Er stach sechsmal auf seine Ex-Freundin ein: Hohe Haftstrafe für 27-Jährigen

Von André Baumgarten · 19. September 2023 um 12:50

Das Landgericht verhängt für den Messerangriff in der Ladehofstraße in Regensburg sieben Jahre und zehn Monate Haft für einen 27-Jährigen. Nach gut eineinhalb Jahren im Gefängnis darf der Mann für eine Drogentherapie in den Maßregelvollzug.

Sieben Jahre und zehn Monate: So lautet das Urteil für eine Messerattacke zu Jahresbeginn in der Ladehofstraße in Regensburg. Das Landgericht sprach dem Opfer der Bluttat vom 3. Januar außerdem Schmerzensgeld zu − der Angeklagte muss der jungen Frau und Mutter des gemeinsamen Kindes 35.000 Euro zahlen. Der Schuldspruch wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig. Damit wird der 27-Jährige spätestens im März 2025 die ebenfalls angeordnete Drogentherapie starten können.

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Was an jenem Dienstagnachmittag in der Wohnung in der Ladehofstraße passierte, ordnete die achte Strafkammer als Nötigung, schwere und gefährliche Körperverletzung ein. Eine Ursache, die aber keinesfalls die Tat rechtfertige, sahen die Richter in der toxischen Beziehung von Täter und Opfer. Zur Eifersucht auf beiden Seiten, die häufig in Streit endeten, kam demnach der Drogenkonsum. Darin sah das Landgericht einen der Auslöser des blutigen Angriffs mit einem Obstmesser.

Täter wollte Opfer „bestrafen und ihr Schmerzen zufügen“

Silvester hatte das Paar noch gemeinsam in München gefeiert – mit Koks und Crystal Meth im Gepäck, wie beide im Prozess sagten. Der Streit, der dort begann, zog sich über Tage hin und fand seinen dramatischen Höhepunkt in der Wohnung. Zunächst forderte der 27-Jährige mit dem Messer an ihrem Hals das Handy der jungen Frau ein. Die Situation entspannte sich wieder, ehe er schließlich „völlig durchdrehte“ und der 21-Jährigen das Messer von hinten in den Körper rammte, um sie „zu bestrafen und ihr Schmerzen zuzufügen“, wie es Richter Oliver Wagner formulierte.

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Aber: „Er wollte sie nicht umbringen“, habe den Tod der jungen Frau jedoch in Kauf genommen. Weil er im Anschluss dreimal den Notruf wählte, sah bereits die Staatsanwaltschaft von einer Anklage wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ab. Im Gesetz wird das ein strafbefreiender Rücktritt genannt. Es ging jedoch noch weiter – ehe die Retter in die Wohnung kamen, stach der Angeklagte ein sechstes Mal zu. Damit wollte er wohl seiner Forderung etwas Nachdruck verleihen, sie solle sagen, sie hätte sich selbst verletzt. Dieser Plan ging jedoch nicht auf: Die 21-Jährige offenbart sich, sobald die Polizei ihren Ex und das gemeinsame Kind am 3. Januar aus der Wohnung herausgebracht hatte.

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Das alles räumte der Angeklagte über seinen Strafverteidiger Jörg Meyer direkt zu Prozessbeginn ein. Das Geständnis und seine aufrichtige Reue wertete die Kammer zugunsten des 27-Jährigen; ebenso die aufgrund der Drogen nicht ausschließbar erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit. Die Folgen der Tat gewichtete das Landgericht jedoch zu seinen Lasten: Die junge Frau wurde notoperiert. Durch die Entfernung der Milz bleibt sie lebenslang anfälliger für Infekte und muss mit einer Narbe leben.

Vorwegvollzug und alte Strafe vor der Therapie

Im Urteil ordnete die Kammer auch eine Drogentherapie an. Zunächst aber muss der Angeklagte eine frühere Bewährungsstrafe absitzen, die widerrufen wurde. Sollte der Entzug nicht erfolgreich laufen und abgebrochen werden, droht dem 27-Jährigen der Vollzug der vollständigen Gefängnisstrafe.

Im Prozess trafen Täter und Opfer aufeinander – das Opfer der Bluttat sagte umfassend zu jenen Tag im Januar 2023 aus. Foto: Baumgarten