Top-Gefährder kämpft in Regensburg gegen neue Ausweisung in die Türkei

Von André Baumgarten · 27. September 2023 um 10:00

Bünyamin T. pflegte gute Kontakte zum Who-is-who des IS in Deutschland. In Regensburg kämpft er gegen seine neue Ausweisung – das kostet die Steuerzahler viel Geld. Für einen Prozess war der Top-Gefährder im März nach Bayern geholt worden: Es ging um Callcenterbetrug an Senioren.

Was der Verfassungsschutz über Bünyamin T. zusammengetragen hat, liest sich wie das Who-is-who des IS-Terrornetzwerks in Deutschland: Er hatte Kontakt zu Hassprediger Abu Walaa und besuchte dessen Islamseminare in der 2017 verbotenen DIK-Moschee in Hildesheim. Im März 2016 war der 33-Jährige dort auch mit Anis Amri, dem späteren Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz. Auf Handys fanden sich nach Recherchen der Mediengruppe Bayern neben IS-Propaganda-Videos Hunderte Naschids (radikal-islamistische Kampflieder) auch Kontakte zu IS-Kämpfern wie Denis Cuspert, dem Gangster-Rapper, der für den Islamischen Staat in den Krieg zog. Doch jetzt stand der als hochgefährlicher Gefährder eingestufte Mann in Regensburg vor Gericht – es besteht die Möglichkeit, dass ein seit fast sechs Jahren unbearbeiteter Widerspruch gegen seine Abschiebung dazu führen könnte, dass der 33-Jährige in Deutschland bleiben kann. Dies glaubt zumindest T.s Rechtsanwalt Philipp Pruy.

In Regensburg wurde Bünyamin T. letztlich zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er von der Türkei aus als falscher Polizist Senioren aus Pocking (Landkreis Passau) und Geiselhöring (Landkreis Straubing-Bogen) um ihr Erspartes brachte. Für den Prozess lieferte Albanien den Mann nach Deutschland aus. Am Landgericht ging es nicht nur um Telefonbetrug – Details zur Abschiebung in die Türkei brachte er selbst zur Sprache. „Mit 50 Euro in der Tasche“ sei er im Januar 2018 nach Istanbul geflogen und dort ausgesetzt worden. Jahrelang hätte ihn zuvor bereits der Verfassungsschutz verfolgt. Und das, wie er wortreich erklärte, weil er „in eine Schublade gesteckt wurde, wegen des Bartes“.

Grundlage für T.s Abschiebung war eine Ausnahmeregelung: Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes wurde in Schleswig-Holstein, wo der 33-Jährige geboren und aufgewachsen war, bislang nur einmal erlassen. Diese Regelung darf nur bei „besonderer Gefahr für die Sicherheit“ angewendet werden und wurde nach den Anschlägen auf das World Trade Center geschaffen, um eine effektive und schnelle Abschiebung zu ermöglichen. In Bayern gab es noch keinen Fall, der diese „hohen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt hätte“, so das Innenministerium. Einen Top-Gefährder wie Bünyamin T., der in der Regensburger Justizvollzugsanstalt sitzt, gab es im Freistaat nie.

BKA: Terrorgefahr in Deutschland weiter hoch

Obwohl Salafismus, Dschihad und der Islamische Staat aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden sind, sind sie immer noch ein Thema: Laut Verfassungsschutzbericht wurden Ende 2022 in Bayern 690 Personen dieser Strömung zugerechnet, von denen knapp ein Fünftel als gewaltorientiert eingeschätzt wurden. Nur 46 der bundesweit 607 Gefährder leben in Bayern, 32 werden dem Bereich religiöse Ideologien zugerechnet. Laut Bundeskriminalamt in Wiesbaden haben sich die Aktivitäten von Extremisten verlagert – auf soziale Medien und Internetplattformen, wo salafistische Prediger teilweise „influencerartig“ in Westeuropa aktiv sind.

„Dementsprechend besteht die anhaltend hohe Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten in Deutschland weiter fort“, betonte ein Sprecher des Bundeskriminalamts. Bundesweit gehöre im Bereich politisch motivierte Kriminalität der mit Abstand größte Teil religiösen Ideologien an – Stand 1. September gab es genau 488 Personen, von denen jedoch 187 im Ausland leben, 210 auf freiem Fuß sind und 91 inhaftiert sind. Mit Bünyamin T. sind es nun 92.

