Nach Baumfällungen am Klausensee in Schwandorf: Vogelschützer schlagen Alarm

Von Jan Lange, Martin Kellermeier · 4. März 2024 um 05:00

Die für heute, Montag, angesetzte Stadtratssitzung könnte richtig spannend werden: Die SPD hat eine aktuelle Stunde zum Hotelprojekt am Klausensee beantragt. Es soll über die Umstände und Konsequenzen der Erteilung der Baugenehmigung für das geplante Hotel durch Schwandorfs Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) diskutiert werden.

Der OB solle, fordert SPD-Fraktionschef Franz Schindler, Stellung nehmen, warum die Genehmigung auf Grundlage des Bebauungsplans von 1988 erteilt und nicht, wie 2022 beschlossen, ein vorhabenbezogener B-Plan erstellt wurde.

Feller will den Antrag auf die Tagesordnung nehmen. „Ich bin für größtmögliche Transparenz“, sagt er. Gleichzeitig verweist der Rathauschef auf seine Erklärung zu der Sache, die er jüngst im Bauausschuss abgegeben hat. Darin hatte er sich entschuldigt.

Verband machte sich ein Bild vor Ort

Um die jüngsten Baumfällungen am nordwestlichen Ufer des Klausensees soll es in der Aktuellen Stunde nicht gehen, sagt Schindler. Dabei bekommen die Arbeiten auf dem Gelände, auf dem der Hotel-Investor um Projektleiter Rupert Atzberger mehrere Ferienhäuser plant, eine neue Brisanz. Nachdem sich der Landesverband für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) vor Ort ein Bild gemacht hat, sieht er den Lebensraum bedrohter Tierarten zerstört.

Oberbürgermeister Feller hat bei der Entscheidung für das geplante Vier-Sterne-Resort den Bauausschuss übergangen. Kürzlich räumte er in öffentlicher Sitzung diesen Fehler ein. Mehr dazu lesen Sie hier.

In dem betroffenen Gebiet sei das Vorkommen von Schwarz- und Grauspechten nachgewiesen, erklärt Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz. Grauspechte stehen laut Bauer in Deutschland auf der Roten Liste, da sie stark gefährdet sind. Vor Ort hätten die LBV-Vertreter einen Schwarzspecht fliegen und rufen gehört. Ein Grauspecht sei dagegen nicht gesichtet worden.

Bauer: Artenschutzrechtliche Prüfung versäumt

„Im Nachhinein wird man sich schwer tun, einen Grauspecht zu finden“, meint Bauer. Denn sein Lebensraum sei ja bereits zerstört worden. Vor der Beseitigung der Bäume hätte es aufgrund des Vorkommens seltener Spechtarten eine sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Überprüfung (SAP) geben müssen, kritisiert Bauer.

Während der jüngsten Baumarbeiten hatten mehrere Beobachter der Entwicklungen am Klausensee auf der Fläche zufällig eine Eidechse gesehen. Nach ersten Vermutungen von Naturschützern könnte es sich um eine Zauneidechse gehandelt haben. Dieses Tier ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.

Bauer will nicht ausschließen, dass es sich bei der Sichtung tatsächlich um eine Zauneidechse gehandelt haben könnte. Er vermutet aber, dass es vielleicht auch eine Waldeidechse gewesen sein könnte, da sie nach der Winterruhe etwas früher als die Zauneidechse aktiv ist. Das Weibchen einer Waldeidechse sehe der Zauneidechse sehr ähnlich. Waldeidechsen sind ebenfalls besonders geschützt, gelten allerdings in Deutschland nicht als gefährdet.

Behörde bestätigt Existenz der Zauneidechse noch nicht

Eine Möglichkeit sieht Bauer aber auch darin, dass Zauneidechsen durch die Baumfällungen aufgeschreckt wurden und deshalb früher als üblich ihr Winterquartier verlassen haben. Dazu beigetragen haben könnten auch die warmen Temperaturen. Denn je wärmer es sei, desto aktiver seien die Zauneidechsen, sagt Bauer.

