Nach umstrittenem Urteil des Amtsgerichts Regensburg gibt es jetzt sogar Todesdrohungen

Von André Baumgarten · 7. August 2023 um 19:00

Nach Bewährung für eine Vergewaltigung toben Hass und Hetze im Netz: „Urlaub in Afghanistan“ ist eine der falschen Behauptungen, mit denen regelrecht Stimmung gemacht wird. Die Fakten liegen der MZ vor.

Ein geständiger Sexualstraftäter muss nicht in Haft – tagelang sorgt das Urteil des Amtsgerichts Regensburg in ganz Deutschland für Schlagzeilen. Mittlerweile gibt es Todesdrohungen gegen Prozessbeteiligte. Aus Irritationen über das in vielen Augen zu milde Urteil ist in Kommentarspalten sowie E-Mails Hetze und Hass geworden. Befeuert wird das offenbar auch durch ein zuletzt häufig wiederholtes Narrativ: Der verurteilte Flüchtling aus Afghanistan soll vor seiner Festnahme „Urlaub in der Heimat“ gemacht haben. Recherchen der Mediegruppe Bayern zeigen – das ist falsch.

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Für sechs sexuelle Übergriffe stand der 23-Jährige in Regensburg vor Gericht und gestand. Von 2019 bis 2022 hatte der Angeklagte fünf junge Frauen aus seinem Bekanntenkreis belästigt, missbraucht und eine vergewaltigt. Im April 2019 traf es zwei Mädchen nach dem Weggehen unweit des Hauptbahnhofs: Auf einer Parkbank küsste er sie, fasste ihnen an die Brüste und in den Schritt. Laut der Anklage waren das eine Vergewaltigung, drei sexuelle Übergriffe und zwei Belästigungen.

Amtsgericht urteilt nach Jugendstrafrecht

Weil der junge Mann bei der erste Tat 19 Jahre alt und damit Heranwachsender war, landete der Fall beim Jugendschöffengericht. Das verurteilte ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe – die Jugendgerichtshilfe hatte dem jungen Afghanen Reifeverzögerungen attestiert. Die Strafe setzte das Gericht aufgrund der positiven Sozialprognose zur Bewährung aus. Der 23-Jährige habe sich vorbildlich integriert, obgleich er mit der Freiheit „offensichtlich nicht richtig umgehen konnte“, so der Richter.

Zuvor gab es im Prozess am 31. Juli eine Verständigung. Die Opfer mussten deshalb zu den Taten nicht mehr aussagen. Der Mann gestand. Als Bewährungszeit setzt das Gericht drei Jahre fest; ein Jahr mit Bewährungshelfer. Zudem muss er 2500 Euro an ein Opfer zahlen. Der 23-Jährige muss ein Anti-Gewalttraining und die Suchtberatung besuchen und darf ein Jahr nicht mehr als 0,5 Promille haben. Verstößt er dagegen, droht ihm laut Gericht sofort Gefängnis.

Die Taten wurde den Behörden erst im Mai 2022 bekannt. Eines der Opfer erstattete damals Anzeige und nannte weitere junge Frauen, denen gleiches widerfahren sei. Als die Kripo die Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft weitergeben hatte, erließ ein Richter am 28. Dezember 2022 Haftbefehl. Festgenommen werden konnte der junge Mann aber nicht. Er war außer Landes. Die Ermittler fanden jedoch Hinweise, wann der 23-Jährige von seiner im November gebuchten Reise wieder nach Deutschland zurückkomme.

Das vermeintliche Ziel wurde nicht nur in einigen großen Boulevardmedien thematisiert, sondern auch von zahllosen dem eher rechten Spektrum zuordenbaren Portalen. Sie alle schrieben von einem „Heimaturlaub in Kabul“. Also einer Reise in das Land, aus dem er geflüchtet war und im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 in Deutschland Schutz suchte. Meist wurde sogar behauptet, dass die Reise der Steuerzahler finanziert habe.

Recherche: Flugdaten und Visa belegen Reiseziele

Fakt ist: Als am 29. Januar am Münchner Flughafens die Handschellen klickten, war der 23-Jährige gerade aus Dubai gelandet. Startpunkt der Reise war Irans Hauptstadt Teheran, wo er frühmorgens ein Flugzeug bestiegen hatte. Das belegen Flugdaten und Visa, die der MZ vorliegen. Bei ihm wurden damals 500 000 iranische Rial gefunden, umgerechnet knapp elf Euro. Staatliche Leistungen bezog der Afghane ebenfalls nicht – er arbeitete bis zu seiner Festnahme bei einem Regensburger Betrieb.

Es war und ist nicht die einzige Falschinfo, mit der in diesem Fall regelrecht Stimmung gemacht werde, sagte einer der Verteidiger. Höchst bedenklich sei es, wenn so rechte Ressentiments angeheizt würden. Von Kuscheljustiz, Skandal-Urteil und vielen nicht zitierfähigen Ideen, was mit dem Täter zu tun sei, war und ist in Sozialen Netzwerken die Rede. Das schüre Hass. Und der hat Regensburg erreicht: In Mails hagelte es teils übelste Beschimpfungen, Beleidigungen und sogar Todesdrohungen.

„Wenn etwas strafrechtlich Relevantes dabei ist, wird das an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet“, sagte Thomas Schug, Sprecher des Amtsgerichts. Anzeigen liegen zudem der Polizei vor, wie Corinna Wild vom Polizeipräsidiums Oberpfalz bestätigte. Details könne man nicht nennen. Auch die Staatsanwaltschaft äußerte sich: Man halte Unmutsbekundungen aus, aber „es gibt Dinge, die gehen deutlich unter die Gürtellinie“, so Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher. Sobald ein Strafantrag vorliege, werde daher in jedem Fall ermittelt.

Opferschützer reagierten auf das Urteil entsetzt

Kritisch sahen das Urteil auch Opferschützer: Für Betroffene sei das Strafmaß in jedem Fall wichtig, so Petra Siegrün. Ein Urteil sei „die Anerkennung des widerfahrenen Unrechts“, betonte die Leiterin der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen in Regensburg. Werde zu milde geurteilt, verlören Betroffene „das Vertrauen in die Rechtsprechung“.

Für Jura-Professor Henning Ernst Müller von der Uni Regensburg war das Urteil hingegen nachvollziehbar. Es gehe im Jugendstrafrecht um Erziehung und nicht Vergeltung. Ohne Blick auf die Details empöre die Bewährungsstrafe zu schnell: Geständnis, sechs Monate U-Haft, fest Arbeit und eigene Wohnung seien gewichtige Gründe, die für einen Angeklagten sprächen. Und: Bei Bewährung sei die Justiz nicht für viel Nachsicht bekannt, wie Müller betonte.