Anklage wegen versuchten Mordes in Regensburg: „Alexa, ruf die Polizei, ich sterbe“

Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen einen 26-Jährigen, der im Drogenrausch auf einen völlig arglosen Nachbarn losgegangen und ihn lebensgefährlich verletzt haben soll. Vor Gericht wird auch der Sprachassistent von Amazon eine Rolle spielen.
Ein 19-Jähriger hat sein Leben wohl dem Sprachassistenten Alexa zu verdanken. Das zumindest legt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Regensburg in einem Fall besonderer Brutalität nahe. Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen einen 26-jährigen deutschen Schüler, der des versuchten Mordes angeklagt ist. Er soll seinen 19-jährigen Nachbarn im Drogenrausch fast umgebracht haben. Es ist nicht die erste Bluttat in dem markanten Gebäude an der Frankenstraße, die am Mittwoch vor dem Landgericht verhandelt wird. Diesmal droht dem Angeklagten aber eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Es muss ein heftiger Drogenmix gewesen sein, den der 26-Jährige intus hatte. Die Staatsanwaltschaft berichtet in ihrer Anklageschrift über eine Mixtur illegaler Substanzen wie Crystal Meth, Crack und Heroin. Im Delirium soll der Mann Geräusche gehört und geglaubt haben, dass jemand bei ihm einbrechen wolle. Die vermeintlichen Klopfgeräusche will er in der Wohnung über ihm wahrgenommen haben.
19-Jähriger schlief arglos
Dort schlief ein 19-Jähriger in der Wohnung seines Lebensgefährten arglos, während der 26-Jährige mit Messer und Hammer bewaffnet versucht haben soll, die Wohnungstür zu öffnen. Das Opfer nahm an, dass sein Lebensgefährte zurückkehrte, ging zur Tür und öffnete diese – da soll ihm der 26-Jährige ein Messer in den Bauch gerammt haben. Im Drogenrausch soll er 10000 Euro von dem Verletzten gefordert haben, dabei soll er aber nicht von ihm abgelassen und ihm mit einem Schnitt vom Kinn bis zur Lippe und Schlägen mit dem Hammer weitere Verletzungen zugefügt haben. Das Opfer versuchte, das Fenster zu erreichen und aus dem dritten Stock zu springen, doch der Angeklagte soll ihn an den Beinen erwischt, zu Boden geworfen und quer über den Boden geschleift haben.
Weitere Attacken folgten laut Anklage: So traktierte der 26-Jährige sein 19-jähriges Opfer mit dem Hammer am Kopf. Bevor er die Wohnung verließ, schnitt er ihm laut Staatsanwaltschaft noch mehrmals quer über den Hals. 20 Minuten dauerte das Martyrium des 19-Jährigen, bevor der 26-Jährige laut Anklage von ihm abgelassen haben soll. Nachdem der Täter die Wohnung verlassen hatte, lag der junge Mann halbtot am Boden. Verzweifelt wandte er sich an den Sprachassistenten Alexa und versuchte, Hilfe zu holen. „Alexa, ruf die Polizei an, ich sterbe“, lautete der verzweifelte Satz. Doch eine Verbindung kam nicht zustande. Letztlich gelang es dem jungen Mann, sich aus der Wohnung zu schleppen und einen weiteren Nachbarn zu alarmieren, vor dessen Wohnung er auch schließlich kollabierte. Offenbar kam der Angeklagte jedoch zurück und ging erneut auf sein Opfer los. Auch den bis dahin völlig unbeteiligten Nachbarn soll der Mann bedroht haben.
Vier akut lebensgefährliche Verletzungen soll der Mann dem 19-Jährigen zugefügt haben. Er musste im Uniklinikum mehrere Stunden notoperiert werden. Das Opfer sei bis zum heutigen Tage durch die Verletzungen an Hals und Gesicht entstellt. Wenige Stunden nach der Tat stellte sich der Mann zusammen mit seinem Anwalt Helmut Mörtl der Polizei. Dieser war damals bereits von einer „drogeninduzierten Psychose“ seines Mandanten ausgegangen. Das sah auch die Staatsanwaltschaft so und beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Das könnte für ihn die Einweisung in die Psychiatrie bedeuten. Bereits jetzt befindet sich der Mann im Bezirksklinikum. Der Prozess ist auf sechs Verhandlungstage vor der Schwurgerichtskammer anberaumt.
Nicht die erste Bluttat
Für die Polizei war es nicht das erste grausame Verbrechen, das sich in dem Haus in der Frankenstraße ereignete. Ende 2020 wurde ein damals 20-jähriger Schüler verurteilt, weil er im Zuge eines Drogendeals 16 Mal mit einem Butterfly-Messer auf einen Bewohner des Gebäudes eingestochen hatte.
Infokasten: Zeugin Alexa
Beweisführung: Bereits in einem früheren Prozess am Landgericht Regensburg zog die Staatsanwaltschaft Daten heran, die der Anbieter Amazon über den Sprachassistenten Alexa gesammelt hatte. So wurde auf Grundlage der Sprachaufzeichnungen ein 54-jähriger Mann verurteilt, der seine Ex-Partnerin in Regensburg während des Geschlechtsverkehrs strangulierte.
Schwierigkeit: Der US-Konzern zeigte sich damals nur in Maßen kooperativ. Was der Konzern an Daten an die Ermittlungsbehörden herausgibt, entscheidet dieser selbst. Damals übermittelte er eine CD mit Sprachaufnahmen.