Regensburgs Asylbewerber sollen gemeinnützig arbeiten – aber geht das überhaupt?

Die Stadtspitze Regensburgs sieht den Vorstoß der Ampel-Regierung und von Arbeitsminister Hubertus Heil grundsätzlich positiv, ist sich aber über die Bedingungen uneinig. Fakt ist: Bestehende Stellen dürfen dabei nicht ersetzt werden.
Der Unmut in der Bevölkerung steigt. Auch in Regensburg erlebte die Rechtsaußenpartei AfD bei der Landtagswahl einen Zuwachs, besonders in sozial schwierigeren Stadtteilen wie dem Kasernenviertel und der Konradsiedlung. In der Konradsiedlung wählte mit 27 Prozent fast jeder Dritte die AfD.
Gleichzeitig nehmen soziale Spannungen zu, Angsträume entstehen wie am Hauptbahnhof, wo sich Gruppen vorwiegend junger Männer tagsüber aufhalten. Jetzt hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ins Spiel gebracht, dass man Asylbewerber, die Sozialleistungen beziehen, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten könnte. Aber geht das überhaupt?
• Strenge Regelungen für gemeinnützige Arbeit
Bei der Stadt Regensburg weist man darauf hin, dass es bereits seit 2005, dem Zeitpunkt der sogenannten Hartz-Reformen, das sogenannte Arbeitsmarktinstrument Arbeitsgelegenheiten gibt. Doch die Prüfungen sind streng – klar, schon die Gewerkschaften haben Interesse daran, dass reguläre und mitunter im Öffentlichen Dienst vergleichsweise gut bezahlte Arbeitsplätze nicht an Bürgergeldbezieher verloren gehen. So müssten die Tätigkeiten zusätzlich erfolgen, „das heißt, Pflichtaufgaben sind ausgeschlossen, die Arbeiten dürfen nicht notwendig sein“. Zudem müssten die Tätigkeiten einem öffentlichen Interesse dienen und zuletzt dürfe die gemeinnützige Arbeit „nicht in Konkurrenz zum freien Markt stehen, sie dürfen Arbeitsplätze weder gefährden noch vernichten“, heißt es von der Stadt.
• Personalmangel darf kein Grund für Tätigkeit sein
Dabei hat die Stadt einerseits laut Vergleichsgutachten mit anderen Städten einerseits zu viel Personal, andererseits aber wurden bereits Spielplätze in Regensburg verkleinert, weil die Wartung aufgrund des Personalmangels nicht mehr gewährleistet war. Zudem sperrte die Stadt bisher Brückenabgänge von Oktober bis März, weil der Winterdienst nicht mehr gewährleistet war. Solche Tätigkeiten aber dürften unter das Wettbewerbsverbot fallen.
• Keine politische Wertung von der Arbeitsagentur
Doch wie bewertet die Arbeitsagentur Regensburg den Vorstoß von Minister Heil? Zunächst einmal gar nicht: „Eine Wertung von politischen Forderungen nimmt die Agentur für Arbeit nicht vor“, sagt Sprecher Robert Brüderlein. Es bestünden bereits eine Reihe von Mitwirkungspflichten von Leistungsbeziehern. „Diese können bei Verstößen auch mit Sanktionen auf die Geldleistungen geahndet werden“, heißt es weiter.
• 56 Prozent der Bezieher ohne deutschen Pass
Etwa 2600 sogenannte Bedarfsgemeinschaften gab es im September in Regensburg. Etwa 5230 Personen lebten in diesen Haushalten, die Bürgergeld bezogen, 3450 davon waren erwerbsfähig, können also arbeiten. Mehr als die Hälfte davon – 1939 Personen – haben keinen deutschen Pass. Dennoch haben viele dieser Bürgergeld-Bezieher Probleme, sich trotz der hohen Nachfrage in den Arbeitsmarkt zu integrieren – gerade wenn sie keinen deutschen Pass haben. „Viele Bürgergeldbezieher müssen erst für den Arbeitsmarkt befähigt werden“, sagt der Sprecher der Arbeitsagentur. Dabei reichten die Defizite von fehlenden Sprachkenntnissen, fehlender Qualifikation, fehlender Kinderbetreuung bis zu gesundheitlichen Einschränkungen und ein nötiges „Heranführen an die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes“, so der Sprecher weiter.
• OB will Asylbewerber schneller qualifizieren
Die derzeitige Regensburger Stadtspitze verschließt sich der Idee, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, grundsätzlich nicht. Doch je nach politischer Ausrichtung differenzieren die Bewertungen eines solchen Vorstoßes. Das oberste Ziel muss sein, Asylbewerber schneller in Arbeit zu bringen. Wir müssen den Menschen, die zu uns geflüchtet sind, die Möglichkeit geben, einer strukturierten Tätigkeit nachzugehen und selbst für sich und ihre Familien zu sorgen, anstatt sie zur Untätigkeit zu verurteilen“, äußerte Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer. „Angebote in der gemeinnützigen Arbeit können ein guter erster Schritt sein, um Qualifizierungsoptionen zu klären und gemeinsam mit den Menschen eine Perspektive zu entwickeln.“
• Freudenstein: Arbeit in Altenheim-Wäscherei
Bürgermeisterin Astrid Freudenstein nennt hingegen konkrete Tätigkeiten, die ihr als gemeinnützige Arbeit im Gegenzug für die Sozialleistungen vorschweben: „Der Ansatz, Asylbewerber für gemeinnützige Tätigkeiten einzusetzen, ist sicher richtig“, sagt die CSU-Politikerin. „Ich denke zum Beispiel an unser Pflegeheim, das Bürgerheim Kumpfmühl. Dort können wir in der Küche, in der Wäscherei und in der Hauswirtschaft jede helfende Hand gut brauchen. Auch einfache Hausmeistertätigkeiten könnten durchaus von Asylbewerbern übernommen werden.“ Oder auch auf den städtischen Sportanlagen kann sie sich den Einsatz von Asylbewerbern vorstellen: „Unsere Platzwarte haben viel mit Aufräumen und Reinigungsarbeiten zu tun, dort könnte sehr gut unterstützt werden.“
• Artinger fordert auch Entlohnung für Tätigkeit
Bürgermeister Ludwig Artinger steht der Idee des gemeinnützigen Einsatzes grundsätzlich offen gegenüber: „Ich halte das grundsätzlich für eine erwägenswerte Idee, solange es sich bei den gemeinnützigen Arbeiten um zusätzliche Angebote handelt, die anderweitig nicht besetzt werden können.“ Doch Artinger gibt auch zu bedenken: „Wichtig ist auch, dass die Arbeit auf freiwilliger Basis geleistet und angemessen entlohnt wird und dass dieses Geld auch zusätzlich zu den Sozialleistungen, die die Asylbewerber beziehen, behalten werden darf“, schließt Artinger.