Urteil ist rechtskräftig – Ehepaar aus Lappersdorf bekommt geraubte Goldbarren zurück

Drei Jahre nach brutalem Überfall auf zwei Senioren in Lappersdorf ist ein Schlussstrich gezogen: Die Ex-Putzfrau, die das Ehepaar an unbekannte Täter auslieferte, ist rechtskräftig verurteilt. Ins Gefängnis muss sie allerdings nicht.
Dass sie an dem Raubüberfall auf ein Ehepaar in Lappersdorf beteiligt war, hatte deren Ex-Putzfrau in erster Instanz stets vehement bestritten. Viermal stand die 45-Jährige wegen des brutalen Coups seitdem vor Gericht – sie war gegen ihre Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung in Berufung gegangen. Am Landgericht gestand sie überraschend, wollte aber eine Bewährung. Es waren drei Anläufe nötig, um zu einem neuen Urteil zu kommen – das ist in dem Fall nun gefallen.
Der brutale Raubüberfall auf ein Ehepaar im gesetzten Alter sorgte für Wirbel, weit über die Grenzen Lappersdorfs hinaus: Etwas mehr als drei Jahre ist es her, dass die Senioren von Vermummten aus dem Schlaf gerissen wurden. Ein Täter zwang die Frau, den Tresor im Weinkeller zu öffnen, der andere hielt den Ehemann im Schlafzimmer in Schach. Ehe die Männer flüchteten, fesselten sie ihre Opfer. Die bis heute unbekannten Täter machten an jenem 5. Juli 2021 reichlich Beute: Goldbarren, eine Rolex, Schmuck sowie Bargeld – für insgesamt fast 80 000 Euro.
Verdacht fiel früh auf die Putzfrau
Früh fiel der Verdacht auf die Ex-Putzfrau des Ehepaars. Das gezielte Vorgehen der Räuber ließ kaum einen anderen Schluss zu. Sie wussten genau, wo sie fündig werden würden, mussten also einen Tipp bekommen haben. Vermutlich von der 45-Jährigen. Bei ihr waren zwei Goldbarren sichergestellt worden, als sie, ihr Mann und die Söhne ins Ausland fahren wollte. Die Kripo hatte die Familie aus dem Landkreis Regensburg überwacht und griff Ende Juli 2021 auf der A3 zu. Im Haus fanden die Ermittler eine Goldmünze – identisch mit denen, die bei den Opfern geraubt wurden. Am Ende einer akribischen Spurensuche blieb nur der Tatverdacht gegen die Ex-Putzfrau übrig. Alle Vorwürfe gegen ihre Angehörigen wurden wieder fallengelassen.
Berufung eingelegt – drei Anläufe für Landgericht
Das Schöffengericht hatte im November 2022 letztlich keinerlei Zweifel, dass die 45-Jährige die Tippgeberin für den Raubüberfall war. Sie wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sie habe „jede Möglichkeit genutzt, um an Geld zu kommen“, hoch manipulativ sogar den Tod ihrer Mutter vorgetäuscht. Das ziehe sich durch das ganze Leben der Frau, begründete Amtsrichterin Andrea Costa den klaren Schuldspruch. Die Verurteilte ging dagegen in Berufung.
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Der Fall musste komplett neu aufgerollt werden, weil die Angeklagte im ersten Anlauf am Landgericht weiter bestritten hatte, die Täterin zu sein. Die Wende kam erst im zweiten Termin vor der Berufungskammer von Richter Oliver Wagner. Da gestand die Frau alles. Doch weil ein Psychiater, bei dem die Angeklagte in Behandlung sein wollte, auf mehrfache Vorladung einfach nicht erschien, wurde die Verhandlung erneut ausgesetzt. Das Gericht gab daher ein psychiatrisches Gutachten zu einer Spielsucht in Auftrag – womit der 45-Jährigen schlimmstenfalls die Unterbringung für eine Suchttherapie gedroht hätte.
Urteil abgeändert: Gutachten bringt Bewährungsstrafe
So weit kam es nicht: Das Gutachten bescheinigte aber, dass die Frau unter nicht unerheblichen psychischen Beschwerden litt und leidet. Der Schuldspruch wegen Beihilfe zum Privatwohnungseinbruchsdiebstahl war bereits rechtskräftig – und damit auch die Einziehung der sichergestellten Goldbarren sowie einer Goldmünze. Die Berufungskammer änderte das alte Urteil aber: Die Ex-Putzfrau wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das bestätigte die Landgerichtssprecherin Britta Wankerl.