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Der 33-Jährige wurde im Zuge von Ermittlungen zu einem Callcenterbetrug als einer der Hintermänner identifiziert. Während seine Komplizen bereits in Regensburg verurteilt wurden, lebte T. unbehelligt in der Türkei, bis er im Dezember nach Albanien reiste und aufgrund des offenen Haftbefehls am Flughafen verhaftet wurde. Zwei Kripobeamte holten den 33-Jährigen schließlich am 8. März direkt aus Tirana zurück nach Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft in Regensburg wusste, was der Verfassungsschutz gegen Bünyamin T. zusammengetragen hatte. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher. Die Rückholung eines abgeschobenen Täters sei immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit, aber „in dem Fall halte ich es für zwingend, ihn in Deutschland vor Gericht zu stellen“. Wer im Ausland Straftaten dieses Ausmaßes begehe, solle auch wissen, dass das verfolgt werde. „Die Alternative wäre gewesen, ihn damit straffrei davon kommen zu lassen“, betonte Rauscher.

Wichtiges Detail? Widerspruch seit Jahren unbearbeitet

Allerdings wurde möglicherweise ein Detail übersehen: Im Prozess in Regensburg wurde bekannt, dass der 33-Jährige fristgerecht Widerspruch gegen das lebenslange Einreise- und Aufenthaltsverbot eingelegt hatte. Darüber aber wurde nie entschieden, wie das Ausländeramt in Neumünster mitteilte. „Dieser Bescheid hat also nie Rechtskraft erlangt“, argumentierte Rechtsanwalt Philipp Pruy. Er vertritt T. ausländerrechtlich und geht zudem davon aus, dass auch die Abschiebungsanordnung von Oktober 2017 verbraucht ist: „Für eine neue Abschiebungsanordnung bedarf es neu hinzugekommener Tatsachen, die eine Gefährdungsprognose rechtfertigen“, sagte der Regensburger Fachanwalt für Migrationsrecht.

Aktuell sieht Pruy jedoch keine neuen Tatsachen. Dennoch scheint beabsichtigt zu sein, seinen Mandanten direkt aus der Haft abzuschieben. Normalerweise geschieht dies, wenn sieben Zwölftel der Strafe verbüßt sind. Dagegen werde man sich jedoch wehren. Der 33-Jährige sei in Deutschland geboren und aufgewachsen, „also faktischer Inländer“ und wolle hier in Deutschland bleiben. Die endgültige Entscheidung wird wahrscheinlich wieder das Bundesverwaltungsgericht treffen müssen.

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Bis dahin bleibt Bünyamin T. in Haft, wobei jeder Tag laut bayerischem Justizministerium rund 175 Euro kostet. Mit der Rückholung aus Albanien, dem Prozess wegen des Callcenterbetrugs und der Inhaftierung dürften sich die Kosten vorsichtig geschätzt wohl bald auf mehr als 150.000 Euro summieren. Geld, das der Steuerzahler aufbringen muss – für die Herstellung des Rechtsfriedens. Von dem 33-Jährigen wird der Staat wahrscheinlich keinen Cent davon zurückbekommen. Genauso wenig wie die Opfer des dreisten Telefonbetrugs, die dadurch rund 80.000 Euro verloren.

Urteil im Betrugsprozess geht zum Bundesgerichtshof

Und die Kosten könnten noch steigen: „Wir werden den Rechtsweg gegen eine erneute Ausweisung ausschöpfen“, sagte Pruy auf Nachfrage. Auch gegen das Betrugsurteil in Regensburg ist T. in Revision gegangen, wie Strafverteidiger Jörg Meyer bestätige. Dazu muss also der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

An Tag eins im Betrugsprozess in Regensburg brachte der 33-Jährige (2.v.r.) seine seine Vergangenheit selbst ins Spiel, blieb aber sehr vage. Recherchen der Mediengruppe Bayern bringen Details ans Licht. − Foto: Baumgarten