Bademeister (75) lockt Neunjährige in Umkleide und missbraucht das Mädchen

Ein Rentner aus dem Landkreis Regensburg wird für Kindesmissbrauch zu Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Mann hatte spät gestanden und will in Berufung gehen. Das kündigte sein Anwalt noch im Gerichtssaal an.
Für den sexuellen Missbrauch eines Mädchens in einem Schwimmbad im Landkreis ist ein 75-Jähriger gestern zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Bademeister hatte die Neunjährige im Dezember 2021 in eine Umkleide gelockt und sich an dem Kind vergangen. In letzter Sekunde hatte der Rentner eine Aussage des Mädchens vor Gericht unnötig gemacht und gestanden. Trotzdem gab es keine Bewährung. Der Angeklagte habe es zu verantworten, dass „das Kind seine kindliche Unbekümmertheit verloren hat“, sagte Richter Christian Ehrl im Urteil.
Von Einsicht war bei dem Senior im Prozess vor dem Schöffengericht nichts zu erkennen: Der 75-Jährige wirkte gefasst. Er legte seine Hände aufeinander und verfolgte alles um sich herum fast stoisch. Nur hin und wieder warf er kurze Blicke auf die Unterlagen in einem Hefter vor sich. Als Nebenklage-Anwältin Claudia Schenk davon sprach, dass er sich das Vertrauen der Neunjährige erschlichen habe und wie sehr das Trauma das Leben der Neunjährigen bestimmt, schüttelte der Mann äußerst energisch den Kopf.
Eltern des Opfers vor Gericht sehr emotional
Wie sehr die ganze Familie des Mädchens litt und leidet, hatte das Gericht da schon gehört. Die Eltern des Opfers berichteten teils sehr emotional, was am 19. Dezember 2021 geschehen war: Als man gehen wollte, habe die Neunjährige den Bademeister sehr interessiert nach dem „Staubsauger“ gefragt, mit dem der 75-Jährige wohl das Becken reinigte. Deshalb war die Mutter mit dem jüngeren Bruder vorausgegangen. Diesen Moment nutzte der Angeklagte aber aus. Später habe die Kleine begonnen, sich ständig im Schritt anzufassen. So flog das Ganze dann auf.
Mutter des Missbrauchsopfer sagte unter Tränen aus
Das Mädchen vertraute sich ihren Eltern an und blieb konstant bei der Aussage. Bis zur Videovernehmung bei der Kripo, die die Mutter absagen wollte, weil das Kind seine Angaben widerrufen hatte. „Das war mein größter Fehler, den ich je gemacht hatte“, erklärte die 45-Jährige unter Tränen. Das Ganze sei für sie selbst so schwer zu verstehen gewesen. „Ich dachte mir, das kann doch nicht sein, dass jemand ein Kind missbraucht, wenn die Mutter direkt vor der Tür wartet“, betonte die Mutter.
Um niemanden falsch zu beschuldigen, fragte die Mutter intensiv nach, dass das doch nicht sein könne. „Irgendwann ist sie eingeknickt“, schildert die Mutter. Ihre Tochter sei kurz darauf wieder zu ihr gekommen und stellte das richtig: „Mama, es war schon so.“ Das attestierte auch eine versierte Gutachterin, wie Richter Ehrl erklärte. Demnach spreche nichts dafür, dass sich die Neunjährige das hat einfallen lassen. Daher sah das Schöffengericht keinen Grund, an Aussagen des Opfers zu zweifeln. Es wäre aufgrund einer Entwicklungsverzögerung zudem „nicht zu einer Falschbelastung in der Lage“.
Das Geständnis des 75-Jährigen, das er nach gut drei Stunden durch seinen Strafverteidiger Maximilian Keser erklären ließ, wertete das Gericht hoch. Der Angeklagte habe dem Kind eine Aussage erspart – wenngleich das Mädchen da bereits im Gerichtsgebäude war. Ehrl nannte das als Grund, eine Strafe unter zwei Jahren zu verhängen.
Richter: Kind hat „Teil des Vertrauens ins Leben verloren“
Für die Aussetzung zur Bewährung reiche das nicht. Die Tat mache eine spürbare Ahndung nötig, auch wenn der Angeklagte nie straffällig geworden sei. „Sie haben es zu verantworten, dass ein Kind einen Teil des Vertrauens ins Leben verloren hat“, sagte der Vorsitzende Richter deutlich. Zudem sprach das Regensburger Amtsgericht dem Mädchen 5000 Euro Schmerzensgeld zu.
Das letzte Wort ist nicht gesprochen: Der Mann will gegen das Urteil des Amtsgericht in Berufung gehen – das bestätigte sein Anwalt Keser auf Nachfrage noch im Sitzungssaal.