Sexueller Missbrauch: Kinder-Ansprecher muss ins Gefängnis

In Hemau und Beratzhausen (Landkreis Regensburg)sprach ein Mann 2022 Minderjährige an. Weitere Taten verübte er zuvor im Internet – doch diese Opfer wurden nie gefunden. Nun hat das Landgericht in Regensburg sein Urteil verkündet.
Wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 20 Fällen muss ein 26-Jähriger drei Jahre ins Gefängnis – so lautete das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts am Montag. Der Mann hatte im Mai und Juli 2022 in Beratzhausen und Hemau mehrere Mädchen auf dem Heimweg angesprochen und einer damals 13-Jährigen zuletzt sogar Geld für Sex angeboten. Es waren nicht die ersten Taten: Seit 2018 hatte er im Internet Kinderpornografie gesammelt, ab Juni 2020 war er auf einer Videochat-Plattform aktiv. Da brachte er Minderjährige zu sexuellen Handlungen und filmte das Ganze am PC.
Der vorerst letzten Versuch, am 26. Juli 2022 eine 13-Jährige ins Auto zu locken, schlug fehl und danach hohe Wellen – die Mutter des Mädchens hatte die Tat öffentlich gemacht. Die Polizei erkannte früh Parallelen zu anderen Vorfällen in den Wochen zuvor. Drei Tage später nahmen Ermittler der Kripo Regensburg den 26-Jährigen fest.
Handschellen klickten gleich zweimal
Das wahre Ausmaß seiner Veranlagung zeigte sich aber erst Monate später, als die Auswertung seiner Handys vorlag. Da der Mann aus dem Landkreis Regensburg nach der Haftprüfung bald freikam, klickten ein zweites Mal die Handschellen. Stunden an Videomaterial fanden IT-Spezialisten, wofür sich der Angeklagte dann auch vor dem Landgericht in Regensburg verantworten musste.
Lesen Sie hier mehr zum Prozess: Mädchen angesprochen – Gesteht Angeklagter vielfachen sexuellen Missbrauch?
Da machte er einen Deal und gestand. Seine bekannten Opfer mussten daher am Ende nicht vor der Jugendkammer um Richterin Elke Escher aussagen. Die Identität der Minderjährigen, die der Mann im Internet missbrauchte, ist bis heute ungeklärt. Die von ihm genutzte Chat-Plattform ist bei Pädophilen äußert beliebt: Nutzer weltweit werden im Zufallsprinzip verbunden – und chatten samt Video völlig anonym. „Da fehlt es in der Tat an Schutzmechanismen“, sagte Escher.
Ohne Fahrerlaubnis zu den Taten gefahren
Neben sexuellem Missbrauch ahndete das Regensburger Gericht auch die Herstellung und den Besitz von Kinder- sowie Jugendpornografie und eine verbotene Waffe (Schlagring), die bei ihm gefunden wurde. Zu den Taten in Beratzhausen und Hemau war der 26-Jährige einst mit einem Opel Astra gefahren – allerdings illegal. Einen Führerschein nämlich hatte er nicht. Auch das gehörte zum Urteil.
Die Haftstrafe wird der 26-Jährige abzüglich der bislang rund zehn Monate U-Haft womöglich voll absitzen müssen. Ohne eine freiwillige Therapie dürfte die Zustimmung zur vorzeitigen Entlassung (nach zwei Dritteln der Strafe) eher problematisch werden. Ernsthafte Bemühungen, an sich zu arbeiten, zeigte der Mann dazu bisher nicht.