Mann (23) kriegt Bewährung für Vergewaltigung – ist das gerecht?

Von André Baumgarten · 3. August 2023 um 08:00

Sechs Übergriffe auf fünf junge Frauen in Regensburg und eine ganz ähnliche Anklage aus 2020 sorgen für Irritationen. Ein Urteil des Amtsgerichts wird heiß diskutiert – Opferschützer und Juristen sehen die Bewährung für den Vergewaltiger kontrovers.

Ein 23-Jähriger gesteht eine Vergewaltigung und fünf weitere sexuelle Übergriffe auf junge Frauen mitten in Regensburg. Das Schöffengericht verurteilt ihn dafür zu einem Jahr und zehn Monaten. Doch dass die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, sorgte für Irritation – das Urteil wird intensiv diskutiert: Sechs Sexualdelikte, und dafür gibt es „nur“ Bewährung? „Betroffene verlieren so das Vertrauen in die Rechtsprechung“, glaubt Petra Siegrün vom Frauennotruf. Regensburger Juristen halten das Urteil für gerecht.

Erster Übergriff 2020 gegen Geldauflage eingestellt

Schon 2020 war der 23-Jährige für eine fast identische Tat im Juli 2020 angeklagt worden – das Verfahren wurde einst gegen eine Geldauflage eingestellt. Nun ging es am Regensburger Amtsgericht um weitere Vorfälle davor und danach: Von April 2019 bis März 2022 wurde der Mann gegenüber Bekannten immer wieder übergriffig.

Mal bedrängte er zwei Mädchen nach dem Weggehen nahe dem Hauptbahnhof, küsste sie, fasste ihnen an die Brüste und in den Schritt. Weil er einer damals 16-Jährigen einen Finger einführte, lautete die Anklage auf Vergewaltigung, drei sexuelle Übergriffe und zwei Belästigungen. Dafür bekam er vor dem Schöffengericht 22 Monate auf Bewährung.

Der Regensburger Frauennotruf sieht darin eine schwierige Botschaft für alle Opfer sexueller Gewalt: „Der Täter wird nicht ausreichend belangt, obwohl er mehrere schwerwiegende Straftaten begangen hat. Wieso soll ich ihn dann überhaupt anzeigen?“ Für Betroffene sei das Strafmaß in jedem Fall wichtig, betonte Siegrün. Ein Urteil sei daher „die Anerkennung des widerfahrenen Unrechts“. Ein zu mildes Urteil führe bei Opfern oft zu Enttäuschung, Scham, Wut sowie zu Selbstzweifeln. Dazu drohe ein großer Vertrauensverlust.

„Ein solches Urteil hat eine abschreckende Wirkung“

Kritisch sieht die Leiterin der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen in Regensburg das auch hinsichtlich der Frage, ob Anzeige erstattet wird: „Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein solches Urteil eine abschreckende Wirkung hat.“ Das sei so, als ob der Täter sich erneut durchsetzen konnte. „Vor einer erneuten Niederlage haben alle Frauen große Angst“, berichtete Siegrün aus ihrer täglichen Arbeit.

Der Schritt zur Anzeige war im aktuellen Fall nicht einfach: „Ich hatte so Angst, dass mir niemand glaubt“, sagte die junge Frau, die Opfer der Vergewaltigung wurde. Nur dank ihrer Therapie sei sie dazu bereit gewesen, den 23-Jährigen anzuzeigen – „um so abzuschließen, und damit er es anderen nicht mehr antun kann“. Mit den psychischen Folgen jener Nacht im April 2019 kämpft die Frau jedoch bis heute.

Doch ist eine Bewährungsstrafe für einen Vergewaltiger wirklich zu milde? Nein, sagt Henning Ernst Müller von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg. Ihn habe das Urteil nicht sonderlich überrascht. Denn verurteilt wurde der 23-Jährige nach Jugendstrafrecht. „Und da läuft das völlig anders als bei Erwachsenen.“ Es gehe weniger um Vergeltung und Strafe – der Erziehungsgedanke und eine Legalbewährung stünden im Jugendstrafrecht im Fokus. Also was nötig sei, damit ein Straftäter nicht rückfällig wird.

„Nur die Taten und die Strafe für sich empören schnell“, sagt der Dozent am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Mit einem Blick auf die Details sehe das oft anders aus. Zumal den Opfern Aussagen zu Einzelheiten der Übergriffe erspart blieben – der 23-Jährige räumte alles ein.

U-Haft „eine vorweggenommene Strafe“

Alle Prozessbeteiligten hatten sich auf nicht mehr als zwei Jahre auf Bewährung verständigt. Müller betonte zudem: „Sechs Monate U-Haft sind kein Pappenstiel.“ Bereits im Januar war der Angeklagte verhaftet worden. Und die U-Haft sei wie eine vorweggenommene Strafe, da jeder Tag davon auf das Urteil angerechnet wird.

Das sah auch Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher so. Die Taten hätten zudem sehr lange Zeit zurückgelegen. Die Staatsanwaltschaft habe dem Deal daher zugestimmt – auch wegen der positiven Sozialprognose für den Angeklagten. Laut Jugendgerichtshilfe hatte er sich seit 2015 „beispielhaft integriert“. Er lernte Deutsch, schloss die Mittelschule als Klassenbester ab, absolvierte eine Ausbildung und engagierte sich ehrenamtlich. Nur unter Alkoholeinfluss akzeptierte er wohl regelmäßig kein Nein.

Auch dieser Fall sorgte zuletzt für Schlagzeilen: Groß-Razzia im Drogenlabor – produzierte die Mafia in Regensburg?

Eines seiner Opfer hatte ihn vor der Anzeige zur Rede gestellt. Erst im Frühjahr 2022 habe der Angeklagte „richtig verstanden, was so ein Übergriff alles sein kann“, erzählte die Frau vor Gericht. Danach reiste der Afghane aus Deutschland aus. Ein Haftbefehl gegen ihn konnte erst Ende Januar vollzogen werden – nach der Ankunft am Münchner Flughafen klickten damals Handschellen.

Schöffengericht urteilt mit Bewährungsstrafe

Richter Christian Ehrl wollte keinesfalls den Eindruck aufkommen lassen, es wäre nichts passiert. „Sowas geht gar nicht“, betonte er. Die U-Haft habe laut Gericht aber Wirkung gezeigt. Man vertraue, dass der 23-Jährige daraus gelernt habe.