Hohe Haftstrafen: Schüler (16) in Regensburg mit Elektroschocker bedroht und bestohlen

Von André Baumgarten · 29. August 2023 um 17:00

Nach einem räuberischen Diebstahl im Gewerbepark schickt das Jugendschöffengericht zwei junge Intensiv-Straftäter für lange Zeit ins Gefängnis. Noch im Gerichtssaal klickten für einen erneut die Handschellen; der zweite kam in anderer Sache noch während des Prozesses in U-Haft.

Hohe Haftstrafen wegen schweren räuberischen Diebstahls und Beihilfe hat das Jugendschöffengericht in Regensburg gegen zwei junge Männer verhängt: Sechs Jahre Einheitsjugendstrafe lautete das Urteil für einen 18-Jährigen; dreieinhalb Jahre soll ein 22-Jähriger ins Gefängnis. Sie hatten Ende September 2022 im Regensburger Gewerbepark einen Jugendlichen um gut 1800 Euro erleichtert und mit einem Elektroschocker bedroht. Die Verteidiger wollen in Berufung gehen.

Mit dickem Geldbündel für Snapchat-Foto posiert

Mit Bekannten hatten sich der junge Syrer und der Iraker am Parkhaus im Gewerbepark getroffen. Dort wurde ein unversperrter Mini ausgeräumt. Unter den jungen Leuten vor Ort war auch das spätere Opfer. Als der 16-Jährige für Fotos mit einem dicken Bündel Geldscheine posierte, griff der 18-Jährige zu und flüchtete.

Ehe die Angeklagten mit dem Bus wegfahren konnten, drohten sie dem Jugendlichen mit einem Elektroschocker, den der ältere dabei hatte. So stellte es das Jugendschöffengericht nach vier teils holprigen Prozesstagen fest – trotz einiger Widersprüche in den Aussagen des Opfers und wohl gerade wegen der „Mauer des Schweigens“ bei allen anderen Zeugen, wie der Richter es genannt hatte.

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Eine Art Schattenjustiz, bei der Straftaten wie diese „untereinander geregelt“ würden, sei inakzeptabel. Das Gefühl, dass genau das hier der Fall war, habe sich Richter und Schöffen mehr als aufgedrängt. In der Anklage gegen den 22-Jährigen ging es auch um heftige Bedrohungen eines Zeugen, der wegen anderen Straftaten gegen den Iraker aussagen sollte. In diesem Punkt sprach das Jugendschöffengericht ihn daher ebenfalls schuldig; außerdem für Drogenbesitz und Diebstahl.

Beide Angeklagten sind keine Unbekannten für die Justiz. Der Jüngere stand bereits wegen Mordversuchs vor Gericht, weil er im Mai 2019 mit damals 14 Jahren einem Landsmann ein Messer in den Bauch gerammt hatte. Für die Tat in der Maximilianstraße bekam der Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung dreieinhalb Jahre und saß einen Teil davon ab.

Auch der 22-Jährige hat Ersatzstrafen und Jugendarreste in Haft hinter sich. Gefruchtet zu haben, schien das jedoch bei keinem der beiden. „Sie sind nicht integriert und nicht willens, das zu tun“, stelkte Amtsrichter Christian Ehrl fest. Stattdessen würden sie weiter „einfach ihr Ding machen“.

Das Urteil gegen den 18-Jährigen lag über dem Antrag der Staatsanwältin, die fünfeinhalb Jahre gefordert hatte. Der Schuldspruch ließ sich schon kurz zuvor erahnen – zwei Justizwachtmeister nahmen im Zuschauerbereich Platz. Noch im Sitzungssaal wurde der 22-Jährige wieder verhaftet und in die JVA gebracht.

Beide Strafverteidiger kündigten sofort Berufung an

Die beiden Strafverteidiger Tim Fischer und Dagmar Cicotti hatten in ihren Plädoyers den Einsatz des Elektroschockers als nicht erwiesen angesehen. Sie beantragten zwei Wochen Jugendarrest und eine Bewährungsstrafe. In der von ihnen bereits angekündigten Berufung geht der Fall daher zum Landgericht.

Dort dürfte den 18-Jährigen womöglich bald eine weitere Anklage erwarten. Er war während des laufenden Prozesses im Zusammenhang mit einer Messerstecherei im Kasernenviertel in Regensburg verhaftet worden.

Strafverteidigerin Dagmar Cicotti (li.) hatte für die von ihrem Mandanten gestandenen Taten eine Jugendstrafe zur Bewährung gefordert. Foto: Baumgarten