mehr als vier Jahre tauchte der heute 35-Jährige ab – konnte aber dann im Norden von Italien, nahe Bologna, doch gefasst werden. Auch dem letzten Mann der Westhafen-Connection wurde dann vorm Landgericht der Prozess gemacht.

Das lief zunächst etwas holprig: Der laut Anklage Helfer der mittleren Ebene der Bande hatte im Verfahren zunächst geschwiegen – bis der Pate selbst als Zeuge erschien und zur großen Überraschung aller plötzlich aussagen wollte. „Wir haben ein Geständnis gemacht“, erklärte er, „und wir sind acht Personen gewesen“. Mit ihm standen einst sechs weitere Angeklagte vor Gericht. Einer fehlte also. Was der 35-Jährige tat, daran wollte sich Fiqret D. jedoch nicht gut erinnern. Aber: „Wahrheit ist Wahrheit“.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Drogen-Pate Fiqret D. sagt erneut vor Gericht aus: „Ich war der Chef“

Daraufhin brach der heute 35-Jährige doch sein Schwiegen und gestand, wollte aber nur als „Türöffner“ im Drogenlager fungiert und mit dem Paten persönlich kaum etwas zu tun gehabt haben. Er habe getan, was ihm sagte worden sei. Dafür verurteilte das Landgericht ihn zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis. Zudem ordnete die Strafkammer eine Entzugstherapie als sogenannte Maßregel an. Doch den Part hob der Bundesgerichtshof vor acht Monaten auf.

Auch in Italien verurteilt

Der BGH stellte genau dazu fest, dass das Regensburger Urteil in diesem Punkt „einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält“. Auch, weil der 35-Jährige 2022 in Italien wegen Kokainhandels verurteilt worden war. Diese Strafe stehe zur Vollstreckung aus, was hätte berücksichtigt werden müssen, da der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit dahin abgeschoben wird. Die Voraussetzungen für einen Therapieerfolg seien laut BGH daher zweifelhaft.

Am Schuldspruch ändert das nichts: In dem auf zwei Tage angesetzten Prozess soll es daher nur um das Strafmaß gehen. Eine Beweisaufnahme findet daher nur zu diesem Punkt statt. Das Landgericht will am 6. November entscheiden. Prozessstart ist am 25. Oktober.