Erst Leben gerettet, dann missbraucht: Krankenpfleger in Regensburg gesteht Übergriffe

Das Schöffengericht verhängt eine Bewährungsstrafe gegen einen 32-Jährigen aus Regensburg, der sich an einer Patientin in der Psychiatrie vergangen hatte. Der Mann, der weiter als Pfleger arbeitet, gestand auch einen Vorfall mit einer jungen Kollegin.
Weil er mit einer Psychiatrie-Patientin in der Klinik mehrfach Sex hatte, und eine junge Schwesternschülerin sexuell nötigte, ist ein junger Krankenpfleger am Montag (8. Juli) zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht setzte die Strafe für den 32-Jährigen zur Bewährung aus. Ein Berufsverbot erging gegen den Mann aus Regensburg nicht. In der Psychiatrie arbeitet er nicht mehr – dort war er nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit sofortiger Wirkung freigestellt worden.
Missbrauch von Patientin: Angeklagter gesteht alles
Was sich rund um den Jahreswechsel 2019/20 auf der geschlossenen Station einer Regensburger Klinik und einige Monate später in der Wohnung einer jungen Auszubildenden abgespielt hatte, hat der Angeklagte gestanden – das zweite Mal. Denn schon im Mai hatte sich das Amtsgericht mit dem Fall beschäftigt. Damals stellte das Gericht dem 32-Jährigen eine Bewährungsstrafe in Aussicht, falls er gestehen sollte. Doch dann scheiterte alles an Folgeterminen, weshalb das Verfahren ausgesetzt und jetzt neu aufgerollt werden musste.
„Ich gestehe die angeklagten Punkte“, erklärte der Mann im weißen Hemd gestern selbst. Im ersten Prozess hatte er noch seinen Anwalt sprechen lassen, der versicherte, der geforderte Täter-Opfer-Ausgleich werde sofort gezahlt. Der Angeklagte hielt sich daran und überwies 5500 Euro an die zwei Frauen. Deshalb blieb es beim Deal, obgleich der wegen einer Formalie neu geschlossen werden musste.
Fragen könne er nicht beantworten, weil der Mann sich nicht erinnern könnte, argumentiert sein Anwalt auf Nachfrage des Gerichts. Die Vorfälle datieren auf Ende Dezember 2019 bis Anfag Februar 2020 sowie – im Fall der Schwesternschülerin – auf November 2020. „Das könnte er sicher“, entgegnete Vorsitzende darauf Richterin Cornelia Blankenhorn, „aber er muss ja auch nicht“.
Zu Details wurde die Kripo-Sachbearbeiterin angehört, die auf verschiedenste Aspekte dieses Falles einging – unter anderem auch die Aussagen von Mitpatienten, wonach die Patientin, die später Opfer wurde, Gefühle für den Mann gehabt haben soll. Anderen Zeugen gegenüber soll sie nie auch nur angedeutet haben, dass etwas gegen ihren Willen geschehen wäre.
Chats, die zwischen ihr und dem Angeklagten hin und her gingen, ließen darauf ebenfalls keinen Rückschluss zu. Die offenbarten aber, dass in diesem Fall wohl mehr als die drei angeklagten Vorfälle im Raum stehen könnten. Bis auf wenige Auszüge, die die Kriminalbeamtin in ihrer Aussage erwähnte, blieb die Kommunikation nicht öffentlich. Das Schöffengericht führte die Chats im Selbstleseverfahren ein.
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Was jedoch alles nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass es verboten ist: Insbesondere, wenn die eine dem anderen „zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist“ und es „unter Missbrauch seiner Stellung“ zu sexuellen Handlungen kommt, wie es im Strafgesetzbuch heißt. Dann drohen für „sexuellen Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen“ drei Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Erschwerend kommt hinzu, dass die junge Patientin unter dem Einfluss starker Psychopharmaka stand, die auch als Betäubungsmittel gelten. Und: Der 32-Jährige soll ihr gegenüber betont haben, dass er etwas gut habe, weil er der einzige Grund wäre, warum sie noch am Leben sei. Hintergrund war ein Vorfall, wo der Pfleger in letzter Sekunde eingegriffen hatte. Dass er das Tableau brachte, so schilderte es die Geschädigte bei der Polizei, habe sie unter Druck gesetzt.
Therapie nach Ansicht des Gerichts „dringend“ nötig
Anders war es im Fall der Kollegin, die der Krankenpfleger in deren Wohnung zum Oralverkehr zwingen wollte. Sie wehrte sich, weshalb der Angeklagte ging. Das Schöffengericht sah darin sexuelle Nötigung und verhängte mit den Übergriffen in der Psychiatrie zwei Jahre als Gesamtstrafe auf Bewährung. Seine im Januar 2024 freiwillig begonnene Therapie muss der 32-Jährige als Bewährungsauflage fortführen. Was Richterin Blankenhorn in der Begründung sogar „dringend erforderlich“ nannte, damit der Mann das „eigene Selbstverständnis, was den Beruf betrifft, aber auch das Verhältnis zu Frauen“ bearbeiten kann. Für ein Berufsverbot habe es „nur ganz knapp nicht gereicht“, erklärte sie.