Pfleger missbraucht junge Patientin in Klinik in Regensburg und gesteht

Von André Baumgarten · 15. Mai 2024 um 19:00

Ein 32-Jähriger vergeht sich in der Psychiatrie in Regensburg an einer jungen Frau. Später wird auch eine Kollegin des Krankenpflegers zum Opfer. Dank eines Deals vor Gericht darf er mit Bewährung rechnen.

Schlimmer Vertrauensbruch hat Folgen: Ein Krankenpfleger steht im Verdacht, sich in einer Regensburger Klinik an einer Patientin vergangen zu haben. Mehrfach soll der 32-Jährige die Nachtschicht auf der psychiatrischen Station genutzt haben, um eine junge Frau zu missbrauchen, deren Leben er zuvor gerettet hatte. Auch eine Kollegin soll er später sexuell bedrängt haben. Dafür könnte er nun Bewährung bekommen − wenn er die Forderungen des Gerichts aus dem „Deal“ rechtzeitig erfüllt.

Konzentriert sitzt der Mann im akkurat gebügelten weißen Hemd neben seinem Anwalt. Die Vorwürfe, um die es im Prozess vor dem Schöffengericht geht, haben es in sich. Anfang 2020 soll eine junge Frau zum Opfer seiner Triebe geworden sein. Die Patientin war wegen Selbstgefährdung per gerichtlicher Anordnung in der Klinik untergebracht und stand daher unter dem Einfluss starker Beruhigungsmittel. Bei zwei der drei Vorfälle kam es laut Anklage dennoch zu sexuellen Handlungen. „Es war genau, wie es in Anklage steht“, erklärte der 32-Jährige gestern, „ich gestehe alles.“ Dem Geständnis ging eine sogenannte förmliche Verständigung vor Gericht voraus.

Geständnis soll den Opfern eine Aussage ersparen

Nichtöffentlich hatten sich Gericht, Anwalt sowie die Anklagevertreterin in einem Rechtsgespräch darauf geeinigt, wie hoch das Urteil ausfallen könnte. Dabei ging es, wie meistens in solchen Fällen, insbesondere darum, den Opfern die belastende und oft auch retraumatisierende Aussage vor Gericht zu ersparen. Dafür legt sich das Gericht auf ein Strafmaß fest – der Täter weiß also, was ihn erwartet. Im aktuellen Fall stünden laut Richterin Cornelia Blankenhorn drei Jahre Gefängnis im Raum. Gestehe er, käme eine Bewährungsstrafe in Betracht, die aber mindestens ein Jahr und neun Monate betrage. Das Schöffengericht folgte der Bedingung der Staatsanwaltschaft, dass zum Geständnis auch ein Täter-Opfer-Ausgleich unumgänglich sei. Blankenhorn nannte auch Zahlen: 6500 Euro müssten fließen.

Ein Teil davon ginge an das zweite Opfer des Mannes, eine ehemalige Kollegin. Die Klinik soll dem 32-Jährigen wohl umgehend gekündigt haben, als die Vorwürfe bekannt wurden. Zu der zweiten angeklagten Tat kam es laut Anklage im November 2020. Hier blieb es jedoch bei einem Versuch – die junge Frau soll sich so erheblich gewehrt haben, dass der Angeklagte doch von ihr abließ. Erst auf eindringliches Bitten soll er dann ihre Wohnung verlassen haben. Auch das „räume ich alles ein“, sagte der Mann mit fester Stimme und schob zudem seine Entschuldigung bei den Frauen nach. „Es wird nicht mehr vorkommen.“

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Bereits zuvor hatte sein Verteidiger betonte, dass der 32-Jährige sich selbst in Behandlung begeben habe und eine Therapie mache – wofür, blieb im nur gut einstündigen Prozess gestern offen. Der gelernte Gesundheits- und Krankenpfleger ist noch immer in diesem Beruf tätig, arbeitet unter anderem in Teilzeit in der Praxis seiner Freundin. Besonders hob der Regensburger hervor, dass er sich auch in einem Ankerzentrum engagierte und dort mit Flüchtlingen arbeite.

Prozess wird wegen Terminproblemen ausgesetzt

Abgeschlossen wurde der Prozess gestern nicht mehr – Richterin Blankenhorn setzte das Verfahren aus. Denn: Vor Anfang Juli fand sich kein passender Termin, um den Sachbearbeiter der Kripo zu hören. So soll das Geständnis verifiziert werden, ehe das Urteil verkündet wird, dass im Wesentlichen feststeht – allerdings nur, wenn der Mann bis spätestens 14. Juni das Schmerzensgeld zahlt.