Klagen gegen die Sallerner Regenbrücke: Prozess am Verwaltungsgerichtshof geht weiter

Von Heike Haala · 4. Januar 2024 um 16:26

Es ist ein Paukenschlag, für den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag sorgt: Fast auf den Tag genau acht Jahre, nachdem es den Prozess um die Klagen gegen die geplante Sallerner Regenbrücke am 18. Januar 2016 ausgesetzt hat, geht das Verfahren nun am 15. Januar weiter.

Teil des Verkehrsprojekts sind der Ausbau der Nordgaustraße, der Neubau der Sallerner Regenbrücke und der Umbau des Lappersdorfer Kreisels im Norden Regensburgs. Auch wenn bei dem Thema nun Jahre nichts vorwärtsging, scheiden sich an diesen Plänen die Geister. Etwa die Bauherren – das sind die Stadt Regensburg und das Staatliche Bauamt – oder Wirtschaftsverbände pochen darauf, weil sie sich von der Brücke eine Entlastung des Verkehrs im Stadtnorden und eine bessere Anbindung für Einpendler aus dem Nordwesten erhoffen.

Seine Gegner treibt das Projekt auf die Barrikaden, weil sie sich um die Natur am Regen sorgen und in Zweifel ziehen, dass die Brücke dazu beitragen könnte, den Verkehr in und um Regensburg besser ins Rollen zu bringen. Sogar von einem Bürgerbegehren gegen dieses Vorhaben war zuletzt die Rede.

Für die jahrelange Pause vor Gericht und die ebenso lange Verzögerung bei der Umsetzung des Projekts hatte ein fehlendes Gutachten gesorgt, das offenlegt, wie sich der Bau der Brücke auf die Umwelt auswirkt, eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die existiert inzwischen und ihre öffentliche Auslegung im Sommer vor eineinhalb Jahren führte laut Auskunft von Andreas Spiegel, Pressesprecher am VGH, auch zu keinen weiteren Klagen.

Diese Szenarien gibt es

In dem Verfahren mit sieben Aktenzeichen und drei Klagen wenden sich die Kläger laut der Terminvorschau des VGH gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 31. Januar 2014 – jetzt in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 5. April 2022 mit der erforderlichen UVP. „Die Kläger machen geltend, das Vorhaben verletze ihre schutzwürdigen Belange als Eigentümer/Betreiber von Tankstellen, als Inhaber eines Gärtnereibetriebs und als Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses“, heißt es darin weiter. Deswegen sollen die Planfeststellungsbeschlüsse nach deren Vorstellung aufgehoben werden. Zudem hoffen die Kläger auf weitere Auflagen zum Schutz ihrer Grundstücke und eine Entschädigung, ist in der Ankündigung zu lesen.

Pressesprecher Spiegel erklärt: Der Chef in der Gärtnerei klage, weil der Betrieb an der geplanten Trasse liegt und er für den Bau der Brücke Flächen abgeben müsste. „Der Betreiber der Tankstelle fürchtet die Einhausung und, dass die Anfahrt zur Tankstelle erschwert werden könnte“, sagt er. Ein weiterer Kläger störe sich laut des Pressesprechers an der Nähe der geplanten Einhausung zu seinem Wohnhaus.

Spiegel umreißt die Szenarien, die in dem Prozess möglich sind. Etwa könnte die Klage abgewiesen werden. „In diesem Fall kann die Stadt weiter an dem Projekt arbeiten, sobald das Urteil rechtskräftig ist“, sagt VGH-Sprecher.

Haben dagegen die Kläger Erfolg, kommt es darauf an, ob der Fehler, der gemacht wurde, heilbar ist oder nicht. „Ist der Fehler heilbar, bekommt die Stadt eine Hausaufgabe und kann erst dann mit dem Projekt weitermachen, wenn sie die erledigt hat“, sagt der Pressesprecher. Sollten die Fehler aber nicht heilbar sein, werde der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben.

Beim VGH ist laut Spiegel derzeit lediglich der Termin am 15. Januar angesetzt. Ob es zu weiteren Verhandlungstagen kommt, werde sich dann zeigen. „Sollte die Sache entscheidungsreif sein, wird diese Entscheidung entweder gleich verkündet oder der Senat lässt sie zustellen“, sagt er. In diesem Fall sei noch zwei Wochen Zeit, einen Tenor zu formulieren. Weitere zwei Wochen später könne dann mit der Begründung für die Entscheidung gerechnet werden.

Größter Saal in München

Sollte bei dem Termin herauskommen, dass der Fall noch nicht entscheidungsreif ist, könnte er laut Spiegel vertagt oder in ein schriftliches Verfahren umgewandelt werden. „Auch ein weiterer Verhandlungstag könnte in diesem Fall notwendig werden“, sagt er.

Auch wenn zwischen dem Lappersdorfer Kreisel und München über 100 Kilometer liegen, sind sich die Menschen am VGH dessen bewusst, dass das Interesse an dem Prozess riesig ist. Deswegen haben sie für den Termin den mit 240 Quadratmetern größten Sitzungssaal reserviert, der in der Bayerischen Landeshauptstadt zur Verfügung steht. „Da passen alle rein, die wollen“, sagt Spiegel.

An dieser Stelle soll die geplante Trasse verlaufen Foto: Haala