Mädchen am Schulweg im Raum Regensburg angesprochen: Staatsanwalt will dreieinhalb Jahre Haft

Ein 26-Jähriger bot Mädchen im Landkreis Regensburg Geld für Sex. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Taten in Hemau und Beratzhausen harte Strafen – denn auch im Internet war der Mann aktiv geworden. Am 24. Juli fällt das Landgericht sein Urteil.
Dreieinhalb Jahre soll ein 26-Jähriger ins Gefängnis. Das forderte Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen für den Mann, der im Sommer 2022 Mädchen in Hemau und Beratzhausen ansprach und ihnen Geld für Sex bot. Das hatte der Angeklagte nach einiger Bedenkzeit vor Gericht gestanden. Am 24. Juli soll nun das Urteil fallen.
Im Prozess geht es aber zudem um eine Vielzahl weiterer Missbrauchstaten im Internet: In Videochats animierte er Minderjährige zu sexuellen Handlungen, während er teils hörbar onanierte. Was der junge Mann auf einer bei Pädophilen einschlägig bekannten Chat-Plattform trieb, war durch Ermittlungen der Kripo ans Licht gekommen. Denn der Angeklagte zeichnete das Ganze nämlich auf – einzelne dieser Filme waren bis zu 40 Minuten lang.
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Einem psychiatrischen Sachverständigen schilderte der 26-Jährige aus dem Landkreis Regensburg sogar die Gründe: In der Corona-Zeit habe er stundenlang Pornos konsumiert und sich immer mehr für jüngere Mädchen interessiert. Als er bei den Eltern zu Hause aus- und mit seiner jetzigen Frau zusammenzog, habe das jedoch geendet.
So führte es sein Strafverteidiger Maximilian Keser im Plädoyer an. Damit wollte er für den Angeklagten nicht mehr als Mindeststrafe erreichen, auf die man sich durch einem Deal nach Prozessbeginn geeinigt hatte. Zwei Jahre und acht Monate wären aus seiner Sicht Tat und Schuld angemessen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft dagegen sah dafür wenig Spielraum. Fakt sei, dass der 26-Jährige mit dem Ansprechen der minderjährigen Schülerinnen „den Sprung aus dem virtuellen Raum heraus ins wirkliche Leben“ vollendet habe. In Hemau und Beratzhausen sei er „auf der Pirsch“ gewesen und habe dafür die Mittagspausen genutzt. Es sei und bleibe sexueller Missbrauch.
Die Große Jugendkammer des Regensburger Landgerichts will am 24. Juli das Urteil in diesem Fall verkünden. Nach dem Geständnis hatte man die Beweisaufnahme deutlich verschlankt – auch die Opfer blieben daher vor einer Aussage verschont.
