Angriff auf JVA-Beamten in Straubing: Anstifter saß Strafe wegen siebenfachen Mordversuchs ab

Vier Häftlinge attackierten 2022 in Straubing einen Justizbeamten und verletzten ihn. Der Haupttäter gilt als getrieben von Hass. In Augsburg wollte er fünf Richter und einen Staatsanwalt erschießen. Für den Prozess in Regensburg werden derzeit erhöhte Sicherheitsvorkehrungen diskutiert.
Als die Augsburger Richterin Sandra Mayer 2019 das vorläufig letzte Urteil gegen den 30-jährigen Haidar A. spricht, findet sie deutliche Worte: Der 2015 nach Deutschland Geflüchtete gebe an seiner Lage allen die Schuld – seinen Opfern, der Justiz, dem Staat, nur nicht sich selbst: „Keine Entschuldigung kommt ihm über die Lippen.“ A. hat versucht, sieben Menschen zu töten. Er sei getrieben von verstörendem Hass, urteilt das Landgericht Augsburg. Nun steht er ab 8.Februar wieder vor Gericht. Diesmal in Regensburg. Der Vorwurf: Zusammen mit drei Mitgefangenen soll er in der JVA Straubing einen Mitarbeiter eingekesselt, bedroht, mit einem Zellenschlüssel attackiert und verletzt haben. Als eigentlichen Aggressor sieht die Staatsanwaltschaft auch diesmal A..
Er wollte Richter und den Staatsanwalt erschießen
Das Vorstrafenregister des Syrers, der sich selbst als Palästinenser verortet, ist beträchtlich. 2016 wollte er in einer Asylbewerberunterkunft einen Mitbewohner mit einem Messer enthaupten, weil dieser seiner Meinung nach den Islam beleidigt hatte. Am Tag, als das Amtsgericht Augsburg das Urteil wegen versuchten Mordes verkündete, versuchte der Angeklagte einem Polizisten die Dienstwaffe zu entreißen. Später gestand er, dass er die fünf Richter und den Staatsanwalt erschießen wollte. Mit einem Aufschrei hatte sein damaliger Verteidiger wohl das Schlimmste verhindert. Der knapp 13-jährigen Haftstrafe wurden weitere zehn Jahre für diese Tat hinzu gefügt. Das sollte er in Straubing absitzen, wo es im September 2022 zu der Attacke auf den JVA-Bediensteten kam.
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Der Übergriff im gut gesicherten Straubinger Gefängnis ist kein Einzelfall. Die Zahl der Attacken auf Mitarbeiter in den bayerischen Justizvollzugsanstalten steigt. „Unsere Klientel hat sich in den vergangenen Jahren verändert“, sagt Marcus Hegele, Leiter der JVA Regensburg. Das liege unter anderem an der wachsenden Zahl von Häftlingen mit psychischen Auffälligkeiten. Auch der Respekt vor der Uniform nehme immer weiter ab. Jeder Mitarbeiter, so ordnet Hegele ein, könne unvermittelt in eine bedrohliche Situation geraten.
Deshalb werden in der Justizvollzugsanstalt Regensburg – wie in allen bayerischen Gefängnissen – die Sicherheitsschulungen in waffenloser Selbstverteidigung inzwischen regelmäßig aufgefrischt. Auch Mitarbeiter von Außen, wie Seelsorger oder Sozialpädagogen, könnten an den Kursen teilnehmen. Es solle ein Grundrüstzeug vermittelt werden, um sich bei Angriffen körperlich besser erwehren zu können bis Hilfe eintreffe, sagt Hegele. Wie die JVA Straubing hat auch Regensburg zusätzlich eine Personennotsignalanlage installiert, um schnell Unterstützung in bedrohlichen Situationen anzufordern. Seit 2017 würden Mitarbeiter verstärkt in Deeskalationstechniken weitergebildet. Eine sogenannte Sicherungsgruppe, speziell geschult und besonders ausgestattet, kümmert sich vorrangig um besonders gefährliche oder auffällige Straftäter.
Unter besonderer Beobachtung
Auch der in der JVA Straubing angegriffene Mitarbeiter gehörte einer solchen Sicherungsgruppe an. Das war für den nun in Regensburg angeklagten Haupttäter A. wohl auch das Kernproblem, an dem sich die Gefängnismeuterei entzündete. Eine der Aufgaben der Sicherungsgruppe ist nämlich, die Zellen von besonders unter Beobachtung stehenden Gefangenen regelmäßig zu kontrollieren. Dazu zählte wohl auch A..
Laut der Anklageschrift soll sich der 30-Jährige vor dem JVA-Beamten aufgebaut und mit der Hand eine Enthauptungsgeste vollzogen haben. Zusammen mit dem Mitgefangenen Abdelghani M. (32) – der inzwischen in Amberg unter anderem eine Strafe wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte absitzt und in der Vergangenheit mit Betäubungsmitteln handelte – soll er das Opfer dann zunehmend in die Enge getrieben haben. Dabei wurden sie von zwei weiteren JVA-Insassen – Shahiq S. (29) und Stiven A. (23) – unterstützt.
