Hotelprojekt am Klausensee: Viele Fragen an den Investor – Es gibt auch zwei Klagen

So gut gefüllt wie am Mittwoch waren die Besucherreihen bei einer Bauausschusssitzung selten. Die meisten Bürger kamen wegen eines Themas in die Oberpfalzhalle: das geplante Hotel am Klausensee.
Bisher wurde vor allem auf Verwaltungsebene beraten, nun stellte der Investor das Projekt erstmals dem Stadtrat vor. Nach der scharfen Kritik der Gremiumsmitglieder an Schwandorfs Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) und dessen eigenmächtiger Erteilung der Baugenehmigung für das Hotel, war der Termin am Mittwoch mit Spannung erwartet worden.
Die Mitglieder des Bauausschusses hatten eine Menge Fragen an Projektleiter Rupert Atzberger, Architekt Kai Mundel und Robert Maier, den Geschäftsführer der AIM Spa Deutschland GmbH. Und die Antworten waren ausführlicher als in der jüngsten Stadtratssitzung, als die Fraktionen den OB ins Kreuzverhör genommen hatten. Angesprochen wurden unter anderem die weitere öffentliche Nutzung des Badestrandes, mögliche rechtliche Auseinandersetzungen, die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Gestaltung des Feriendorfes.
Badestrand soll für Öffentlichkeit zugänglich bleiben
Stadträte wie Bürger treibt vor allem die Frage um, ob der Strand nach dem Bau des Hotels auch von den Schwandorfern weiter genutzt werden kann. In den Gesprächen mit dem OB hatte der Investor dies versprochen. Im Stadtrat wurde jedoch kritisiert, dass sich der OB diese Zusicherung bisher nicht schriftlich hat geben lassen.
SPD-Stadtrat Alfred Braun erklärte im Bauausschuss, es ihm am Herzen liege, dass der Zugang schriftlich vereinbart werden würde. Bei ihm gelte ein Handschlag noch was, meinte Projektleiter Atzberger. Er sicherte aber auch zu, eine schriftliche Erklärung abgeben zu wollen. Im Grundbuch könne aber keine Dienstbarkeit eingetragen werden, da der Zugang nicht für einzelne Personen bestimmt sei.
Der Nordstrand des Klausensee werde keinesfalls zu einem VIP-Bereich, betonte Atzberger. Man lebe von den Einnahmen der Badegäste und werde daher jeden reinlassen, der Eintritt zahle. Die interSpa-Gruppe, die das neue Hotel betreiben wird, habe in all ihren Resorts jährlich 2,5 Millionen Badegäste, so Atzberger. Für die öffentlichen Badegäste soll es einen separaten Zugang zum Strand geben. Sie bekommen auch eine eigene Kasse und einen Kiosk.
Für den Strandbesuch wird ein angemessener Preis verlangt
Stadtrat Matthias Kuhn (SPD) wollte wissen, ob sich der Eintrittspreis an dem der städtischen Bäder orientiere. Atzberger meinte dazu, dass Angebot und Nachfrage den Preis regeln werden. Man werde aber einen angemessenen Eintritt verlangen, sicherte er zu. Er trat damit auch der zuvor geäußerten Befürchtung entgegen, dass der Eintritt bei 50Euro liegen könnte, weil darin alle Angebote von Badestrand über Fitnessstudio bis Therme beinhaltet wären. Laut Atzberger können die Gäste jedes einzelne Angebot für sich buchen und nutzen.
Parkplätze am Klausensee sind künftig nicht mehr kostenlos
Die erforderlichen Parkplätze für das neue Hotel und das ebenfalls geplante Feriendorf am nordwestlichen Strand werden auf der bisherigen Stellfläche entstehen. Sie werden aber nicht mehr kostenlos zur Verfügung stehen. Man wolle keinen Pendlerparkplatz haben, begründete Atzberger die Parkraumüberwachung.
