Tat im Gewerbepark: Mit Elektroschocker in Regensburg fette Beute gemacht

Landgericht ändert Urteilsspruch gegen zwei Männer, die alles andere als Unbekannte sind – einer stand zweimal wegen versuchten Mordes vor Gericht, der andere soll Drahtzieher einer Messerattacke in Regensburg gewesen sein.
Mit einem Elektroschocker haben zwei junge Männer 2022 einen Jugendlichen im Regensburger Gewerbepark um knapp 1800 Euro abgezockt. Dafür hatte sie das Amtsgericht zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt, wogegen die 19 und 22 Jahre alten Angeklagten aber in Berufung gingen. Nun hat das Landgericht das alte Urteil aufgehoben und berichtigt – im Gefängnis müssen sie dennoch bleiben. Nur der Ältere von beiden dürfte bald wieder freikommen. Er verbrachte schon mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft.
Mehr als 100 Minuten dauerte die Urteilsberatung der Großen Jugendkammer, fast doppelte so lang, wie zuerst angekündigt. Das zehrte an den Nerven beider Angeklagter: Bei Ahmed S. (19) wirkte das Lächeln in Richtung der Zuschauerreihen mit jeder Minute gequälter, seinem 22-jährigen Mitangeklagten rannen irgendwann sogar Tränen über die Wangen.
Beide hatten sich in ihrem letzten Wort entschuldigt und das Gericht um eine Chance gebeten. Doch es am anders: „Wir können die Angeklagten nicht freilassen“, sagte Vorsitzender Richter Gerald Siegl am Ende des drei tägigen Prozesses, „weil die Strafen zu hoch sind und wir auch ein gewisses Gefährlichkeitspotenzial sehen.“
Alte Bekannte für Jugendkammer stehen vor Gericht
Diese deutlichen Worte wollte der Richter vor allem zu S. verstanden wissen, wie er betonte. Gerade 52 Tage ist es her, dass dieselbe Kammer des Landgerichts diesen von der als Mordversuch eingestuften Messerstecherei in der Hornstraße freisprach. Jedoch nicht, weil man von der Unschuld überzeugt war, sondern „weil eigentlich niemand auch nur annähernd offen mit uns geredet hat“, wie es in der Begründung hieß.
Vom jetzt Mitangeklagten sagten Zeugen im vormaligen Prozess, er wäre Drahtzieher des missglückten Drogendeals gewesen. Ein damals ebenfalls Freigesprochener saß am unter den Zuschauern – und auch der war beim nun verhandelten Vorfall im Gewerbepark „mal wieder beteiligt“, wie Siegl sagte. Es seien immer die gleichen Protagonisten, die „einer Subkultur, die hier entstanden ist“ angehörten und sich davon wohl nicht lösen könnten.
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Am 27. September 2022 hatten sie alle drei mit Freunden nach der Berufsschule im Gewerbepark abgehangen, auch der spätere Geschädigte. Zunächst gingen einige im Parkhaus ein Auto mit halboffenen Fenstern an, fischten den Geldbeutel sowie eine Brille heraus. Dann wurde, so das Gericht, dem damals 16-Jährigen sein „jugendlicher Leichtsinn“ zum Verhängnis, „weil er es nicht genau abschätzen hat können, mit wem er es hier zu tun hat“.
Er packte Geld aus, das er für die Fahrschule gespart haben wollte, und posierte damit. Eine Gelegenheit, die sich der 19-Jährige nicht entgehen ließ und zugriff. Als der Jugendliche das Geld zurückforderte, ließ der Angeklagte den Taser als Drohung sprechen und flüchtete. Speziell davon wollten die zwei Angeklagten gar nichts wissen und bestritten jede Form von Gewalt oder Drohgebärden.
Richter wischen Zweifel weg
Trotz nicht makelloser Aussagen des Opfers, auf die Strafverteidiger Tim Fischer und Dagmar Ciccotti detailliert hinwiesen, sah das Gericht am Ende „keinen vernünftigen Zweifel“ an dessen Glaubwürdigkeit. „Er hat überhaupt keinen Grund, die Beteiligten als besonders große Verbrecher dastehen zu lassen“, betonte Siegl. Die Jugendkammer verurteilte Ahmed S. zu fünfeinhalb Jahren Einheitsjugendstrafe und berichtigte damit das Ersturteil um sechs Monate nach unten. Er hatte noch eine Reststrafe offen, weil er 2019 den Ex seiner Freundin ein Messer in den Bauch gerammt hatte.
Die gleiche Milderung gab es für den Mitangeklagten: Der bekam nun drei statt dreieinhalb Jahre. Auch gegen ihn verhängte das Landgericht eine Einheitsjugendstrafe – einbezogen wurde ein Urteil aus dem Jahr 2020, wo er für den brutalen Angriff auf einen Passanten, den er bis zur Bewusstlosigkeit würgte, eineinhalb Jahr bekommen hatte.
Für den 22-Jährigen dürfte das Kapitel dennoch bald neu aufgeschlagen werden, wenn er wirklich sein Leben umkrempeln will, wie er ankündigte. Von seiner Strafe hat er bereits 31 Monate durch U-Haft abgesessen. Er wird also in spätestens fünf Monaten freikommen.