„Ehrliche Asylbewerber sind leichte Beute“ – Anwalt ordnet Debatte um stehlende Migranten ein

Von Christian Eckl · 21. Dezember 2023 um 15:00

Der Regensburger Anwalt Philipp Pruy ist nicht nur Fachanwalt für Migrationsrecht, sondern auch Strafrechtler. Er ordnet die Debatte um stehlende Asylbewerber im DEZ ein und benennt, welche Strafen Asylbewerbern drohen und was Verurteilungen für sie ausländerrechtlich für Folgen haben können.

Der Hilferuf des Betreibers eines Edeka-Marktes im Donau-Einkaufszentrum sorgte für Aufsehen diese Woche: Konstantin Gatzke veröffentlichte das Bild eines mutmaßlichen Diebes, der in seinem Markt Waren im Wert von 124 Euro geklaut haben soll. Männer aus einem Asylwohnheim in Regensburg würden im großen Stil bei ihm, aber auch in anderen Geschäften stehlen. Der Regensburger Anwalt Philipp Pruy ist nicht nur Fachanwalt für Migrationsrecht, sondern auch Strafrechtler. Im Gespräch mit der MZ benennt er, welche Strafen Asylbewerbern drohen und was Verurteilungen für sie ausländerrechtlich für Folgen haben können.

Der Betreiber des Regensburger Edekas im DEZ hat sich in einem aufsehen erregenden Post zu Wort gemeldet und berichtet, wie Asylbewerber in großem Stil Waren bei ihm stehlen. Was geschieht mit solchen Asylbewerbern, wenn sie erwischt werden?

Philipp Pruy: Auch bei Asylbewerbern wird ein reguläres Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Diebstahls eingeleitet. Bis es zu einer Anklage kommt, vergehen jedoch nicht selten Monate. Bei kleineren Diebstählen droht in der Regel keine Untersuchungshaft. Im Einzelfall kann jedoch auch bei Ladendiebstählen im Falle von Fluchtgefahr die Untersuchungshaft angeordnet werden. Bei Ersttätern droht meist zunächst eine Geldstrafe, erst bei wiederholten Diebstählen kann es auch zu einer Haftstrafe kommen, im Normalfall jedoch erst, wenn zuvor eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesprochen wurde. Auch bei Verurteilungen wegen kleinen Diebstählen drohen jedoch ausländerrechtliche Konsequenzen. So kann auch eine einmalige Geldstrafe ein Ausweisungsinteresse begründen und im schlimmsten Fall zum Verlust eines bereits zuerkannten Aufenthaltsrechts führen.

Haben auch Geldstrafen Auswirkungen, denn Straftaten wie Diebstahl sind ja eher geringfügig zu bestrafen?

Pruy: Ausländerrechtlich relevant sind insbesondere Geldstrafen über 50 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu über 50 Tagessätzen kann beispielsweise kein Chancenaufenthalt – das ist ein Aufenthaltstitel zur Probe für langjährig Geduldete – mehr erteilt werden. Für geduldete Ausländer ohne Aufenthaltsrecht können auch geringfügige Verurteilungen zu unangenehmen Konsequenzen führen. So kann bereits eine niedrige Geldstrafe der Erteilung einer Arbeitserlaubnis entgegen stehen.

Manche in der Bevölkerung haben den Eindruck, dass diese Asylbewerber keine Achtung vor unserem Rechtsstaat haben. Deckt sich das mit Ihren täglichen Erfahrungen?

Pruy: Das kann man in dieser Pauschalität nicht sagen, da es auf den Einzelfall ankommt. Ein Großteil der Asylbewerber hält sich an unsere Gesetze, schon um den zukünftigen Aufenthalt in Deutschland nicht zu riskieren. Zutreffend ist jedoch auch, dass Negativbeispiele wie im Falle des Edekas im DEZ von der Bevölkerung zunehmend sensibilisiert aufgenommen werden. Bedauerlich hierbei ist, dass auch die gut integrierten und gesetzestreuen Asylbewerber unter einem solchen negativen Eindruck zu leiden haben.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat eine Sonderzuständigkeit für straffällige Ausländer eingeführt. Hat es sich abgezeichnet, dass sowas notwendig sein wird?

Pruy: Bei Asylbewerbern aus bestimmten Staaten, insbesondere den Maghreb-Staaten, ist in der Tat eine deutlich erhöhte Straffälligkeit zu beobachten. Das betrifft auch die Geschwindigkeit, in welcher Straftaten begangen werden. Dass die Staatsanwaltschaft hierauf reagieren muss, war absehbar.

Viele Regensburger sagen, man ist im Alleengürtel am Bahnhof nicht mehr sicher. Teilen Sie diese Einschätzung?

Pruy: Das Gebiet um den Hauptbahnhof hat sich, wie in anderen Großstädten auch, zu einem Hotspot für Kleinkriminalität entwickelt. Dies muss man jedoch insgesamt im Lichte der Entwicklung Regensburgs hin zur Großstadt betrachten.

Laut Behörden sitzt derzeit ein dutzend Asylbewerber in Untersuchungshaft, ein Syrer und elf Tunesier. Haben wir ein Problem mit straffälligen jungen Männern aus dem Maghreb?