Wer im Klausensee wild baden wolle, ohne den Eintritt am Nordstrand zu zahlen, der solle sich auch einen anderen Parkplatz suchen, meinte der Projektleiter. Alle, die den Eintritt zum Strand zahlen oder Fitnessstudio, Saunen oder Therme nutzen, würden die Parkgebühr angerechnet bekommen.
Stadtrat Jochen Glamsch (UW) verglich die Einführung von Parkgebühren mit dem Steinberger See. Dort habe die Gemeinde auch auf zuvor kostenlosen Parkplätzen eine Gebühr eingeführt. „Es wäre also kein Novum“, fand Glamsch.
Investor erstellt keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Die Diskussion im Stadtrat drehte sich auch um die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. 2022 beschloss der Planungsausschuss, ein entsprechendes Verfahren zu starten. Erstellt ist ein solcher Plan bis heute nicht, was von den Stadträten kritisch hinterfragt wurde. Gleichzeitig forderten sie, dass wenigstens für das künftige Feriendorf-Gelände ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden solle.
Dies umzusetzen, würde mindestens acht Monate bis zu sechs Jahren dauern, befürchtete Atzberger. „Dann ist das Projekt tot“, machte er im Bauausschuss deutlich. Da man sich an den alten, nach wie vor gültigen Bebauungsplan von 1988 halte, brauche es keinen vorhabenbezogenen B-Plan. Der Investor sei deshalb sogar von seiner ursprünglichen Idee von Stelzen-Häuschen abgewichen. „Wenn wir es so gemacht hätten, dann hätten wir einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen müssen“, erläuterte Atzberger. Da man aber keine weiteren Zeitverzögerungen wollte, sei das Projekt auf „das Machbare heruntergeschrumpft“ worden.
15 der mehr als 50 geplanten Ferienhäuser werden demnach direkt am Ufer errichtet, der Rest werde auf dem Gelände verteilt sein. Die einzelnen Objekte können laut Atzberger gekauft werden. Es gebe bereits einige Anfragen dafür. Für die Zeiten, in denen die Ferienhäuser von ihren Eigentümern nicht genutzt werden, übernehme der Hotelbetreiber die Vermietung an Urlauber. In der vergangenen Woche wurde laut Projektleiter der Bauantrag eingereicht. Nun warte man auf die Baugenehmigung. Darüber werde diesmal hoffentlich der Bauausschuss entscheiden, meinte SPD-Stadtrat Alfred Braun in Richtung OB Feller.
Atzberger geht davon aus, dass das Feriendorf parallel zum Hotel gebaut werden kann und eher fertig sein wird. Das Hotel soll möglichst bis Ende 2025 fertig sein, plant Atzberger. Die Ausschreibungen und die Werkplanung könnten in drei Monaten fertig sein, so seine Einschätzung. In vier oder fünf Monaten sollen die Bauarbeiten beginnen.
Zwei Anlieger haben die Gerichte eingeschaltet
Ob das Projekt noch durch rechtliche Verfahren verzögert werden könnte, wollte CSU-Stadtrat Hans Sieß wissen. Atzberger erklärte, dass es eine Klage einer Nachbarin gebe, die sich vom Hotelinvestor für ihr Waldstück eine Verkehrssicherungspflicht garantieren lassen wolle. Außerdem gehe es um eine Fußgängerbrücke, die über ihr Grundstück geplant wurde. Diese Brücke sei aber auch im alten Bebauungsplan schon angedacht gewesen, erläuterte Atzberger. Er halte die Klage für relativ dünn.
Darüber hinaus sei eine zweite Klage eingereicht worden, zu der es aber keine Begründung gebe. Die Klägerin habe sich nur die Frist zur Einsicht in die Baugenehmigung wahren wollen, meinte der Projektleiter. Wie über die Klagen entschieden werde, wisse man aber nicht, so Atzberger. Er erwartet aber, dass es keine großen Probleme mehr geben werde.
