Acht Jahre Haft nach Fall vor Dönerladen: Gericht wertet zweite Kollision als versuchten Mord

Von Philipp Breu · 4. August 2026 um 14:22

Der 28 Jahre alte Marokkaner, der Ende August 2025 mit einem Leihwagen in Schwandorf in einen Freisitz fuhr und drei Menschen verletzte, bleibt in Haft – und zwar lange. Die Große Strafkammer des Landgerichts Amberg sprach ihn wegen versuchten Mordes in einem Fall, gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen sowie eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. Vor dem Richterspruch gerieten Staatsanwaltschaft und Verteidigung nochmals heftig aneinander.

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Im Mittelpunkt des Verfahrens stand bis zuletzt die Frage, ob der Mann am 31. August 2025 vor einer Dönerbude in der Schwandorfer Innenstadt gezielt drei Menschen töten wollte oder ob es sich letztlich um einen Unfall handelte. Mehr als 20 Zeugen, darunter Polizeibeamte, Augenzeugen und die drei Verletzten, wurden gehört. Hinzu kamen ein umfangreiches unfallanalytisches sowie ein psychiatrisches Gutachten.

Kurz vor der Urteilsverkündung: Der Angeklagte (l.) in Absprache mit einem seiner Verteidiger, Jörg Jendricke. - Foto: Philipp Breu

Vor der Urteilsverkündung lieferten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen heftigen Schlagabtausch. Oberstaatsanwalt Holger Bluhm sah den Vorwurf des versuchten Mordes in drei Fällen als erwiesen an. Für ihn war der Vorfall vor dem Dönerladen kein Verkehrsunfall, sondern ein geplanter Anschlag. Die drei Männer seien beim Abendessen völlig „arg- und wehrlos“ gewesen, als sie von dem Auto erfasst wurden. Nach Überzeugung der Anklage habe der Beschuldigte zunächst die Sitzgruppe gerammt, anschließend zurückgesetzt und gezielt erneut beschleunigt. „Das war ein Mordanschlag, der nicht zu Ende gebracht wurde“, sagte Bluhm.

Oberstaatsanwalt zog Parallelen zu schrecklichen Anschlägen

Dass die drei Geschädigten vor Gericht übereinstimmend erklärten, sie hielten den Vorfall für einen Unfall und nicht für einen gezielten Angriff, überzeugte weder die Staatsanwaltschaft noch die Strafkammer. Beide verwiesen darauf, dass die Männer unmittelbar nach der Tat gegenüber der Polizei noch geäußert hätten, der Angeklagte habe sie „umnieten“ wollen.

Bluhm zog in seinem Plädoyer zudem Parallelen zu Anschlägen wie am Berliner Breitscheidplatz 2016 oder beim Christopher Street Day in Berlin vor wenigen Wochen. Er zeigte sich erschrocken darüber, wie häufig Fahrzeuge in den vergangenen Jahren von „arabisch stämmigen Männern“ als Waffe eingesetzt worden seien. Als weitere Indizien für eine geplante Tat führte die Staatsanwaltschaft Internet-Suchanfragen des Angeklagten nach den Begriffen „Mord“ und „Gefängnis“ wenige Stunden vor der Tat sowie Recherchen zu den Öffnungszeiten des Dönerladens an. Ein mögliches Motiv vermutete Bluhm in einem persönlichen Konflikt, der sich im Prozess jedoch nicht abschließend aufklären ließ. Er beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten.

Verteidigung spricht von einem Unfall

Die Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl und Jörg Jendricke widersprachen dieser Darstellung entschieden. Den Vergleich mit terroristischen Anschlägen bezeichnete Jendricke als „Verhöhnung aller Opfer und deren Angehörigen“. Die Mordanklage sei von Beginn an überzogen gewesen und habe sich in der Hauptverhandlung nicht bestätigt.

Nach Auffassung der Verteidigung geriet der Angeklagte nach dem ersten Zusammenstoß in Panik und wollte lediglich flüchten. Dass der Wagen vor dem zweiten Aufprall nach links gelenkt wurde, spreche gegen einen gezielten Angriff. Zudem hätten die drei Geschädigten den Angeklagten gut gekannt, seien mit ihm befreundet gewesen und hätten zeitweise sogar mit ihm zusammengelebt. Auch der Umstand, dass sie sich an jenem Abend spontan entschlossen hätten, vor dem Dönerladen zu essen, spreche gegen eine geplante Tat. „Woher hätte unser Mandant wissen sollen, wo sich die drei Opfer zum Tatzeitpunkt aufhielten?“, fragte Jendricke. Er und Kollege Bockemühl sahen maximal eine Fahrlässigkeit und forderten, den Haftbefehl aufzuheben.

