Falscher Papa für den deutschen Pass: Gibt es Fälle wie den von „Cash Money“ in der Oberpfalz?

Ein in Afrika lebender deutscher Staatsbürger hat 24 Kinder anerkannt – die Neugeborenen, die von verschiedenen Müttern afrikanischer Herkunft stammen, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Verdachtsfälle gibt es auch in der Oberpfalz.
Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein in Nigeria in Afrika lebender Mann, der als „Mr. Cash Money“ im Internet präsentiert und dort mit teuren Sportwagen posiert, sorgte nach einem Bericht des TV-Magazins Kontraste für Kopfschütteln. Er besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Weil sich jeder Mann prinzipiell als Vater eines Neugeborenen ausgeben kann und die Behörden dies ohne weitere Überprüfung so eintragen müssen, ist der Mann stolzer Vater von 24 Kindern – wenn sie noch nicht geboren waren, als er gegenüber den Behörden die Vaterschaft anerkannte, bekommen sowohl die Kinder, als auch die aus afrikanischen Ländern stammenden Mütter eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Der offiziell als Vater geführte „Mr. Cash Money“ – übersetzt Herr Bargeld – unterschreibt zwar eine Sorgerechtserklärung, Geld zahlt er für die Kinder aber nicht. Die insgesamt über 90 Personen, denen Herr Bargeld zwischenzeitlich eine Aufenthaltsberechtigung beschaffte, kosten den Sozialstaat jährlich nach Angaben der zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen 1,5 Millionen Euro.
Verdachtsfälle sind selten
Doch gibt es Fälle wie diese auch in der Region? Die Regierung der Oberpfalz verantwortet das Ankerzentrum, in das vollziehbar ausreisepflichtige Personen untergebracht werden – solche also, die nach geltendem Grundgesetz und den einschlägigen Ausländergesetzen nicht in Deutschland bleiben dürfen. „In Einzelfällen gab es Verdachtsmomente hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung, zum Beispiel wenn eine Vaterschaft aufgrund der verschiedenen Aufenthaltsorte zum mutmaßlichen Zeugungszeitpunkt offensichtlich nicht möglich erscheint“, teilt eine Sprecherin der Regierung mit. In diesen Fällen „setzen wir uns mit dem jeweiligen Standesamt in Verbindung und bitten um entsprechende Prüfung und Berücksichtigung unserer Bedenken“, heißt es weiter.
Allerdings sind Fälle von ungewöhnlich vielen Vaterschaften bislang nicht bekannt. Für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern sind die Städte und Landkreise zuständig. Derzeit werden etwa 4000 Menschen im Landkreis Regensburg in Bezug auf das Asylrecht betreut. Hier gab es zwei Fälle, die sich die Behörden genauer ansahen: „In der Ausländerbehörde kann es zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen kommen, wenn ein hier legal lebender Mann die Vaterschaft für das Kind einer Mutter anerkennt, die ansonsten ausreisepflichtig ist“, sagt ein Sprecher des Landkreises Regensburg. Und weiter: „Hier hatten wir in den letzten sechs Jahren zwei Fälle, von denen einer durch Gutachten seine Vaterschaft belegen konnte und bei dem anderen rechtskräftig eine nicht vorliegende Vaterschaft, also eine missbräuchliche, festgestellt wurde.“
Bei der Ausländerbehörde führe dies – weil das Ausländeramt Sicherheits- und nicht Leistungsbehörde ist – allerdings zu keinem Sozialleistungsbetrug, „sondern gegebenenfalls zu einem legalen Aufenthalt. Zahlen muss ja dann der Vater, zumindest sofern er leistungsfähig ist“, heißt es weiter. „Das weiß das Ausländeramt vorher nicht und hat mit ihm aber auch nichts zu tun.“ Das bedeutet auch: Ob der echte oder vermeintliche Vater am Ende für das Kind aufkommen kann, ist zum Zeitpunkt der Eintragung in die Geburtsurkunde offen.
