„Sammelwut“ für Kinderpornografie? Mann (43) aus Regensburg bekommt Haftstrafe

Eine befremdliche Erklärung für fast eine Million Kinderpornos der übelsten Sorte hatte ein 43-Jährige aus Regensburg parat. Die Richterin fand im Urteil klare Worte für den Angeklagten – und schickte ihn ins Gefängnis.
Fast eine Million Kinderporno-Dateien hatte der Mann aus Regensburg gespeichert. Außerdem stellte er Fotos über ein gängiges Tauschprogramm zur Verfügung. Dafür stand der 43-Jährige nun wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vor Gericht – und betonte, keine pädophilen Neigungen zu haben. Seiner Erklärung, das wäre „eine Sammelwut, die ich nicht mehr im Griff hatte“, erteilte das Schöffengericht eine klare Absage: Richterin Andrea Costa verurteilte den Regensburger zu einer Haftstrafe ohne Bewährung.
Die Verdachtsmeldung kam aus den USA. Jahr für Jahr gehen vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) Zehntausende IP-Adressen ans Bundeskriminalamt. Sobald der Nutzer des Internetanschlusses lokalisiert ist, geht die Akte an die jeweils zuständigen Behörden.
Die Regensburger Kripo rückte daher am 4. Juni 2021 an und durchsuchte das Elternhaus in Wutzlhofen. Dort lebte der Angeklagte mit seinen Eltern. Die Ermittler beschlagnahmten alle Datenträger, die der 43-Jährige dort hatte. Diese nutze er nach eigenen Angaben teils auch beruflich.
IT-Spezialist: Zu viele Daten, um alles auszuwerten
Darauf fanden IT-Forensiker kaum vorstellbare Mengen Bilder und Videos mit Kinderpornografie – so viele, dass selbst der geringe Teil, der gesichtet wurde, die Spezialisten „über Tage“ beschäftigte. „Der Umfang war einfach zu groß“, erklärte der Sachverständige vor Gericht.
Noch erschreckender als die schiere Menge jedoch war der „abscheuliche“ Inhalt. Das hoben Staatsanwältin Sabine Dümmel wie auch Richterin Andrea Costa hervor. Akribisch waren die Filme und Bilderserien nach Themen sortiert – bis hin zu schlimmsten Missbrauchsszenen an Babys.
Mehr noch: Seit der Sicherstellung seiner Geräte durch die Ermittler sei ihm die Existenzgrundlage genommen worden, erklärte der Angeklagte. „Ich kann seitdem nichts arbeiten“, argumentierte er, ehe sein Strafverteidiger Michael Haizmann ihn zum Schweigen verdonnerte.
Urteil: Zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung
Für das Schöffengericht war da aber längst genug gesagt: Es sprach den 43-Jährigen schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis – ohne Bewährung. Diese „unglaubliche Menge von Kinderpornografie der härtesten Form“ spreche „eindeutig dafür, dass da ein ganz großes Problem bei Ihnen besteht“, sagte Costa. Auch ohne Ärztin oder Sachverständige zu sein, könne sie als Richterin sagen, dass „Sie eine verkehrte Wahrnehmung haben“, was die Pädophilie angehe. Ohne Therapie führe kein Weg in die Freiheit.
