Gutachten zu Tat vor Dönerbude in Schwandorf zeigt: Aufprall hätte tödlich sein können

Im Prozess um den Vorfall vor einem Dönerladen in der Schwandorfer Innenstadt standen am dritten Verhandlungstag zwei Gutachten im Fokus. Sie sollten klären, wie gefährlich die Kollision mit dem Auto war, das am 31. August 2025 in den Freisitz fuhr und ob der Angeklagte schuldfähig ist.
Wie berichtet, wurden bei dem Vorfall in der Friedrich-Ebert-Straße drei Männer verletzt. Sie aßen gerade vor dem Dönerladen zu Abend, als sie von einem Auto erfasst wurden. Der Fahrer setzte den Wagen zurück, beschleunigte und rammte einen der Männer nochmals. Dieser wurde über die Motorhaube geschleudert. Der dringend Tatverdächtige, ein 28 Jahre alter Marokkaner, stellte sich nach kurzer Flucht der Polizei und wurde festgenommen. Seit vergangenem Donnerstag muss er sich vor dem Landgericht Amberg verantworten. Ihm wird unter anderem versuchter Mord in drei Fällen vorgeworfen.
Nachdem an den ersten beiden Verhandlungstagen die drei Opfer und zahlreiche Zeugen sowie Polizisten aussagten, standen am Montag zwei Gutachten im Fokus. Eines rekonstruierte den Tatvorgang genau und beschäftigte sich mit möglichen gesundheitlichen Folgen für die Opfer. Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Hans Bäumler, Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, vorgestellt. Zusammen mit seinem Kollegen Moritz Termer hatte er im Vorfeld mehrere Praxisversuche mit Dummys durchgeführt, Foto-Material angefertigt, den Tatort ausgemessen und das Videomaterial analysiert, das von einer in der besagten Dönerbude angebrachten Überwachungskamera aufgenommen wurde.
Eines der Opfer hatte großes Glück
Bäumlers Vortrag machte schnell deutlich, wie viel Glück vor allem der Mann hatte, der von dem Fahrzeug ein zweites Mal getroffen wurde. Denn hätte er nach dem Aufprall nicht den Kopf gehoben und den Oberkörper gestreckt, wäre er mit seinem Schädel auf die stählerne A-Säule des Autos aufgeschlagen. Die Verletzungen wären definitiv lebensbedrohlich gewesen. Stattdessen brach er sich lediglich das Handgelenk.
Den ersten Aufprall stufte der Sachverständige noch als weniger gefährlich ein. Das Auto hatte eine Geschwindigkeit von neun Kilometern pro Stunde. „Das war nicht weiter dramatisch“, so Bäumler. Es habe lediglich die Gefahr bestanden, dass die drei Männer samt ihrer Stühle umkippen und mit ihren Köpfen auf dem Boden aufschlagen. Sie wurden aber nur beiseitegeschoben. Die Schrammen und kleineren Prellungen, die sich die drei Opfer zuzogen, stammten nicht direkt vom Auto, sondern vom Kontakt mit den Tischen und Stühlen. Dass das Auto zufällig von der Straße abgekommen war, bevor es in den Freisitz fuhr, schloss Bäumler indes aus.

Bei der zweiten Kollision hatte der Wagen eine Geschwindigkeit von 23 km/h. Um diese zu erreichen, setzte der Fahrer laut Bäumler seinen Wagen etwa fünf bis sechs Meter zurück und gab „nahezu Vollgas“. Die Fachmänner konnten hier anhand des Videomaterials allerdings auch erkennen, dass der Wagen kurz vor dem erneuten Aufprall aktiv nach links zurück auf die Straße lenkte. Gerade letzteres hoben auch die beiden Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl und Jörg Jendricke immer wieder hervor. Beide gehen, wie übrigens auch die drei Opfer, von einem Unfall aus – nicht von einer geplanten Tat. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und hält an dem Vorwurf des versuchten Mordes in drei Fällen fest.
Zum Zeitpunkt der Tat war Angeklagter voll zurechnungsfähig
Ein weiteres Gutachten sollte schließlich klären, ob der Angeklagte beim Tatzeitpunkt schuldfähig war. Doch eine genaue Einschätzung über den geistigen Zustand des Mannes konnte die Sachverständige Dr. Anna-Christina Wunder-Lippert nicht geben. Das lag vor allem daran, dass der Tatverdächtige eine psychiatrische Untersuchung im Vorfeld verweigerte und dessen Bruder vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.

Wunder-Lippert konnte für ihre Beurteilung also nur das Verhalten des Angeklagten im Gerichtssaal und die Einträge in den Ermittlungsakten analysieren. Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Die Sachverständige sah keinerlei Indizien, die für eine verminderte Schuldfähigkeit sprechen. Der Angeklagte sei bei klarem Bewusstsein und es liege auch keine Entwicklungsverzögerung vor. Ebenfalls sah die Sachverständige keine Anhaltspunkte für eine suchtbedingte Bewusstseinsstörung.
Mit einem Affenzahn durch Regensburg gerast
Am Donnerstag wurde zudem ein weiterer Vorwurf in den Fokus gerückt. Demnach soll der Angeklagte eine Nacht vor der Tat vor der Dönerbude in Regensburg auffällig geworden sein. Genauer gesagt, soll er nach einem Diskobesuch mit seinem Auto durch die Stadt gerast sein. Eine Polizeistreife hatte damals die Verfolgung aufgenommen und auf den eigenen Tacho geachtet. Teilweise mussten die Beamten mit 160 km/h über die Kirchmeierstraße brettern, um nicht den Anschluss zu verlieren. Sachverständiger Bäumler erstellte auch hierzu ein Gutachten. Dafür werteten er und sein Team Videomaterial aus, das einer der Polizisten von der Verfolgung mit dem Handy aufgenommen hatte.
Er kam zu dem Entschluss, dass der Angeklagte über eine längere Strecke mindestens 130 km/h auf dem Tacho gehabt haben muss. Die Staatsanwaltschaft sieht hier den Tatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens für gegeben, die Verteidigung einen reinen Geschwindigkeitsverstoß.
Am Dienstag fällt das Urteil
Damit war die Beweisaufnahme abgeschlossen. Am Nachmittag hielten die beiden Verteidiger sowie Oberstaatsanwalt Holger Bluhm ihre Plädoyers ab. Eine ausführliche Berichterstattung hierzu wird online im Laufe des Dienstags erfolgen. Dann wird Landgerichtspräsident Dr. Stefan Täschner gegen Mittag auch das Urteil verkünden.