Zähes Ringen um die Regenbrücke - Verwaltungsgericht nimmt sich Zeit für Urteilstenor

Ist der Planfeststellungsbeschluss für die Sallerner Regenbrücke rechtmäßig oder nicht? Über diese Frage verhandelte der achte Senat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Montag in München. Bis sie beantwortet wird, werden aber noch ein paar Tage vergehen. Nach neun Stunden Verhandlung kündigte Vorsitzende Judith Müller an, dass die Entscheidung erst noch zugestellt wird.
Es war ein Großaufgebot an Behördenvertretern, das Stadt, Landkreis und Autobahndirektion als Beigeladene in den Sitzungssaal Nummer 5 entsandt hatten. Der Raum beim Verwaltungsgericht war für die Verhandlung ausgewählt worden, weil hier besonders viele Menschen Platz finden.
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Lange Vorgeschichte
Dieser Termin war notwendig geworden, weil sich vor acht Jahren herausgestellt hatte, dass ein Gutachten fehlte, das offenlegt, wie sich die Planungen zum Ausbau der Nordgaustraße, zum Neubau der Sallerner Regenbrücke und zum Umbau des Lappersdorfer Kreisels auf die Umwelt auswirken, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In dem Verfahren wenden sich die Kläger laut der Terminvorschau des VGH gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 31. Januar 2014 – jetzt in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 5. April 2022 mit der erforderlichen UVP.
Die Kläger machen dabei geltend, dass das Vorhaben ihre schutzwürdigen Belange als Eigentümer/Betreiber von Tankstellen, als Inhaber eines Gärtnereibetriebs und als Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses verletze. Deswegen wollten sie laut einer Ankündigung des VGH die Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse erreichen. Zudem hoffen sie auf weitere Auflagen zum Schutz ihrer Grundstücke und eine Entschädigungen.
Sechs Stunden nach Beginn der mündlichen Verhandlung machten es Vorsitzende Judith Müller und ihre Beisitzer Christiane Losenegger sowie Thomas Meier noch einmal spannend. Sie zogen sich zwei Stunde lang in das Beratungszimmer zurück, um über diverse Beweisanträge zu sprechen.
Zuvor hatte sich die Verhandlung lange um Detailfragen gedreht: Etwa um die Heftigkeit der Erschütterungen, die der Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses bei der Umsetzung des Vorhabens zu ertragen haben wird.
Viele Detailfragen
Das Familienheim werde zerstört und ab Baubeginn unbewohnbar sein, hatte sein Anwalt Josef Schneider zu Beginn der Verhandlung auch wegen der schieren Größe der geplanten Einhausung in diesem Bereich moniert. Entsprechende Beweisanträge lehnte der Senat am Ende des Tages aber ab. Der Gärtner, stellte seinen Betrieb als etabliert vor und sprach von 100000 Kunden. Sein Anwalt, Thomas Troidl, hatte die Folgen des Bauvorhabens als existenzgefährdend bezeichnet. So hatte der Gärtner zuvor erklärt, dass er den Betrieb gerne an die nächste Generation übergeben möchte. „Die werden das aber nicht machen, wenn die Voraussetzungen schlecht sind“, sagte er.
Mit der Zusage für einen passiven Schallschutz konnte Oberlandesanwalt Marcus Niese Troidl schließlich aber abringen, dass einem Einwand damit klar abgeholfen werden könne. „Unberührt hiervon bleibt der Vorwurf der fehlerhaften Trassenauswahl“, stellte dieser klar.
