Bettdecke ins Gesicht gedrückt – wollte 31-Jährige in Regensburg wirklich töten?

Ein Vorfall in der Regensburger Psychiatrie beschäftigt aktuell das Schwurgericht. Eine Patientin ist wegen eines Mordversuchs an ihrer Zimmergenossin angeklagt. Vor Gericht brach die 31-Jährige nun ihr Schweigen.
Mit einer Decke soll eine 31-Jährige im Bezirkskrankenhaus in Regensburg versucht haben, ihre Zimmergenossin zu ersticken. Der Vorfall vom 16. November ist als versuchter Mord angeklagt. Zum Prozessauftakt vor dem Schwurgericht schwieg die psychisch kranke Frau zunächst, ließ dann aber eine Erklärung abgeben. Drei Tage hat das Landgericht für die Wahrheitsfindung angesetzt – die Strafverteidiger Shervin Ameri und Martin Ondrasik haben größte Zweifel am Mordversuch.
Verhinderte nur ein Zufall Schlimmeres?
Als die Angeklagte gestern in den Sitzungssaal 104 im Justizgebäude geführt wird, ist sie mit der Situation sichtlich überfordert. Aufgewühlt und von Weinkrämpfen geschüttelt vergräbt die 31-Jährige das Gesicht immer wieder in den zitternden Händen, als Staatsanwältin Franziska Enghofer die Anklage verliest. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen soll die Angeklagte versucht haben, die Bettnachbarin zum Schweigen zu bringen. Nur ein glücklicher Zufall habe Schlimmeres verhindert.
Dafür sorgte womöglich eine Pflegeschülerin. Die 33-Jährige war durch einen nur Zentimeter breiten Spalt einer Jalousie darauf aufmerksam geworden. „Mich hat das gewundert“, sagte sie als Zeugin vor Gericht. Als sie die Angeklagte am Bett der anderen bemerkte, war sie in das Zimmer auf der geschlossenen Abteilung gegangen. Dort habe sie gesehen, dass die 31-Jährige der Patientin die Decke auf Mund und Nase drückte. Erst mit der Hilfe einer zweiten Pflegerin sei es gelungen, die Angeklagte da wegzuziehen.
Wie diese Pflegerin schilderte, reagierte die Angeklagte weder auf Ansprache noch auf Schmerzreize. Sie habe völlig abwesend, fast apathisch gewirkt und habe nur mit Kraft weggezogen werden können. Es sei der Angeklagten an jenem Tag schon vor dem Vorfall „nicht so gut“ gegangen. Zu der Zeit wäre es allgemein sehr laut gewesen – „wie das eben in der Psychiatrie so ist“, umschrieb das eine weitere Pflegerin.
Nach den Zeugen geben Anwälte Erklärung ab
Laut den Verteidigern habe die 31-Jährige nicht vorgehabt, jemanden zu ersticken. Die Decke hätte sie der Zimmernachbarin nur an den Mund gehalten und ihr über den Kopf gestreichelt, um wenigstens sie zu beruhigen. Fragen ließen sie ihre Mandantin aber nicht beantworten. Wie heftig das Drücken gewesen ist, könnte womöglich entscheidend werden. Laut Augenzeugen rang das Opfer weder nach dem Angriff um Luft, noch war sie rot oder gar blau angelaufen.
Das Schwurgericht muss abwägen, ob es ein versuchter Mord oder nur gefährliche Körperverletzung war. Für die Angeklagte dürfte der Prozess so oder so mit einer Einweisung in die Psychiatrie enden. Bereits am Freitag sollen die Plädoyers gehalten werden – das Urteil könnte demnach am 9. August fallen.