Klagen gegen Sallerner Regenbrücke abgewiesen: Entscheidung sorgt für Aufsehen

Von Heike Haala · 23. Januar 2024 um 05:00

Am Montag gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bekannt, die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Sallerner Regenbrücke abgewiesen zu haben. So umstritten dieses Projekt, so unterschiedlich die Reaktionen auf diesen Tenor.

Die Urteilsgründe sollen voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst werden, kündigte der VGH in einer Pressemitteilung zudem an. Mit der Entscheidung seien die Verfahren allerdings noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. „Die Kläger können gegen die Urteile noch ein Rechtsmittel einlegen. Zuständig für dieses Verfahren wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig“, ist in dem Schreiben ebenfalls zu lesen. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels betrage einen Monat und beginne mit Zustellung der vollständig abgefassten Urteilsgründe.

Vergangene Woche hatte der Senat die Klagen am VGH in München verhandelt – fast auf den Tag genau acht Jahre, nachdem er das Verfahren wegen eines fehlenden Gutachtens ausgesetzt hatte. Mit zwei Unterbrechungen rangen die Prozessbeteiligten am 15. Januar neun Stunden um eine Antwort auf die Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Nordgaustraße, zum Neubau der Sallerner Regenbrücke und zum Umbau des Lappersdorfer Kreisels in seiner jetzigen Form mit dem Gutachten rechtmäßig ist.

Darum ging es

Die Kläger haben in dem Verfahren laut einer Terminvorschau des VGH geltend gemacht, dass das Vorhaben ihre schutzwürdigen Belange als Eigentümer/Betreiber von Tankstellen, als Inhaber eines Gärtnereibetriebs und als Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses verletze. Eine Woche nach dem Gerichtstermin nun also die Abweisung der Klagen.

„Die Entscheidung war abzusehen“ sagte Thomas Troidl, der Anwalt des Gärtners, am Montag auf Nachfrage. Er sei froh, in der Verhandlung einen Schallschutz für seinen Mandaten erreicht zu haben. Jetzt werde er die Begründung abwarten und prüfen, ob er vor das Bundesverwaltungsgericht zieht.

„Der Urteils-Tenor passt aus der Klägersicht nicht zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung“, schreibt dagegen Josef Schneider, Anwalt eines des klagenden Hauseigentümers. Er spricht zwei seiner Meinung nach gravierende Abwägungsmängel zum Nachteil des Grundeigentums beim Anwesen des Klägers an. „Mit welcher Begründung das Gericht den derzeitigen Widerspruch rechtlich unangreifbar auflösen will, dass trotz erkannter massiver Eigentumsbeeinträchtigung die Klage zurück gewiesen wurde, müssen das Gerichtsprotokoll und die vollständige Urteilsbegründung zeigen“, schreibt Schneider weiter. Und: „Insoweit sind wir über diese einerseits erwartbare Entscheidung des Gerichts nicht glücklich und fachlich aufgrund der Widersprüche zwischen dem derzeit bekannten Ergebnis der mündlichen Verhandlung und der aus Klägersicht vorschnellen Urteilsbekanntgabe dennoch mehr als irritiert.“

Ganz anders fällt naturgemäß die Reaktion auf der Seite der Regierung der Oberpfalz aus, die beklagte Partei in dem Verfahren. Das sei eine wichtige Entscheidung für die Verkehrssituation in Stadt und Landkreis Regensburg, betont Pressesprecherin Kathrin Kammermeier auf Anfrage. „Wir freuen uns, dass ein langes Planfeststellungsverfahren endgültig entschieden ist und vom VGH alle Klagen abgewiesen wurden“, schreibt sie.

Für Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) bestätigt die Entscheidung des VGH die Arbeit der Planer bei den beteiligten Behörden. In der Sallerner Regenbrücke sieht sie ein bedeutendes Infrastrukturprojekt für die Stadt und den Großraum Regensburg. „Wir hoffen, dass wir es nun bald weiter vorantreiben können“, sagt Maltz-Schwarzfischer.

Kommt ein Bürgerbegehren?

Ähnlich reagiert Baudirektor Berthold Schneider vom Staatlichen Bauamt Regensburg: Er werde sich nun darauf einstellen, die Vorbereitungen für den Bau zu treffen – auch wenn die Frage im Raum steht, ob jemand Rechtsmittel einlegt. „Die Entscheidung ist aus Sicht der Baulastträger positiv und erfreulich“, sagt Schneider. Jetzt werde die Behörde sehen müssen, wie mit dem Urteil umzugehen ist und vor allem, welche Konsequenzen sich für die Entschädigungen aus der Urteilsbegründung ergeben.

Auch die Menschen, die gegen die Sallerner Regenbrücke sind, ohne an dem Verfahren am VGH beteiligt zu sein, bringen sich nun in Position. Er hat diese Entscheidung zwar erwartet, bleibt aber dabei: „Dieses Verkehrsprojekt ist völlig widersinnig und aus der Zeit gefallen“, sagt Brückengegner Werner Mayer.

Deswegen kündigt er an, nun ein breites Aktionsbündnis aufzustellen und die Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens zu prüfen. Eine Sallerner Regenbrücke werde aus Mayers Sicht keinerlei Verkehrsprobleme lösen. „Stattdessen wird der Verkehr von der Autobahn auf innerstädtische Straßen verlagert“, befürchtet er.

Der Verkehr soll seiner Meinung nach aus der Stadt heraus oder um sie herumgeleitet werden, nicht vierspurig mitten durch. „Dass dies von der Stadt Regensburg überhaupt anders gesehen werden kann, erstaunt immer wieder aufs Neue“, schreibt er.