Alte Damen abgezockt – Falscher Polizist muss fünf Jahre hinter Gitter

Ein 33-Jähriger betrog nach Überzeugung des Landgerichts in Regensburg Seniorinnen am Telefon. Ob er Chef einer Bande war, blieb am Ende des Prozesses offen. Auf Entzug darf der Mann nicht – ihm droht die erneute Abschiebung in die Türkei.
Das Landgericht hat gestern einen 33-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der siebten Strafkammer hatte der Mann 2020 und 2021 von der Türkei aus ältere Damen abgezockt und um rund 80.000 Euro gebracht. Der Angeklagte hatte stets betont, ein kleines Licht zu sein – die Staatsanwaltschaft zeigte sich hingegen überzeugt, dass erstmals einer der Hintermänner in Regensburg auf der Anklagebank saß. Der Ansicht folge das Gericht aber nicht vollumfänglich.
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Im Prozess abgespielte Telefonate zeigten deutlich, wie manipulativ die Anrufer vorgingen: Sie brachten Seniorinnen dazu, horrende Summen, in einigen Fällen das gesamte Ersparte, abzuheben und an die falschen Polizisten herauszugeben. Eine damals 78-Jährige verlor im August 2020 fast ihr ganzes Vermögen. Drei Monate später wurde eine Seniorin (79) um 12.000 Euro betrogen.
Im Februar 2021 bemerkte das Opfer den Betrug rechtzeitig – zu einer Abholung kam es nicht, da auch den Tätern wohl aufgefallen war, dass die Polizei mithörte. Zuvor hatte der Angeklagte am 21. November 2020 einer 62-Jährigen deren Bankdaten entlockt. Die fast 10.000 Euro, die per Überweisungen von ihrem Konto verschwanden, bekam sie am Ende aber zurück.
Landgericht: Bande „war ein eingespieltes Team“
Das alles sah die siebte Strafkammer des Landgerichts als erwiesen an. Der Angeklagte sei Teil einer Bande gewesen. „Es war ein eingespieltes Team“, so Richter Gerald Siegl. Zwar habe der 33-Jährige seine Rolle eher herunterspielen wollen. Zur sicheren Überzeugung aber, dass er Chef der Betrügerbande war, kam das Landgericht nicht. Er habe organisatorische Aufgaben gehabt – dass es womöglich einen übergeordneten Drahtzieher gegeben habe, sei nicht gänzlich auszuschließen.
Zum Geständnis wertete das Gericht die Umstände der Abschiebung strafmildernd. Der 33-Jährige war im Jahr 2018 unter Terror-Verdacht ausgewiesen worden. Wegen der Taten erging 2021 ein Haftbefehl gegen ihn. Als er an Heiligabend 2022 von der Türkei nach Albanien einreiste, wurde er verhaftet und ausgeliefert.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bezweifelte im Plädoyer, dass der Angeklagte echte Schuldeinsicht und Reue zeigte. Vielmehr habe er „viele Ausreden gefunden, um sein Tun zu rechtfertigen“. Mitschnitte der Telefonüberwachung würden zeigen, dass sich der Angeklagte entgegen dem Geständnis in allen Fällen auch selbst als falscher Polizist und im letzten Fall als Sparkassenmitarbeiter ausgegeben habe. Zudem würden Urlaubsfotos widerlegen, dass er dazu gezwungen wurde, wie der 33-Jährige behauptete.
Diese Bilder zeigten ihn mit Männern, die in selber Sache bereits verurteilt worden waren. Die Anklage sah sechseinhalb Jahre Gefängnis für angemessen an. Strafverteidiger Jörg Meyer forderte hingegen nicht mehr als drei Jahre. Man könne die Angaben des Mandanten anzweifeln – „das Gegenteil aber lässt sich auch nicht beweisen“. Er plädierte für die Unterbringung des Angeklagten im Drogenentzug.
Richter sahen keine Voraussetzungen für Therapie
Das sah das Gericht nicht: Es fehle demnach am symptomatischen Zusammenhang zwischen Taten und Konsum. Angesicht der womöglich drohenden Abschiebung eine Therapie anzufangen, „würde überhaupt keinen Sinn machen“. Ob das Urteil rechtskräftig werden wird, ließ Strafverteidiger Jörg Meyer vorerst offen.