Wenzenbach: Wärme-Stopp vor Gericht, Heizdecken am Wochenmarkt

Von Rainer Wendl · 7. März 2024 um 19:00

Im Hickhack um die Einstellung der Wärmeversorgung in Wenzenbach (Landkreis Regensburg) gibt es nahezu täglich Neues – am Donnerstag war das Thema vor dem Amtsgericht wie am Wochenmarkt präsent.

13 Grad Celsius hat der Hausbesitzer vom Roither Berg am Donnerstagmorgen in seinem Badezimmer gemessen. „Das Wasser ist sowieso eiskalt“, ergänzte er am Mittag bei einem Termin vor dem Regensburger Amtsgericht. Dass er trotzdem frisch geduscht erschienen war, erklärte er mit einem vorangegangenen Besuch im Fitnesscenter. „Das ist ein Grund, Sport zu machen“, lautete dazu der lakonische Kommentar von Richter Stephan Lohmann.

Ob ein dringender Grund vorliegt, die seit zwei Wochen eingestellte Wärmeversorgung des Wenzenbacher Baugebiets wiederaufzunehmen, konnte in der einstündigen Verhandlung indes nicht geklärt werden.

Abschaltung als Notwehr?

Anlass der Zusammenkunft war eine Einstweilige Verfügung. Mit dieser will der Hausbesitzer die Energieversorgung Wenzenbach (EVW) zu einer Rückkehr zur Wärmelieferung verpflichten.

Nicht zuletzt aufgrund der Zeitungslektüre war der Richter gut vorbereitet, „Die Thematik hat noch einmal einen Extra-Schwung bekommen. Wenn ich die Mittelbayerische aufschlage, lese ich Sachen, bei denen ich Magenschmerzen bekomme“, sagte er zu Beginn der Verhandlung und hielt mit seiner persönlichen Einschätzung nicht hinterm Berg: „Das Projekt Fernwärme neigt sich dem Ende zu.“

Summe der offenen Forderungen: 1,6 Millionen Euro

Rechtsanwalt Alexander Schoeppe konnte da nicht einmal widersprechen. 77 zahlungsunwillige Kunden hätten mit ihrem Verhalten die jetzige Situation verursacht, argumentierte der Beistand von EVW-Geschäftsführer Jochen Stierstorfer und bezifferte die Summe der offenen Forderungen zum wiederholten Mal auf 1,6 Millionen Euro. „Wenn sich alle aus den Verträgen stehlen, geht es nicht weiter.“

Stierstorfer selbst führte aus, dass die Bauherrn am Roither Berg in Sachen Wärmeversorgung eine Solidargemeinschaft seien – sobald zu viele Mitglieder aus dieser ausscherten, sei seine Kalkulation hinfällig. „Wir mussten uns wehren. Es funktioniert nur, wenn die Gemeinschaft zusammenbleibt.“

Frage der Dringlichkeit

Für Richter Lohmann war am Donnerstag zunächst die Frage der Dringlichkeit entscheidend. Diese sah er grundsätzlich gegeben, „weil kein warmes Wasser kommt und die Bude kalt ist“.

Schoeppe und sein Anwaltskollege Robert Hankowetz jedoch zielten auf einen völlig anderen Punkt ab. Sie zogen Paragraf 5 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme heran, genauer gesagt dessen ersten Absatz. Demzufolge entfällt die Pflicht zur Wärmeversorgung, wenn das zuständige Unternehmen mit wirtschaftlich nicht zumutbaren Umständen konfrontiert ist.

Bestelltes Gas könne nicht mehr bezahlt werden

Genau dies sehen Stierstorfers Verteidiger bei der EVW erfüllt. Das bestellte Gas könne schlicht und einfach nicht mehr bezahlt werden. Würde der Geschäftsführer diesem Wissen zum Trotz weiterhin Gas ordern, wäre es Betrug. Dies könne für Stierstorfer logischerweise keine Option sein, so Hankowetz: „Er bürgt persönlich für die ganze Scheiße.“

Für den Richter stellt sich dennoch die Frage, ob die vorhandenen Mittel wirklich nicht zum Zahlen des Gases ausreichten. Offene Forderungen in Höhe von 1,6 Millionen Euro seien zwar nicht unerheblich – doch Lohmann bezweifelte, ob Abschalten die „rechtlich betrachtet richtige Lösung“ sein könne. Stierstorfer meinte hierauf: „Es ist menschlich betrachtet nicht die richtige Lösung – aber ich kann nicht anders.“

Zum Schluss wurde noch die Frage erörtert, wie für den Einreicher der Einstweiligen Verfügung eine Lösung aussehen könnte. Laut Schoeppe betrage dessen Zahlungsrückstand 1800 Euro, doch selbst bei einer Begleichung der Summe könne die Wärmeversorgung für ihn alleine nicht hochgefahren werden. Die Installation eines Heizschwerts für 3000 Euro Vorkasse lehnte wiederum der Hausbesitzer dankend ab.

Entscheidung am Montag

So passte es zum mitunter hitzigen Ton der Verhandlung, dass Schoeppe dem Verteidiger des Klägers riet: „Reiben Sie die Hände Ihrer Mandanten, damit es warm wird.“ Zumindest übers Wochenende bleibt es am Roither Berg kalt, die Entscheidung über die Einstweilige Verfügung wird nämlich erst am Montag bekanntgegeben.

Die Zustände in Wenzenbach sind derweil längst auch überregional ein Thema geworden. Beim Wochenmarkt am Donnerstag war ein Trupp des Münchner Energieversorgers Octopus Energy vor Ort und verschenkte rund 40 übrige Heizdecken aus seinem Bestand. Sie fanden reißenden Absatz bei Bewohnern des Roither Bergs, 15 Stück lagern noch abholbereit im Wenzenbacher Rathaus.