Mordversuch in Regenstauf und Lücke im Gesetz: „Richter brauchen Fingerspitzengefühl“

Von André Baumgarten · 20. Januar 2024 um 05:00

Ein 33-Jähriger übergießt seine Noch-Ehefrau und die Kinder mit kochend heißem Öl – vorm Prozess tauchen neue Fragen auf. Wäre die Attacke in Regenstauf (Landkreis Regensburg) womöglich vermeidbar gewesen? Eine Änderung im Gesetz steht seit 2017 aus.

Im Mai 2023 soll ein Mann seine Noch-Ehefrau mit kochend heißem Öl übergossen haben, als sie ihm die beiden Kinder brachte. Um sein Umgangsrecht zu gewährleisten, war ein Kontaktverbot wieder außer Kraft – mit fatalen Folgen, was den 33-Jährigen Ende Januar wegen versuchten Mordes vor Gericht bringt. Wäre die Tat sogar vermeidbar gewesen? Denn Frauenschützer fordern: Täter häuslicher Gewalt verwirken Umgangs- und Sorgerecht. Der Fall in Regenstauf sei ein klassisches Beispiel. Wie MZ-Recherchen zeigen, war die Beziehung seit Jahren von Gewalt geprägt.

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Am 26. Januar soll der Prozess gegen den 33-Jährigen vor dem Regensburger Schwurgericht starten. Elf Verhandlungstage sind bis Ende März angesetzt. Was bisher nur Juristen zugänglich war, wird dann öffentlich: Schon in der Schweiz, wo das Noch-Ehepaar vor dem Umzug nach Regenstauf lebte, musste die 30-Jährige ins Frauenhaus flüchten. Die Unterlagen des Schweizer Jugendamts wurden nach dem Vorfall am 12. Mai sichergestellt und Teil der Akten. Darin dokumentiert: Die Beziehung war seit längerem problembehaftet, auch körperliche Übergriffe gab es.

Was an jenem Freitag in Regenstauf geschah, soll laut Anklage versuchter Mord gewesen sein. Gegen 14.30 Uhr soll die 30-Jährige die beiden Söhne vorbeigebracht habe. Da sollen die rund drei Liter Öl eineinhalb Stunden gekocht haben. Aus kurzer Distanz soll der Mann den Topf im Treppenhaus über ihr entleert haben – und traf auch die Kinder. Mit schwersten Verletzungen wurde die Mutter in eine Spezialklinik geflogen. Sie musste ins künstliche Koma versetzt werden, konnte nach einigen Wochen aber wieder entlassen werden.

Angeklagter soll einen Bekannten 10.000 Euro für Säureanschlag geboten haben

Mordermittler der Kripo in Regensburg stießen im Umfeld des 33-Jährigen auf einen Zeugen, der schier Unglaubliches berichtet: Der Angeklagte soll versucht haben, ihn zum Mord anzustiften – nur zwei Tage vor der Attacke mit dem kochend heißen Öl. Um die junge Frau mit Säure zu entstellen, bot der Angeklagte ihm laut Anklageschrift 10.000 Euro. Die Pläne des Mannes, seine Noch-Ehefrau zu verletzen und gar zu töten, scheinen ernst gewesen zu sein. Darauf deuten außerdem Google-Suchen, die IT-Forensiker fanden.

Der 33-Jährige recherchierte nach MZ-Informationen, was ein Übergießen mit heißem Öl für Folgen habe. Über die Frage von Schuld sowie Strafe befindet letztlich das Schwurgericht. Alkohol soll im Leben des 33-Jährigen jedoch bereits vor der Öl-Attacke eine Rolle gespielt haben, hieß es. Versuche, ihm zu helfen, soll es auch im Umfeld des Mannes vielfach gegeben haben. Therapien, die er auch wegen häuslicher Gewalt absolviert haben soll, halfen wohl nichts.

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Fakt ist: Die 30-Jährige beantragte Ende Februar 2023 beim Amtsgericht Regensburg einen Gewaltschutzbeschluss gegen ihren Noch-Ehemann. Doch der wurde nur 19 Tage später wieder aufgehoben – durch einen Vergleich, den das Familiengericht wegen des Umgangsrechts für die beiden Kinder anregte. Dafür soll der Mann sich unter anderem verpflichtet haben, auf Kontakt zu verzichten und auch Beratungsgespräche bei der Diakonie wahrzunehmen. Nur acht Wochen später kam es schließlich zur nun als Mordversuch angeklagten Tat.

Und die passt ins Bild: Trennen sich Opfer häuslicher Gewalt von ihren Peinigern, verfünffacht sich laut Statistik das Risiko, getötet zu werden, weiß Rebekka Tchelebi. Die Sozialarbeiterin engagiert sich seit gut zwei Jahren im Frauenhaus in Regensburg. Wie viele Frauenschützer kritisiert auch sie: Sind Kinder im Spiel, klafft im Opferschutz „eine riesige Lücke in Deutschland“. Der Fall in Regenstauf sei ein Beispiel, das das deutlich belege. Um einen Umgang zu genehmigen, trete nicht selten eine Gewaltschutzanordnung außer Kraft.

Forderung: Zur Lücke im Umgangs- und Sorgerecht sollte der Gesetzgeber handeln

Laut Tchelebi der völlig falsche Weg: Sogenannte Wechselmodelle seien „einfach nicht möglich, wenn Gewalt und Unterdrückung eine Beziehung bestimmt haben“. Hier müssten Gerichte bei Sorge- und Umgangsrecht viel intensiver hinsehen. Wenn Kinder tagtäglich Gewalt gegen die eigene Mutter erleben müssten, stelle das „ganz klar eine Kindeswohlgefährdung dar“. Dazu fordert auch die Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser: „Sicherheit und Schutz von Frauen und Kindern muss Vorrang haben in Sorgerechts und Umgangsverfahren.“

So verlangt es die Istanbul-Konvention, die seit 2017 von Deutschland ratifiziert ist. Ins Gesetz wurde das bisher nicht eingearbeitet, die von der Bundesregierung schon angekündigte Novellierung steht aus. In der Praxis könnte auch jetzt schon viel getan werden, ist Rebekka Tchelebi überzeugt. „Etwas mehr Fingerspitzengefühl“ bei richterlichen Entscheidungen wäre wünschenswert. „Das wäre echter und bestmöglicher Opferschutz.“