Von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Schwandorf gibt es bisher keine Bestätigung über die Existenz der Zauneidechse. „Ein gesichertes Vorkommen in dem Bereich des Klausensees, in dem die Gehölzfällarbeiten stattgefunden haben, kann derzeit noch nicht als bestätigt angesehen werden“, teilt Landkreissprecher Manuel Lischka auf Anfrage mit.

Dem Auftraggeber der Baumarbeiten wurde seitens der Naturschutzbehörde dennoch mitgeteilt, dass die noch anstehenden Arbeiten zum Entfernen der Gehölze nur bei für Zauneidechsen unattraktiver Witterung – kühle Temperaturen, am besten nicht über dem einstelligen positiven Celsius-Grad-Bereich, bewölkte Wetterlage, keine Sonne – ausgeführt werden sollten, informiert Lischka. Der Schutz vorhandener Tier- und Vogelarten sei auch bei bereits genehmigten Vorhaben zu berücksichtigen.

Oberbürgermeister nimmt Investor in die Pflicht

OB Feller sieht nun den Investor am Zug. Die Forderungen, die die Untere Naturschutzbehörde stellt, seien einzuhalten. „Der Bauherr ist bei Arten- und Naturschutz in der Pflicht“, erklärt der Rathauschef.

Laut Projektleiter Rupert Atzberger werde der Artenschutz „selbstverständlich eingehalten“. Ein Gutachter des Investors habe das Gelände vorher begangen. Zudem habe man mit den Arbeiten eine ortsansässige Firma beauftragt, die oft im Wald tätig ist und bei Auffälligkeiten Alarm geschlagen hätte.

Die LBV-Vertreter hat bei ihrem Vor-Ort-Termin indes nicht nur das Vorkommen seltener Tier- und Vogelarten interessiert, auch die Baumarbeiten an sich wurden in Augenschein genommen. Und das Resümee fällt vernichtend aus: Es sei aus ihrer Sicht ein Kahlhieb gewesen, der auf der Fläche stattgefunden hat.

Bauer: „Wir reden von gesunden Bäumen“

Der Investor hatte seinerseits von Baumpflegearbeiten und der Herstellung der Verkehrssicherheit gesprochen. Die erfolgten Fällungen haben „mit Verkehrssicherheit gar nichts zu tun“, kontert LBV-Mann Bauer. Die vorgefundenen Wurzelstöcke seien intakt und kein Baum angefault gewesen. „Wir reden von gesunden Bäumen“, meint Bauer. Dass einzelne Äste abgestorben waren, könne nicht ausgeschlossen werden. Dann hätten aber auch nur einzelne Äste entfernt werden können, so Bauer.

Es sei „ein brutaler Eingriff“, der nichts mit Durchforstung zu tun habe. Bauer kritisiert auch die Entfernung von Weiden, die kurz vor der Blüte gestanden hätten. Das sei eine Ordnungswidrigkeit.

Amt für Landwirtschaft: Extra-Genehmigung war nicht nötig

Nun liege, so Bauer, der Ball bei den Behörden, die das Vorgehen bewerten und ahnden müssten. Armin Hofbauer, Pressesprecher des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf, erklärt, dass sich seine Behörde ebenfalls vor Ort ein Bild gemacht habe. Die Fällungen erfolgten nach Einschätzung des AELF im Bereich des gültigen Bebauungsplans. Man gehe deshalb davon aus, dass alles in Ordnung sei. Die Fällung der Bäume müsse nicht extra genehmigt werden. Das AELF sieht aktuell keinen weiteren Prüfbedarf.

Das sorgt für Widerspruch: Christoph Bauer findet, dass eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre. Denn trotz des uralten Bebauungsplans könne nicht gesagt werden, dass geltendes Naturschutzrecht keine Rolle mehr spiele.

Diese Eidechse wurde auf dem Areal, auf dem die Bäume beseitigt wurden, gesichtet. Ob es sich um eine Zaun- oder eine Waldeidechse handelt, ist offen. Foto: km
Auch Weiden, die kurz vor der Blüte standen, wurden auf dem Grundstück entfernt. Laut dem LBV handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Foto: Christoph Bauer
Er steht auf der Roten Liste, weil er stark gefährdet ist: der Grauspecht. Foto: Hopf, LBV-Archiv