Woher hätte unser Mandant wissen sollen, wo sich die drei Opfer zum Tatzeitpunkt aufhielten?Jörg Jendricke, Strafverteidiger

Entscheidend für die Bewertung der Kammer waren jedoch die objektiven Beweismittel. Im Mittelpunkt standen die Aufnahmen einer Überwachungskamera sowie das Gutachten des Verkehrsunfall-Sachverständigen Prof. Dr. Hans Bäumler. Demnach fuhr der Angeklagte zunächst mit rund neun Stundenkilometern in den Freisitz und verletzte drei Männer leicht. Anschließend setzte er den Wagen mehrere Meter zurück, beschleunigte nahezu mit Vollgas und erfasste einen der Männer erneut mit einer Geschwindigkeit von rund 23 Stundenkilometern.

Eines der Opfer hatte großes Glück

Nach Einschätzung des Gutachters überlebte das Opfer nur aufgrund einer reflexartigen Bewegung. Weil der Mann den Oberkörper anhob, prallte sein Kopf nicht gegen die A-Säule des Fahrzeugs. Ein solcher Aufprall hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit tödliche oder schwerste Verletzungen verursacht.

Mit diesem Auto fuhr der Täter in den Freisitz vor einer Dönerbude in Schwandorf. Es handelte sich um einen Leihwagen. - Foto: km, Archiv

Dieser Einschätzung schloss sich die Strafkammer an. In seiner Urteilsbegründung erklärte Landgerichtspräsident Dr. Stefan Täschner, bereits der erste Zusammenstoß sei vorsätzlich erfolgt. Den Tötungsvorsatz sah die Kammer jedoch erst beim zweiten Anfahren als erwiesen an. „Sie haben den Mann nicht nur ein bisschen schädigen, sondern tatsächlich erledigen wollen“, so Täschner in Richtung des Angeklagten. Dass das Opfer überlebt habe, sei letztlich reines Glück gewesen. Zudem hätte nach den Feststellungen des Sachverständigen der Angeklagte den zweiten Zusammenstoß vermeiden können. Für die Kammer sprach dies gegen eine bloße Fluchtreaktion und für einen bewussten Zusammenstoß.

Illegales Kraftfahrzeugrennen und Bedrohung fallengelassen

Nicht gefolgt ist das Gericht dagegen der Anklage wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Zwar war der Angeklagte bereits in der Nacht vor der Tat mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Regensburg gefahren. Nach Auffassung der Kammer erfüllte dieses Verhalten jedoch nicht den Straftatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, sondern stellte lediglich eine inzwischen verjährte Ordnungswidrigkeit dar.

Außerdem stellte das Gericht das Verfahren wegen Bedrohung ein. Etwa zwei Wochen vor der Tat hätten sich der Marokkaner und ein Kumpel zu einer gemeinsamen Aussprache getroffen, um einen Streit wegen eines Mädchens und eines aus dem Ruder gelaufenen Partyabends in Regensburg zu klären. Dort soll der Angeklagte seinen Gegenüber auf einen Feldweg gelockt und mit einem Messer bedroht haben. Dieser Verdacht ließ sich in der Hauptverhandlung jedoch nicht erhärten, zudem wäre der Vorwurf hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtstrafe nicht erheblich ins Gewicht gefallen.

Angeklagter fiel Richter immer wieder ins Wort

Während der Urteilsbegründung reagierte der Angeklagte zunächst ruhig. Im weiteren Verlauf fiel er dem Vorsitzenden Richter jedoch mehrfach ins Wort. Täschner forderte Verteidiger Jörg Jendricke schließlich auf, seinen Mandanten zu beruhigen. Der Anwalt entgegnete sichtlich verärgert: „Soll ich ihn bewusstlos schlagen?“ Erst danach kehrte wieder Ruhe im Sitzungssaal ein.

Der 28-Jährige befindet sich seit seiner Festnahme unmittelbar nach der Tat in Untersuchungshaft. Daran ändert auch das Urteil nichts. Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann binnen einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.