Nach Informationen der Mediengruppe Bayern handelt es sich bei Mittäter S. um einen wegen Mordes verurteilten Strafgefangenen. Das Landgericht Deggendorf hatte ihn 2021 wegen der Tötung seiner 20-jährigen Lebensgefährtin in Plattling – auf offener Straße und vor den Augen des gemeinsamen Kindes – zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte er die junge Frau aus persönlicher Kränkung heraus erstochen, weil sie sich seiner Kontrolle entzogen hatte. Und auch der vierte Angeklagte hat bereits eine Reihe von Straftaten begangen, darunter schwerer Bandendiebstahl und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln.
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Trotz der Übermacht der Angreifer war es dem Opfer wohl zunächst gelungen, sich der immer aggressiveren Attacken durch die Häftlinge zu erwehren. Schließlich habe der Haupttäter mit seinem Haftraumschlüssel zwei Mal in Richtung Kopf und Hals des Bediensteten gestochen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft habe er dabei das Ziel verfolgt, sein Gegenüber schwer zu verletzten. Tatsächlich hatte der Bedienstete aber großes Glück. Er konnte die Hiebe abwehren und wurde beim anschließenden Gerangel lediglich mit einer sechs Zentimeter langen Risswunde in der Halsregion verletzt. Zwei Kollegen kamen dem Opfer zu Hilfe. In der Anklage heißt es, dass nur durch deren Zutun die Situation unter Kontrolle gebracht werden konnte.
Bei der wenige Stunden später angeordneten Verlegung von A. und M. in den sogenannten S-Trakt – einem Trakt in der JVA Straubing, der noch aus der Zeit der RAF stammt und einst für die Unterbringung von Terroristen vorgehalten wurde – wehrten sich die beiden Gefangenen wohl erneut mit Fäusten und Fußtritten. Verletzt wurde dabei niemand.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem gemeinsamen Tatplan aus und wertet die Ereignisse als Gefangenenmeuterei mit gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Alle vier Angeklagten sitzen – verteilt auf Justizvollzugsanstalten in ganz Bayern – ihre bereits rechtskräftigen Haftstrafen weiter ab. In Summe mehr als 25 Jahre plus ein lebenslänglich.
„Anwalt der Gehassten“ verteidigt den Anstifter
Der Prozess in Regensburg verspricht auch deshalb eine gewissen Spannung, weil der Münchner Anwalt Adam Ahmed den Hauptangeklagten A. vor Gericht vertreten wird. Ahmed gilt als Anwalt, der sich der härtesten Strafrechtsverfahren in der Republik annimmt. Eine Zeitung nannte ihn einmal den „Anwalt der Gehassten“. Er verteidigte den Regensburger Joggerinmörder bei seinem Kampf gegen eine nachträglich angeordnete Sicherungsverfahren, war Verteidiger des Mörders der kleinen Vanessa aus Gersthofen und des Doppelmörders von Krailling. In dem namhaften Verteidiger-Quartett sitzt außerdem der Regensburger Strafverteidiger Shervin Ameri.
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Die siebte Strafkammer in Regensburg hat für den Prozess vier Tage bis Anfang März angesetzt. Bei der Verhandlung in Augsburg hatte die Richterin A. an allen Verhandlungstagen mit Spuckschutz, Handschellen samt Bauchgurt und Fußfessel vorführen lassen. Laut der Regensburger Landgerichtssprecherin Ruth Koller werde in Absprache mit Polizeibehörden derzeit geprüft, ob und welche Sicherheitsvorkehrungen über das Übliche hinaus getroffen werden sollen. Die Einschätzung der Gefährdungslage werde Fachleuten überlassen. Laut Gesetz könnte das Gericht beispielsweise verschärfte Zutritts- oder auch Taschenkontrollen anordnen.
Das sagt das bayerische Justizministerium
Laut bayerischem Justizministerium haben sich die Angriffe auf Mitarbeiter in Gefängnissen in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Waren es 2013 noch 26 Vorfälle, so schnellten die Zahlen ab 2016 nach oben. 2021 und 2022 wurden je 54 Fälle registriert. Erfasst werden vorsätzliche Körperverletzungen, Geiselnahmen und Freiheitsberaubungen. Ein Sprecher des Justizministeriums betonte gegenüber der Mediengruppe Bayern, dass „auf die Gewaltprävention im bayerischen Justizvollzug seit je her ein besonderes Augenmerk gerichtet“ werde. Sicherheitskonzepte würden stetig ausgebaut. Dazu gehöre die Videoüberwachung, die Ausstattung mit Personennotsignalanlagen, die von Bediensteten am Körper mitgeführt werden oder Fortbildung in waffenloser Selbstverteidigung und Techniken der Deeskalation. In allen Anstalten stünden inzwischen Videodolmetscher zur Verfügung.
