Alte Bekannte vor Gericht: Schüler (16) in Regensburg mit Elektroschocker abgezockt?

Der Prozess um 1800 Euro, um die ein Jugendlicher gebracht wurde, geht in die zweite Runde. Die jungen Männer auf der Anklagebank standen erst kürzlich im Fokus – dabei ging es um versuchten Mord nach einem missglückten Drogendeal.
45 Tage ist es her, dass vier wegen Mordversuchs angeklagte Syrer vom Landgericht freigesprochen wurden. Nun gab es ein Wiedersehen vor der Jugendkammer – für einen 19-Jährigen und den, so sagten es Zeugen vor Gericht, mutmaßlichen Planer jener Messerstecherei in der Hornstraße. Diesmal geht es um einen Elektroschocker und gestohlene 1800 Euro. Die Berufungsverhandlung um die Tat vom September 2022 begann, wie der große Mordprozess fast durchwegs lief: Ein Zeuge schwieg, ein anderer kam gar nicht. Ihn sucht die Polizei.
Gegen den zweiten Angeklagten, einen 22-jährigen Iraker, liegt eine ganze Reihe von Anklagen vor: von Diebstählen und Drogenbesitz, bis hin zu Nötigung sowie Bedrohung. Der schwerwiegendste Vorwurf dagegen betrifft beide und soll laut Anklage nahe des Parkhauses im Gewerbepark spielen. Dort hatten sich der Syrer und der Iraker mit Landsleuten getroffen. Nachdem ein Mini dank teils herabgelassener Scheibe ausgeräumt war, wechselten Ersparnisse eines damals 16-Jährigen unfreiwillig die Besitzer. 1760 Euro wollte der Schüler dabei gehabt haben, um seinen Führerschein anzuzahlen. Zuvor aber soll er mit dem Bündel Bargeld angegeben haben – es sollten auch Snapchat-Fotos entstehen.
Hat Angeklagter (19) aus der Not heraus gestohlen?
Soweit stimmen die Versionen aller Beteiligten weitestgehend überein. Wie der Diebstahl des Geldes aber ablief, ist strittig. Das Opfer sagte aus, von dem 19-Jährigen mit einem Elektroschocker bedroht worden zu sein. Diesen soll der ältere Mitangeklagte ihm gereicht haben. „Während dieser ganzen Aktion ist keine Gewalt angewendet worden“, erklärte Strafverteidiger Tim Fischer. Er vertritt den jungen Syrer, der damals wohl „nicht wusste, wie er sein Leben bestreiten soll“, weil das Amt alle Leistungen für mehrere Monate ausgesetzt hatte.
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So erklärte es der Anwalt im Berufungsprozess gestern und räumte im Namen seines Mandanten alle Vorwürfe ein. Dieser habe sich „dazu hinreißen lassen“, es tue dem 19-Jährigen leid und er wolle dafür einstehen, so Fischer. Gleichlautend erklärte das Strafverteidigerin Dagmar Cicotti für den Iraker auf der Anklagebank. „Er hat nie einen Elektroschocker oder Taser besessen“, sagte sie. Alle ihrem Mandanten zur Last gelegten Diebstähle als auch den Drogenbesitz räumte sie ein. Dass der 22-Jährige einen Zeugen bedroht haben soll, falls der eine Aussage mache, wies Cicotti im Namen des jungen Mannes gestern zurück „Diese Drohanrufe gab es nicht.“
Zwei Zeugen, die an jenem Tag Ende September 2022 dabei waren und Licht ins Dunkel hätten bringen können, konnte das Gericht nicht befragen. Der erste zum Prozessauftakt geladene Zeuge zog es vor, nicht zu erscheinen. Die Staatsanwältin beantragte deshalb 500 Euro Ordnungsgeld bei der Jugendkammer oder ersatzweise zehn Tage Haft für den 16-Jährigen. Nachdem die Polizei ihn zunächst nicht fand, soll er nun für zweiten Prozesstag am Mittwoch vorgeführt werden. Er war mit beiden Angeklagten im Fokus gestanden und musste Arbeitsstunden ableisten. Das Verfahren gegen ihn wurde danach endgültig eingestellt.
Anders verhielt sich das bei Zeuge Nummer 2. Der war bis Ende April zusammen mit dem 19-Jährigen und zwei weiteren Syrern noch selbst vor demselben Richtern gestanden. Das Quartett sollte am 27. Juni 2023 bei einem missglückten Drogendeal in der Hornstraße beteiligt gewesen sein. Doch weder Handy-Standortdaten noch ein abgehörtes Telefonat oder das, was ein geheimer Polizei-Informant berichtet hatte, reichte für die Verurteilung wegen versuchten Mordes – nicht zuletzt, weil viele Zeugen schwiegen oder nicht aussagen mussten.
Zeuge verweigert Aussage, um sich nicht zu belasten
So handhabte das auch dieser zweite Zeuge, den Vorsitzender Richter Gerald Siegl mit den Worten „so sieht man sich wieder“ begrüßte. Der gab pflichtgemäß Auskunft zu seinen Personalien und ließ danach seine Anwältin Prabhlin Sidhu erklären, dass er sich auf sein Aussagenverweigerungsrecht berufe. Er soll bei Bedrohungen eines Zeugen dabei gewesen sein, die dem älteren der beiden Angeklagten angelastet werden. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch abgetrennt – seine eigene Berufungsverhandlung in der Sache stehe noch aus, hieß es.