Anklage erhoben: Mordversuch in Regensburger Psychiatrie soll vor Gericht

Eine 31-Jährige soll ihre Bettnachbarin im Bezirkskrankenhaus in Regensburg angegriffen haben. Rettung kam wohl erst in letzter Sekunde, als die Pfleger eingriffen. Der Prozess gegen die Beschuldigte startet im August.
Wegen versuchten Mordes muss sich eine 31-Jährige bald vor dem Schwurgericht in Regensburg verantworten. Sie soll im November 2022 versucht haben, eine Patientin im Bezirkskrankenhaus mit einer Decke zu ersticken.
Erst als das Pflegepersonal die Beschuldigte wegstieß, endete die laut Anklage heimtückische Attacke auf das wehrlose Opfer. Die Staatsanwaltschaft sieht in der 31-Jährigen eine Gefahr für die Allgemeinheit und will die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie beantragen.
Regensburg: Griff 31-Jährige wegen Lärm zum letzten Mittel?
In einer geschlossenen Abteilung des Regensburger Bezirkskrankenhauses soll es am 16. November 2022 zu dem Angriff gekommen sein. Laut Anklage drückte die Beschuldigte einer Zimmernachbarin an jenem Nachmittag unvermittelt eine Decke aufs Gesicht.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die 31-Jährige sich gestört fühlte, weil ihr die psychisch erheblich eingeschränkte Mitpatientin zu laut gewesen sei. Später soll die Beschuldigte die Situation auf der Station als belastend beschrieben haben.
Für ihr mutmaßliches Opfer kam Hilfe offenbar in allerletzter Sekunde: Nur zufällig soll eine Pflegeschülerin das Ganze durch ein Fenster gesehen und dann eingegriffen haben. Doch die 31-Jährige soll gar nicht reagiert haben – selbst auf einen Schmerzreiz nicht.
Erst als zwei weitere Pflegerinnen hinzukamen und eine die Beschuldigte mit Kraft wegzog, soll diese von der wehrlosen Patientin abgelassen haben. Danach setzte sich die 31-Jährige wohl völlig teilnahmslos auf ihr eigenes Bett. Laut Augenzeugen soll sie abwesend gewirkt haben.
Rechtlich ordnete die Regensburger Staatsanwaltschaft das als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung ein. Laut der Anklage sollen bei Tat zwei Mordmerkmale erfüllt sein: niedrige Beweggründe sowie Heimtücke. Die 31-Jährige war mehrfach in der Abteilung im Bezirkskrankenhaus in Regensburg in Behandlung, auf der es nun zu der Tat gekommen sein soll. Dass sie womöglich vermindert schuldfähig war, soll laut einem Gutachten nicht ausgeschlossen sein.
Dennoch sieht die Staatsanwaltschaft einen bedingten Tötungsvorsatz gegen die Mitpatientin. Die wollte die Beschuldigte zum Schweigen bringen, hieß es. Bereits im Vorfeld soll sie sich über die Zimmernachbarin beschwert haben. Nach dem Angriff soll sie zudem mit weiteren Gewalttaten gedroht, weil sie es im Bezirkskrankenhaus nicht aushalten könne.
Verteidiger haben Zweifel an Mordmerkmalen
Zweifel an der Einordnung als Mordversuch haben die Anwälte der 31-Jährigen: „Ob hier die Mordmerkmale erfüllt sind, wird sich erst zeigen müssen“, so die Strafverteidiger Shervin Ameri und Martin Ondrasik.
Die Entscheidung, ob die Frau ins Gefängnis muss oder dauerhafte in die Psychiatrie eingewiesen wird, trifft das Schwurgericht um Vorsitzenden Richter Michael Hammer. Wie die Landgerichtssprecherin Ruth Koller bestätigte, wurden dafür bereits drei Prozesstage angesetzt. Start ist Anfang August.