Pruy: Dass es bei Asylbewerbern insbesondere aus den Maghreb-Staaten zu erhöhter Straffälligkeit kommt, muss man objektiv zur Kenntnis nehmen, alles andere wäre Augenwischerei. Ich halte es auch nicht für richtig, diese Tendenzen in der öffentlichen Diskussion zu verwässern.

Vielmehr müssen solche Probleme einer kritischen Auseinandersetzung zugänglich sein, ohne dass der einzelne als ausländerfeindlich eingestuft wird. Wichtig ist mir jedoch, dass jeder Einzelfall individuell betrachtet wird und es zu keinen Vorverurteilungen kommt.

Derzeit wird im Zusammenhang mit Israel und dem Krieg von Antisemitismus von Zuwanderern aus arabischen Ländern gesprochen. Was droht einem Asylbewerber konkret, der beispielsweise mit antisemitischen Parolen auffällig wird?

Pruy: Ein Ausländer, der öffentlich zur Gewaltanwendung oder Hass aufruft, verwirklicht ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Auch ohne die Begehung einer konkreten Straftat – zum Beispiel Volksverhetzung – droht in diesem Fall eine Ausweisung mit anschließender Abschiebung.

Selbst im Falle einer Zuerkennung eines Asylstatus, kann ein entsprechend erteilter Aufenthaltstitel bei Aufruf zu Gewalt und Hass nachträglich entzogen werden.

Wenn jemand schon den deutschen Pass hat, kann der Staat dann überhaupt etwas tun – Stichwort Passentzug?

Pruy: Ein deutscher Staatsangehöriger, der sich an konkreten Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt, kann seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Hat der Betreffende nur die deutsche Staatsangehörigkeit, kann er diese jedoch nicht verlieren. Für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit genügt jedoch Aufruf zu Hass oder Gewalt nicht, es muss zu tatsächlichen Kampfhandlungen für eine Terrororganisation im Ausland kommen.

Fürchten Sie, dass die Stimmung in der Bevölkerung gegen Ausländer kippt?

Pruy: Es ist kein Geheimnis, dass ein Teil der Bevölkerung die hohe Migration kritisch betrachtet. Die Bevölkerung bemerkt jedoch auch, dass viel zu häufig die gut integrierten, fleißigen und gesetzestreuen Ausländer abgeschoben werden. Es ist absolut nachvollziehbar, dass die Bevölkerung ratlos den Kopf schüttelt, wenn ein unbescholtener Auszubildender abgeschoben wird, nur weil er über einen gültigen Reisepass verfügt und damit leicht für eine Abschiebung greifbar ist.

Die Verfahren dauern offenbar sehr lang, auch bei abgelehnten Asylbewerbern. Ist der Staat an seine Grenzen angekommen?

Pruy: Nach meinem Eindruck werden hohe Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden an Kleinstverfahren aufgebraucht, etwa um den Besitz geringer Mengen Drogen für den Eigenkonsum zu verfolgen. Die bayerische Zero-Tolerance-Politik bei der Verfolgung kleiner Betäubungsmittelstraftaten führt zu einer hausgemachten Überlastung.

Wieso leben so viele Menschen, die eigentlich kein Bleiberecht haben, bei uns und wieso kann man diese Menschen nicht abschieben?

Pruy: In viele Staaten sind Abschiebungen aufgrund der dortigen Sicherheitslage grundsätzlich nicht möglich, da sie den Ausländer im Falle einer Abschiebung in eine konkrete Gefahr für Leib und Leben bringen würden. Zu nennen sind hier beispielsweise Länder wie Syrien oder Afghanistan. Daneben bedarf es für eine Aufenthaltsbeendigung in der Regel auch eines Reisepasses. Liegt ein solcher nicht vor, ist eine Abschiebung in der Regel nicht möglich.

Man hat den Eindruck: Diejenigen, die etwas anstellen bei uns und von Sozialhilfe leben, die können bleiben. Abgeschoben werden oft die Ehrlichen, die einen Job haben. Trifft das zu? Und woran liegt das?

Pruy: Dies Eindruck kann ich aus dem Alltag als Fachanwalt für Migrationsrecht bestätigen. Die gesetzestreuen, gut integrierten Ausländer bemühen sich häufig um Beschaffung von Reisepässen, um ihren ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten gerecht zu werden. Mit gültigen Reisepapieren sind diese Personen jedoch häufig leichte Beute für die Zentralen Ausländerbehörden, um eine Abschiebung durchzuführen. Man stellt sich hier natürlich die Frage: Warum wurde ausgerechnet dieser brave, gut integrierte Iraker abgeschoben? Dass solche „ungerechten“ Abschiebungen insbesondere aus Gründen einer höheren Abschiebestatistik durchführt werden, frustriert freilich.

Wenn Sie Gesetzgeber wären und einen Wunsch frei hätten im Ausländerrecht: Was würden Sie sofort tun?

Pruy: Integration, Fleiß und Gesetzestreue müssen endlich belohnt werden. Ausländer die hier arbeiten, gut integriert sind und nicht straffällig werden, sollten von Abschiebungen verschont werden, selbst wenn der Asylantrag abgelehnt wurde.

Das Interview führte Christian Eckl

Rechtsanwalt Philipp Pruy