Messerattacke in Regensburg: Täter (25) aus der Frankenstraße soll in die Psychiatrie

Grausamst ging ein 25-Jähriger in Regensburg im Drogenwahn auf ein Zufallsopfer los. Der junge Mann wurde völlig arglos angegriffen. Die Tat vom 7. Dezember zerstörte sein Leben. Das Schwurgericht sah in der Tat keinen Mordversuch.
Die grausame Attacke auf einen 20-Jährigen in der Frankenstraße war ein versuchter Totschlag. Für die Tat im Drogenwahn ist der 25-Jährige, der Anfang Dezember mit Messer und einen Zimmererhammer auf sein Opfer losging, nicht schuldfähig. Das Regensburger Schwurgericht ordnete für den Beschuldigten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und zudem in einer psychiatrischen Klinik an. „Obwohl er der Täter ist, kann er nicht bestraft werden“, sagte Vorsitzender Richter Michael Hammer. Das Handeln des Beschuldigten sei „im Ganzen erkennbar irrational“ gewesen.
Gewohntes Leben „fand unwiederbringlich ein Ende“
Was sich am 7. Dezember im Appartment 62 der Wohnanlage in der Frankenstraße abgespielt hatte, zeichnete das Gericht nochmals nach – mit klaren Worten. Frisch verliebt habe das Opfer seinen Freund besucht und allen Grund gehabt, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Das Leben, das der 20-Jährige bis dahin kannte, „fand unwiederbringlich ein Ende“. Zwar habe er die grausame Attacke überlebt, müsse aber nun „ein von Leid geprägtes Leben“ leben. Wie Hammer betonte, sei es wichtig, klarzustellen, wer Täter und wer Opfer war. „Täter ist der Beschuldigte“, sagte er mit Blick auf den 25-Jährigen im Gerichtssaal, der das nie infrage gestellt oder zu relativieren versuchte habe.
Der 20-Jährige, der zufällig in der Wohnung übernachtet hatte, wurde das Zufallsopfer einer Wahnsinns-Tat. Im Glauben, sein Freund käme noch einmal zurück, öffnete der junge Mann die Tür, als er Geräusche hörte. Tatsächlich stand draußen der schwer bewaffnete Angreifer und attackierte ihn sofort. Immer wieder stach der 25-Jährige auf ihn ein, schlug ihm mit dem Hammer auf den Kopf und forderte Geld, sonst werde er ihn umbringen. Mehrfach schnitt er dem jungen Mann quer über Kehle und Hals, ehe er von seinem schwerst verletzten Opfer abließ. Und dem war klar, dass er sterben würde, wenn er keine Hilfe hole, so Hammer.
Ein Fall, den das Schwurgericht so selten erlebte
Minutenlang versuchte der 20-Jährige genau das. „Alexa, ruf die Polizei, ich sterbe!“, rief er. Weil das nicht gelang, schleppte er sich mit letzter Kraft zum Nachbarn und klopfte, ehe er das Bewusstsein verlor. So hatte das Opfer das „fast nüchtern, wie ein Chronist“ als Zeuge im Prozess geschildert. Das Schlimmste sei für ihn gewesen, „wie er vom Beschuldigten wie Müll behandelt wurde“, so Hammer. Für den erfahrenen Juristen war das „mit des Berührendste, was ich in den Jahren als Vorsitzender dieser Kammer erlebt habe“. Das Opfer sei eine Kämpfernatur, der trotz Trauma und Narben am ganzen Körper versucht, sich ins Leben zurückzukämpfen.
Der Täter konsumierte seit langem Rauschgift und hatte bei der Tat eine Mischung aus Crystal Meth, Amphetaminen, Benzodiazepinen und Heroin intus. Das ergab eine Blutprobe, die ihm entnommen wurde, als er sich Stunden nach der Tat mit Strafverteidiger Helmut Mörtl stellte. „Die Wurzel allen Übels ist die Drogensucht“, sagte der Richter. Daher habe die Kammer die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet, eine Entzugstherapie aber vorangestellt. Rechtlich sei dies ungewöhnlich, aber ausnahmsweise möglich.
Das bedeutet das Urteil im Fall Frankenstraße in Regensburg
Heißt: Scheitert der Entzug, kommt der Beschuldigte für längere Zeit nicht frei. Gelingt es dem 25-Jährigen, die Therapie erfolgreich abzuschließen, könnte die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem hätte die Justiz mit Bewährungsauflagen und einer Führungsaufsicht alle Mittel in der Hand, um neue, ähnlich gravierende Straftaten zu verhindern. Letzteres wird für zwei bis fünf Jahre angeordnet, kann allerdings auch unbefristet sein.
Unabhängig vom Ende der strafrechtlichen Aufarbeitung dürfte den Regensburger zudem ein Zivilverfahren erwarten. Nebenklage-Anwalt Ulrich Weber bereitet hierzu eine Schmerzensgeldklage im Namen des Opfers vor.
