Vor Prozess um geplante Sallerner Regenbrücke: Die Bauherren hoffen, die Gegner auch

Von Heike Haala · 9. Januar 2024 um 05:00

In der Woche vor dem Prozess um die Klagen gegen die geplante Sallerner Regenbrücke liegt Spannung in der Luft. Denn selbst wenn der Verwaltungsgerichtshof (VGH) diese Hürde für das Projekt in Regensburg aus dem Weg räumen sollte, ist die nächste schon in Sicht.

Weil ein Gutachten fehlte, waren die Planungen und der Prozess zum Ausbau der Nordgaustraße, zum Neubau der Sallerner Regenbrücke und zum Umbau des Lappersdorfer Kreisels nun fast acht Jahre blockiert. Inzwischen gibt es die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die offenlegt, wie sich das Vorhaben auf sein Umfeld auswirkt. In dem Verfahren wenden sich die Kläger laut der Terminvorschau des VGH gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 31. Januar 2014 – jetzt in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 5. April 2022 mit der erforderlichen UVP.

Die Pressesprecherinnen von Stadt und Regierung äußern sich zugeknöpft auf Nachfragen zum möglichen Ausgang dieses Prozesses. Dafür bleibe das Urteil des VGH abzuwarten, antwortet Kathrin Kammermeier, Pressesprecherin der Regierung der Oberpfalz. Mit Verweis auf das laufende Verfahren werde die Stadt, die das Projekt unter anderem umsetzen will, im Vorfeld des Prozesses keine Stellungnahme zu dem Thema abgeben, antwortet Juliane von Roenne-Styra, Pressesprecherin der Stadt.

Viele fahren nach München

Natürlich werden sich am Montag aber viele Vertreter von Behörden aus Regensburg nach München aufmachen. Für die Regierung der Oberpfalz soll eine Prozessvertretung an dem Termin teilnehmen, kündigt Kammermeier an. Stadtsprecherin von Roenne-Styra erklärt, dass die Stadt wie auch der Landkreis Regensburg als Beigeladene am Verfahren teilnehmen werden. Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) werde dabei durch das Rechtsamt vertreten, sagt sie. Zudem sollen technisch informierte Vertreter der Stadt nach München fahren. Laut Baudirektor Berthold Schneider werden auch Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts Regensburg den Weg als Beigeladene auf sich nehmen. Er bezeichnet diese Behörde als den Baulastträger, der bei dem Projekt für die Bundesstraßen außerhalb der Stadt und deren verkehrsgerechten Ausbau zuständig ist. Konkret betreffe das Planung und Bau der Regenbrücke sowie den Umbau des Lappersdorfer Kreisels, erklärt er.

„Insofern sind wir natürlich sehr daran interessiert, dass für das Projekt durch eine für die beteiligten Straßenbaulastträger positive Entscheidung des VGH Baurecht hergestellt wird und eine Verwirklichung des Gesamtprojektes in greifbare Nähe rückt“, umreißt Schneider die Position des Bauamts.

Thomas Troidl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Kanzlei Schlachter und Kollegen, vertritt die Interessen der Kläger. Er bezeichnet es als erfreulich, dass es bei dem Verfahren nun vorwärts geht und die gerichtliche Klärung der Restfragen ansteht. Tendenziell geht er davon aus, dass der VGH seine Entscheidung am Montag verkünden wird – auch wenn danach weitere juristische Fristen anstehen und es dazu kommen kann, dass die Entscheidung erst später zugestellt wird oder ein neuer Termin angesetzt werden muss – etwa weil eine weitere Beweiserhebung in Form von Gutachten notwendig werden könnte.

Gibt es bald Baurecht?

Der Grund für diese Einschätzung: „Zuletzt hat sich das Bauamt erkennbar Mühe gegeben, auf die Interessen unserer Kläger einzugehen“, sagt er. Dass sich die Richter am VGH auf eine Entscheidung vorbereiten, liest er daran ab, dass sie seiner Kenntnis zufolge Nachfragen an die Stadt hatten.

Es sei im Verwaltungsrecht nicht unüblich, dass ein Verfahren acht Jahre blockiert wird. „Bei der R30 hat es auch lange gedauert“, nennt er ein Beispiel. Wünschenswert sei das freilich nicht. „Aber die fehlende UVP war ein handwerklicher Fehler“, sagt Troidl.

Es gibt weitere Regensburger, die am Montag ein Auge darauf haben werden, was in München passiert. So sorgt sich Werner Mayer wegen der Brücke um die Natur am Regen und zieht in Zweifel, dass sie dazu beitragen könnte, das Verkehrssystem zu entlasten. Die UVP hat ihn nicht überzeugt. „Ich bin erstaunt, dass das durchgewunken wurde. Das sind veraltete Zahlen. Das ist nicht akzeptabel“, sagt er.

Mayer will den Gerichtstermin abwarten und, sollte der Senat das Bauvorhaben als Okay empfinden, auch die Reaktion der Politik – vor allem den Fluss der Gelder vom Bund. „Müssen die nicht marode Brücken sanieren, bevor sie neue bauen?“, fragt er.

Mayer befürchtet, dass die Brücke bis zu 15 000 zusätzliche Fahrzeuge zur Kreuzung beim Donaueinkaufszentrum leiten und die Frischluftschneise am Regen mit Abgasen verpesten könnte. Deswegen sagt er: „Sollte das genehmigt werden, wird es ein Bürgerbegehren auf breiter Front geben.“ Dabei sollen neben der IG des vergangenen Begehrens auch alle anderen Gegner der Brücke mobilisiert werden.

Pressesprecherin von Roenne-Styra bezeichnet die Sallerner Regenbrücke dagegen als wichtiges Infrastrukturprojekt für den Standort sowie den Großraum Regensburg und verweist darauf, dass der Stadtrat dies auch immer wieder in Form von mehrheitlich getragenen Beschlüssen unterstrich.

Der Prozess um die Sallerner Regenbrücke

Termin: Das Verfahren geht am Montag, 15. Januar, um 10 Uhr weiter. Verhandelt wird nicht in den Räumen des Verwaltungsgerichtshofs, sondern in denen des Verwaltungsgerichts in München.

Ort: Denn der Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts in der Bayerstraße 30 ist mit 240 Quadratmetern der größte der Stadt. Die Zuständigen am VGH gehen von großem Interesse am Verfahren aus.