Andere Behörden haben kein Problem
Andere Behörden in der Oberpfalz sehen allerdings kein Problem beim Thema Scheinvaterschaften. „Einen Fall von Scheinvaterschaften gab es in den letzten Jahren nicht“, teilt eine Sprecherin der Stadt Regensburg mit. „Verdachtsfälle auf Sozialbetrug gibt es – allerdings dann in anderen Fallkonstellationen.“ Auch das Landratsamt Kelheim sagt, solche Fälle wie die aus Nordrhein-Westfalen kenne man nicht. Ein Sprecher des Landratsamts Schwandorf teilt mit: „Unsere Ausländerbehörde wurde schon vor einigen Jahren seitens des Staatsministeriums auf das Thema Scheinvaterschaften aufmerksam gemacht, weshalb hierauf auch vermehrtes Augenmerk gelegt wird.“ Regelmäßig würden die Mitarbeiter der Ausländerbehörde in diesem Zusammenhang auch aufgefordert, eventuelle Verdachtsfälle zu melden. „Bisher kamen solche bei uns nicht vor, sodass wir stets Fehlanzeige erstatteten.“
Der Sprecher des Neumarkter Landrates sagt: „Da es sich hier tatsächlich nur um Verdachtsfälle handelt, kann dies nicht in Zahlenform dargestellt werden. Ein gesicherter Nachweis eines Sozialleistungsbetruges ist in der Praxis nur schwer zu belegen.“
„Mr. Cash Money“ hatte seine deutsche Staatsangehörigkeit übrigens durch Heirat mit einer Deutschen erhalten, wie die Behörden bestätigen. Dass nicht unbedingt die Heirat, aber die Anerkennung eines Kindes einen Aufenthaltstitel für die Mutter nach sich ziehen kann, belegt ein Fall, den der Münchner Verwaltungsgerichtshof bereits 2019 verhandelte. Ein Deutscher hatte das Kind einer Vietnamesin anerkannt, das damit auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhielt. Zwar war der Ausländerbehörde klar, dass der Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Dennoch sorgte die Anerkennung des Kindes dafür, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhielt – und die Mutter über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhielt. Wörtlich schrieben die Münchner Richter: „Nach dem Ergebnis des Berufungsverfahrens verbleibt es bei der rechtsmissbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung durch Herrn W. sowie bei dem Aufenthalt der Klägerin und ihres Kindes wegen dessen deutscher Staatsangehörigkeit.“
Dabei wies bereits der VGH im Urteil von 2019 auf die Lücke im Gesetz hin. Denn es gibt den Paragraphen 1597 im Bürgerlichen Gesetzbuch, der ein „Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft“ formuliert. So sind die Standesämter gehalten, eine Beurkundung als Vater zu verweigern, wenn etwa immer wieder Kinder von verschiedenen Müttern anerkannt werden oder auch eine Abschiebung im Raum steht – und diese offensichtlich auf diesem Weg verhindert werden soll. Die Richter schreiben aber: „Allerdings ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass dieser Weg wenig wirksam ist“. Das deshalb, weil das Standesamt „die konkreten Anhaltspunkte für die Annahme eines Missbrauchs, bei deren Vorliegen sie die Beurkundung aussetzt und das Prüfungsverfahren einleitet, in aller Regel nicht kennen kann“. Es sei „jedoch nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber gehindert wäre, die vorhandenen Mängel zu beseitigen“. Die VGH-Richter wurden da allerdings deutlich. Denn 2017 gab es eine Gesetzesänderung. Im Urteil aus München über den Fall der Vietnamesin verwiesen sie auf einen Artikel auf der Plattform migrationsrecht.net. Dieser war überschrieben mit: „Wenn Dilettanten Gesetze machen – untaugliche Regelungen zur Bekämpfung von Scheinvaterschaften“.
„Wir geben DNA-Probe ab“
Philipp Pruy, Regensburger Fachanwalt für Ausländerrecht sagt demgegenüber, Fälle, in denen die Vaterschaft von Asylbewerbern angezweifelt werden „sind bei uns an der Tagesordnung“. Das hänge damit zusammen, „dass der Vater eines deutschen Kindes faktisch nie abgeschoben wird“. Deshalb würden die Behörden genauer hinsehen. Die Lösung sei für ihn stets: „Wir legen dann einfach einen DNA-Test vor. Dann ist die Vaterschaft biologisch nachgewiesen.“